Amtmann von Angermund, beigewohnt. Bis 1402 ist er als Amtmann von Mülheim nach-zuweisen; später hatte Hein rieh Stecke, Amtmann zu Ruhrort 1 ), zugleich das MülheimerGebiet mit zu verwalten. Indessen verstand es Dietrich von Limburg, bald in diesesAmt einzurücken und damit Aussichten auf eine unumschränktere Stellung in diesemseine Herrschaft rings umgebenden Gebiet zu gewinnen. Noch 1428 ist sein Vasallitäts-verhältnis zu Berg unberührt; denn Herzog Adolf verschreibt ihm wegen rückständige 1 "Manngelder hundert Gulden 2 ). Aber zwei Jahre später, am 21. Februar 1430 wirder vom Herzog Adolf von Cleve zum Amtmann über das Kirchspiel Mülheim eingesetztunter der Verpflichtung, dem Herzog oder dessen Erben auf Verlangen 2000 Guldenvorzustrecken, wofür Amt und Kirchspiel Mülheim als unberechnetes Pfand der Herrenvon Broich gelten sollte. Hierbei wurde seitens des Herzogs nur noch die vierteljährigeKündigung der Pfandschaft oder Einlösung der Hälfte des Pfandes mit 1000 Guldenausbedungen :i ). Seine Aufgaben als Amtmann sind hier ziemlich ausführlich umgrenzt.Sie bestanden vor allem in der Wahrung und Verteidigung der clevischen Landeshoheit,des Gerichts, der Einkünfte der Leute (auch der außerhalb des Amts gesessenen),der Grenzen und des Wildbanns; ferner in der Verpflichtung, jedem Recht und Gerichtwiderfahren zu lassen vor Schöffen und Gerichtsleuten, sowie in der Einziehung undVerwaltung der landesherrlichen Renten, Gülten, Einkünfte und Brüchten, über dieer dem Landesherrn Rechnung zu legen hatte. Für den Fall der Verpfändung bliebihm letzteres allerdings erspart. Doch behielt sich der Herzog „Herrlichkeit, Gebotund Verbot, Schätzung und Dienste über Kirchspiel und Leute" ausdrücklich vor,ebenso die Brüchten, „welche den Leib betreffen" (Kriminalgerichtsbarkeit) unddiejenigen, die eine ganze Gemeinde zu zahlen hätte. Auch sollte es für jenen Falldem Herzog freistehen, das für die herrschaftlichen Bauten in Ruhrort und anderswoerforderliche Zimmerholz aus den Waldungen des Kirchspiels Mülheim schlagenzu lassen.
Das Amt legte dem Herrn von Broich nun die Pflicht auf, dem Herzog beiFehden zu helfen und unter Umständen Lehen deshalb aufzusagen. Dafür erwuchsihm dann natürlich ein Anspruch auf Entschädigung durch den Herzog. Diese wurdeihm auch zugesichert für etwaige Botenritte außerhalb des Amts. Als Höchstesdurfte er dabei die Entschädigung für fünf Berittene fordern.
Noch eine wichtige Bestimmung dieses Amtsbriefs muß hier erwähnt werden,da in ihr wohl der Keim zu späteren Zwistigkeiten mit Cleve zu suchen ist. Dietrichvon Limburg oder seine Erben sollten innerhalb des Kirchspiels kein neues Schloßoder Festung entstehen lassen und ebensowenig ohne Wissen und Willen desLandesherrn Fehde führen. Da der Herr von Broich dem clevischen Herzog aufdiesen Brief hin Huldigung und Treueid leistete, und da die zwischen Cleve undBerg in diesen Jahren wieder ausgebrochene Fehde 4 ) ihn nötigte, auf clevischer
J ) Lacomblet U. B. IV No. 105.
2 ) Jülich-Berg Literalien I. 1428 No. 17.
;l ) Ms. B 45 f. 27—28. Heinrich Stecke, der bisher in Ruhrort und Mülheim das Amt verwaltethatte, erhielt am 2. Juli 1430 das Schloß Kniep, während sein Nachfolger in Ruhrort schon am 17. MärzHeinrich von Diepenbroich geworden war. In seinem Amtsbrief werden auch die Wagendienste desKirchspiels Mülheim erwähnt. (Wie vor Fol. 43 v. u. 47 v.)
*) Diese Fehde stand im Zusammenhang mit dem Kampf um Geldern, bei dem Adolf von Clevedie Egmontsche Partei unterstützte. 1429 war ein Waffenstillstand auf 4 Jahre zwischen Jülich-Bergund Geldern abgeschlossen worden. (Lacomblet U. B. IV No. 191). 1433 Dez. 3 kündigte Adolfvon Cleve dem bergischen Herzog den zwischen ihnen vereinbarten Waffenstillstand (Ms. B. 45 Fol. 74)gemäß dem mit Geldern getroffenen Übereinkommen. (Lacomblet U. B. IV No. 211).
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