daß der als Edelmann geborene Walram, entsprechend der Sitte jener Zeit, wohlden Titel und die Einkünfte eines Pastors innehatte, die eigentlichen Obliegenheitenals Pfarrer und Seelsorger aber dem Pleban oder Vicecuraten überließ.
Mülheim ist eine der nicht allzu zahlreichen Kirchen, bei denen sich das ebengeschilderte Verhältnis zu einem sogenannten Personat entwickelte. Die Inhabereines solchen, die Personatarien, wurden meistens von adligen Herrschaften ernannt,sie waren in der Regel Verwandte des Patrons. Sie standen nicht unter der Aufsichtder Landdekane und hatten mit der Seelsorge und dem öffentlichen Gottesdiensteder Pfarrgemeinde nichts zu tun 1 ).
Hiernach hätte man also anzunehmen, daß Walram von Broich durch Ver-wandtschaft mit der Patronatsherrschaft die Pfarre oder besser gesagt das Personatbekommen habe. Da es unzweifelhaft ist, daß die Kirche auf dem alten LimburgschenErbe in Mülheim stand, so erscheint es ausgeschlossen, daß außer den Limburgernnoch andere Inhaber des Patronats in Frage kommen. Walram war ja überdies mitihnen nahe verwandt. Und in der Tat hat er, so viel scheint sicher zu sein, vonGraf Dietrich von Limburg die Kirche empfangen.
Trotzdem erhoben die Herren von Broich sehr bald, vielleicht eben deswegen,weil einer der ihren die Kirche besessen hatte, möglicherweise aber auch mit Rück-sicht auf ihren dicht an das Limburgische Erbe anstoßenden Grundbesitz 2 ) Anspruchauf das Patronatsrecht. Die Grafen von Berg und von der Mark mußten sich insMittel legen und beraumten zur Schlichtung des Streits einen Tag in Kettwig an.Hier stellten am 21. Mai 1331 die von Limburgischer Seite gekornen Schiedsmänner,die Edelleute Bernhard von Ahaus und Berthold von Büren nebst Ritter Gerhardvon Witten gegen die Broichschen folgendes fest 3 ): Die Limburger erbieten sichzum urkundlichen Beweis, daß die Kirche zu Mülheim, „die auf Eigen steht desAltenhofs zu Mülheim", dem Herrn von Limburg und seinem Neffen Herrn Johannvon ihrem Vater und Großvater angeerbt ist; ferner daß der alte Graf Dietrich vonLimburg Hof und Kirche Mülheim, die zum Erbe des Grafen Adolf von der Markgehörten, im Tausch bekam gegen die Kirche zu Lütgendortmund und den Zehntenzu Herbede und andres Gut, und daß er die Kirche verliehen und der Archidiakon(der Propst von Xanten) die Investitur gegeben habe. Sie erbieten sich ferner zumZeugenbeweis, daß Graf Dietrich von Limburg die Kirche Herrn Walram von Broichverliehen habe. Gelingen ihnen diese Beweise, so dürfe ihnen Niemand die Kirchestreitig machen. Die Ansprüche auf die Mülheimer Kirchengift verteidigten hier dieVertreter beider Limburgschen Linien gemeinsam, Dietrich von Limburg-Hohenlimburgund Johann von Limburg-Styrum.
Mit jenem Ausspruch von 1331 gab sich Burkhard V. von Broich noch nichtzufrieden. Erst ein Jahrzehnt später gelang es dem in diesen Streitigkeiten zumObmann erkorenen Grafen Adolf von Berg auf Grund der von den beiderseitigen„Ratleuten" ihm vorgelegten Urkunden eine endgiltige Entscheidung zu fällen. Erwies hier die Ansprüche Burkhards ab und ließ diesen Spruch am 8. August 1341in Bensberg verbriefen und besiegeln 4 ).
') Mooren im 25. Heft der Annalen des histor. Vereins f. den Niederrhein S. 174 und 186.Er führt außer Mülheim nur linksrheinische Personate an.
-) Sie besaßen das an den Altenhofer Mühlenteich angrenzende Land. Dies tauschten danndie Brüder Johann und Dietrich von Limburg mit Broich aus gegen die Schürmanns-Heide (1345 Okt. 14).
3 ) Kremer II S. 142. S. oben S. 7 Anm. 4.
4 ) Krem er II S. 144.
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