daß außer Mülheim auch Broich und Dümpten damals schon zu diesem Gericht gehörten,andrerseits freilich auch Dahl bei Kettwig, ein Ort, der später außerhalb diesesQerichtssprengels lag.
Noch vor der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ist die Ausbildung deseigentlichen Schöffengerichts nachweislich zum Abschluß gelangt. Der Verkaufeines Hofs in der villa Harzap oder vielmehr der Verzicht auf denselben (durchGoswin den Bruder des Vogts zu Werden zu Gunsten des Duisburger Johanniterhauses)geschieht im Jahre 1246 in Gegenwart des Herrn von Broich und der Richter undSchöffen von Mülheim 1 ). Zwanzig Jahre später tritt auch der Ausdruck Kirchspiel(parochia) Mülheim urkundlich auf, als der Pleban von Mintard dem Kloster Saarnden Mansus uppen Brinke 2 ) vermachte (1266). Aus dieser spätem Erwähnung derParochie kann natürlich nicht gefolgert werden, daß etwa die Bildung des Kirchspielsspäter als die des Gerichtsbezirks erfolgt wäre. Im Gegenteil ist gerade dasUmgekehrte anzunehmen: die Ortschaften, die zu einer Kirche gehörten, schlössensich allmählich zu einem Gericht zusammen 3 ). So konnte es auch kommen, daßder Ausdruck parochia geradezu für Gerichtsbezirk gebraucht wurde 4 ).
Ließen sich, wie wir oben zeigten, die ersten Spuren der einzelnen Ortschaften,die später dem Verband des Mülheimer Schöffengerichts angehörten, schon frühnachweisen, so ist eben nur zu vermuten, daß die Grenzen dieses Gerichts imdreizehnten Jahrhundert schon dieselben waren, wie in späterer Zeit. Den vollenBeweis dieser Zugehörigkeit liefern natürlich erst die Güterverkäufe vor dem Schöffen-gericht, die in reichlicher Anzahl erst aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundertvorliegen. Erst in dieser Zeit findet sich für jene Ortschaften die BezeichnungHonnschaft, der dann in der Hauptsache beibehalten und nur gelegentlich durchden Ausdruck Bauerschaft ersetzt wird 5 ). Letzteres geschieht wohl nur unterdem Einfluß der westfälischen Nachbargebiete, denn die offizielle Bezeichnungist bis ins neunzehnte Jahrhundert Honnschaft geblieben. Der Ausdruck Hörnerfür Honnschaften, der dem Mülheimer Gebiet eigentümlich zu sein scheint, trittnicht vor dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts auf und hängt wohl zusammenmit der Unierung einzelner Honnschaften, denn die sieben Hörner umfaßten ja imganzen 16 ursprüngliche Honnschaften. Vielleicht verdankt die Bezeichnung Hörneiner Volksetymologie ihre Entstehung.
Das Kirchspiel Mülheim bietet mit seinen zahlreichen Honnschaften ein rechttypisches Beispiel für diese dem Niederrhein eigene Bildung der Ortsgemeinde undder Gemeindeverbände. Es bestätigt sich hier durchaus die auch anderwärts 8 ) gemachteBeobachtung, daß Dorf und Honnschaft keine identischen Begriffe waren, wenn sieauch beide als Ortsgemeinden bezeichnet werden können. Den Ausdruc k „D orf 11finden wir in unsern Urkunden immer nur von Mülheim selbst gebraucht, als demMittelpunkt des Kirchspiels. So wenig uns auch über die Stellung der Honnen in
*) Herrenstrunden No. 13. „Et in presentia domini Burchardi de Brughe necnon et judicumac scabinorum de Mulinheim renunciavimus. Burkhard hat hier zugleich die Rolle eines Bürgenübernommen. Außer ihm siegeln noch die Gräfin von Berg und der Abt von Werden.
2 ) Saarn, Pfarrarchiv. Vgl. Lacomblet U. B. II No. 919.
:i ) Lacomblet, Archiv I S. 239.
4 ) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I 1 S. 244.
"') Die Bemerkung Lacomblets (Archiv I S. 223), daß auch in jüngeren Urkunden so seltender Hundschaft Erwähnung geschieht, trifft für unser Gebiet nicht zu.
ü ) H. Schütze, Bezirk und Organisation der niederrheinischen Ortsgemeinde in den Beiträgenz. Gesch. d. Niederrh. 15 S. 188.
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