zu bewahren, noch wesentlich als eine Pflicht gegen Kurköln und Jülich-Berghingestellt. Aber es bedeutete doch schon eine starke Abhängigkeit des Richters,wenn er durch diese Ordnung verpflichtet wurde, eine um die andre Nacht abwechselndmit dem Holzgreven auf dem Schloß Broich zuzubringen. Denn auf diese Weisemußte die Stellung des Richters immer mehr zu der eines gräflichen Beamtenherabsinken. So ist es nicht zu verwundern, wenn der Herr von Broich schließlichnur noch von „unserm Richter" und „unserm Gericht" redet. Bezeichnend ist indiesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß schon Graf Johann von Limburg-Broich den Gerichtsfronen wegen schlechter Führung absetzen und dann wiedereinsetzen konnte 1 ).
Auch als Oberherr der Speldorfer Mark suchte Graf Johann die Mitherrender Mark, den Herrn von Styrum und den Abt von Hamborn, möglichst herabzudrücken.Diese beiden, deren Mitherrschaft sich einerseits auf den Hof Styrum und denWüsthof, andererseits auf den Hof op dem Kolk stützte, veranlaßten darum einWeistum der Gemarkenerben, um auf solche Weise ihre Rechte schriftlich festlegenzu lassen. Hier wird bemerkenswerter Weise Johann von Limburg nicht nur alsOberherr der Mark, sondern auch als „Landherr" bezeichnet 2 ). Durch die Broichund Styrum gemeinsamen Rechte an Waldnutzung, Jagd und Fischerei kam eszwischen beiden Herrschaften zu immer neuen Reibungen. So ließ wenige Jahrenach jenem Vorgang (1499) Graf Johann durch Kirchenruf die Leistung von Holz-fuhren für den Herrn von Styrum verbieten. Vielleicht hängt hiermit auch der Streitdes Grafen mit seinem Holzgreven, dem Bastard Dietrich von Limburg zusammen,der im Jahre 1495 in Broich gefangen gehalten wurde 3 ).
Diesen deutlichen Versuchen Johanns, den Herren zu spielen, suchte Adolfvon Limburg-Styrum zunächst durch Klagen beim Kölner Kurfürsten zu begegnen.Als dessen Versuche, die beiden Limburger auszusöhnen, durch Johanns Hartnäckigkeitscheiterten, rief Adolf den Beistand desHerzogs Wilhelm von Jülich -Berg an, um ihm,als seinem „Untertan" vor dem Holzgedinge Lintorf, am Landgericht Kreuzberg oderanderswo im Amt Angermund gegen Broich Recht widerfahren zu lassen. DerHerzog erbot sich darauf zu Ausgleichsverhandlungen und forderte gleichzeitig GrafJohann zum Bericht auf 4 ). Dieser erklärte, auf Adolfs Wunsch sei die Angelegenheitvors Gericht gekommen; von dem Urteil des Gerichts habe Adolf ans Kammergerichtappelliert, obwohl damals kurkölnische Vermittlungsverhandlungen im Gange waren.Trotzdem sei er auch jetzt noch bereit, die Vermittlung des Herzogs anzunehmen.Damit ging es nun freilich nicht allzuschnell, denn erst zwei Jahre später beraumte derHerzog den Parteien einen Tag in Ratingen an, auf dem die Räte sowohl wegender Markenrechte als auch wegen der sogenannten Armjacken-Fischerei 5 ) zwischenihnen vermitteln sollten. Was hier erreicht wurde, ist uns leider nicht mehr bekannt.
!) Revers des Albert ter Soede 1501 Aug. 2 (Broich). Sein Fürsprecher war Graf Qumprechtvon Neuenahr.
2 ) Beilage Nr. III.
3 ) Duisburger Bürger suchten ihn mit dem Grafen auszusöhnen und verpflichteten sich, ihntot oder lebendig nach Broich auszuliefern, wenn der Ausgleich nicht gehalten würde (Broich 1495Dez. 8). Ein Schreiben von 1499 zeigt, daß damals Dietrich wieder im Amte war.
4 ) 1500 Mai 12. Bensberg.
5 ) Den Namen vermag ich nicht zu erklären. Ich erinnere nur daran, daß die Armagnakendurch Volksetymologie als arme Jacken bezeichnet wurden. Vermutlich ist auch die obige Bezeichnungdurch einen populären Erklärungsversuch entstanden.
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