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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Vermittler des Jungherzogs erscheint, Wilhelms Bruder Dietrich VI. nicht erwähntwird, läßt sich nicht erkennen. Für die Beurteilung des Grafen fällt dies jedenfallsins Gewicht, da ihm später von seinem Neffen Heinrich (Dietrichs Sohn) nachgesagtwird, daß er seinen Bruder in jeder Weise geschädigt und um das Seine gebrachthabe 1 ). Es verdient übrigens noch bemerkt zu werden, daß ein Kampf gegenCleve-Mark in dem Vertrag von 1404 ausdrücklich ausgenommen worden war.

Nach dem Tode des Herzogs Wilhelm I. (1408 Juni 25) wurde zunächst dieLehen schaft Broichs nicht erneuert. Erst fünf Jahre später trat der Herr vonBroich, diesmal war es Dietrich, wieder in ein Lehnsverhältnis zu Berg ein, wennauch nicht in dem Umfange, wie einst sein Vater. Er machte durch Urkunde vom9. Juni 1413 Schloß Broich zum Offenhaus des Herzogs Adolf, wurde dafür von diesemals Edelmann und Getreuer unter das tägliche Hausgesinde aufgenommen, erhielt20 Gulden Manngeld, zahlbar aus dem Herbstgeld des Amts Angermund, und überdiesdie Hälfte des Mannlehens, das sein Bruder Wilhelm (wohl seit 1404) bekam, nämlichdie Hälfte des Zehnten zu Wülfrath und 2 Fuder Wein. Er sicherte ihm gegenJedermann Hülfe zu mit Ausnahme seines Bruders Wilhelm und seines Neffen Everhard 2 ).

Daß Graf Wilhelm nicht aktiv an diesem Übereinkommen teilnahm, erklärtsich daraus, daß er durch den Teilungsvertrag 3 ) mit seinem Bruder die GrafschaftLimburg sich allein vorbehalten hatte. Broich sollte allerdings gemeinsamer Besitzsein, aber das ließ sich wohl nicht so leicht durchführen. Man muß nach dem Vertragvon 1413 annehmen, daß damals Dietrich allein in Broich residierte.

Das Lehnsband, das die Herrn von Broich mit Berg verknüpfte, hatte sichalso, wie wir sehen, noch nicht völlig gelöst. Broich selbst war noch bergischesOffenhaus, bergisches Lehen aber seit 1408 nicht mehr.

Inzwischen hatte Berg das Kirchspiel Mülheim noch nicht wieder eingelöst,wenigstens fehlt darüber jede Nachricht. Es kam vielmehr am 24. Januar 1420 zueiner neuen Verpfändung an Herzog Adolf von Cleve 4 ). Die Forderung Clevesbetrug damals 6000 alte Goldschilde. Außer Dorf und Kirchspiel Mülheim wurdennoch mit verpfändet Güter in Barmen, Schwelm, Voerde, Beyenburg und die Wupper-fischerei zwischen Elberfeld und Beyenburg. Im wesentlichen ist es eine Erneuerungder Verpfändung von 1399, wenn jene auch noch umfangreicher war und z. B. dashalbe Kirchspiel Radevormwald mit umfaßte. Die neuere Verpfändung erfolgtegleichzeitig mit einem gegen Gerhard von Cleve-Mark und dessen Anhängergerichteten Bündnis des Herzogs Adolf von Jülich-Berg mit Herzog Adolf vonCleve-Mark 5 ). Letzterer versprach, sich nicht eher mit seinem Bruder Gerhardauszusöhnen, als bis Sinzig und Remagen an Berg zurückgegeben wären. Beideswar, wie schon erwähnt, damals ebenfalls im clevischen Pfandbesitz. Möglicherweisebedeutete also der Vertrag von 1420 eine stillschweigende Reduktion der ursprünglichenPfandsumme um den Preis der militärischen Unterstützung des clevischen Herzogsdurch Berg. Somit hätten wir anzunehmen, daß Mülheim seit 1399 ununterbrochenunter clevischer Hoheit und Verwaltung geblieben sei.

Seit Mülheim an Cleve verpfändet war, hatte zunächst Johann von Kukelshemhier als Amtmann die Verwaltung in der Hand behalten und dem Gericht, wie früher der

J ) Ms. A. 266 Fol. 20. Erklärungen des Grafen Heinrich vom J. 1481.

2 ) Lacomblet U. B. IV. No. 74.

3 ) Vom 4. Dezember 1412. (Ms. A. 266 Fol. 11 u. ö.)

4 ) Jülich-Berg 1766.

5 ) Lacomblet U. B. IV No. 123.

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