Die Frage, ob Cleve die Broicher Besatzung während dieser Belagerungunterstützt habe, bildete nach der Soester Fehde eine wichtige Rolle in den Friedens-verhandlungen des Jahres 1449. Kölnischerseits wurde behauptet, daß Herzog Adolfsowohl mit Schießbedarf als auch mit Lebensmitteln den Belagerten beigesprungenwäre 1 ), sogar der clevische Wimpel habe auf Broich geweht. Cleve stellte jedeUnterstützung in Abrede und erklärte das Vorhandensein des Wimpels damit, daßer von der Belagerung des Jahres 1439 dort zurückgeblieben sei. Wenn Heinrichvon Limburg ihn aufgezogen habe, so sei das ohne Wissen und Erlaubnis desHerzogs geschehen. Die Zeugenaussagen machen eine aktive Unterstützung desLimburgers durch Cleve wenig wahrscheinlich'-). Herzog Adolf war noch durchden Vertrag mit dem Erzbischof gebunden und vermutlich noch nicht so weit zumKriege vorbereitet, um diese Belagerung zum casus belli zu machen. Er mußte esalso geschehen lassen, daß sein Lehnsmann in dieser Weise gezüchtigt wurde, unddaß sein Offenhaus in den Besitz seines Feindes überging.
Mit der Eroberung von Broich trat auch für das Kirchspiel Mülheim einebedeutsame Wendung ein. Die beiden Fürsten kamen überein, das Schloß in gemeinsamenBesitz zu nehmen und es wieder völlig in Stand zu setzen. Für die notwendigenBauten wurde eine zu gleichen Teilen zu tragende Summe von 6000 Gulden inVoranschlag gebracht. Gemeinsam sollte auch das Kirchspiel eingelöst und verwaltetwerden. Mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit von Berg blieb es dem HerzogGerhard oder dessen Erben freigestellt, für die Hälfte der Pfandsumme und Rück-erstattung der Baukosten an Broich das Kirchspiel wieder einzulösen. Nur bedangErzbischof Dietrich sich aus, daß diese Löse erst nach dem Tode seines Nachfolgerseintreten könne. Auch dann noch sollte Broich Offenhaus des Erzstifts bleiben, aberzusammen mit dem Kirchspiel erblich dem Herzog gehören. Da weder 1399 noch 1420über eine Kündigung der Pfandschaft etwas ausbedungen war, konnte die Einlösungdes Kirchspiels aus clevischem Besitz jederzeit erfolgen.
Um dies alles vorzubereiten, galt es zunächst die Ansprüche der LimburgischenGeschwister aus der Welt zu schaffen. Die Bewilligung einer standesgemäßenWohnung und einer ausreichenden Rente sollte den Verzicht auf Broich aufwiegen.Heinrich von Limburg blieb dabei außer Betracht. Wir finden ihn in den folgendenJahren als einen der eifrigsten Parteigänger des Herzogs von Cleve 3 ), später abersöhnte er sich mit dem Erzbischof aus und erhielt von ihm sogar ein Mannlehen 4 ).Als Wohnsitz für seine Geschwister Wilhelm, Dietrich, Eberhard, Lücke (Lutgard),Agnes und Katharine wurde Hackhausen ausersehen. Die Rente sollte 500 Guldenbetragen. Beides war als bergisches Lehen zu empfangen, nur verpflichtete sich derErzbischof, die Hälfte der Rente dem Herzog wieder zu erstatten. Noch einigeMonate vergingen, bis alle diese Maßnahmen durchgeführt und die notwendigenUrkunden und Verschreibungen ausgefertigt wurden. Vorläufig blieb eine ziemlichstarke bergische Besatzung (75 Mann) in Broich unter dem Kommando von
J ) Lacomblet IV S. 300.
2 ) Hansen, Westfalen u. Rheinland 1 S. 396—435.
:! ) Vertrag zwischen Herzog Johann von Cleve und Heinrich von Limburg vom 16. März 1445über den Anteil des letzteren an dem Brandschatz (dingtail). Die Güter zu Broich, die ihm gehörten,werden hier von der Unverletzlichkeit (veilicheit) ausgenommen. (Ms. B. 46 f. 20 v.) 1461 Dez. 26verschreibt ihm der Herzog 60 Gld. aus den Gefällen der Vogtei Essen (Ms. A. 266 f. 43) vgl. auchLacomblet U. B. IV No. 283.
*) 70 Gld. aus dem Zoll Zons. Der Anspruch erlischt, wenn Heinrich nach dem TodeWilhelms die Hälfte des Schloßes Broich erhalten würde. (1454 April 29 im kurköln. Mannbuch).
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