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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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ist viel wahrscheinlicher, da Dietrich ja schon 1250 zusammen mit vier Geschwisternam Leben war. Aus diesem Grunde ist auch anzunehmen, daß er sehr bald nach1310, dem letzten Jahr, in dem wir ihn nachweisen können, gestorben ist.

Burkhard V. kommt bis 1366 in Urkunden vor; seine Gemahlin Lukardiserscheint 1374 als Witwe. Von ihr hatte er einen Sohn Dietrich III., mit dem dasGeschlecht im Mannsstamm erloschen ist. Ob Irmgard von Broich, die in denJahren 1337 bis 1362 als Dechantin und dann als Äbtissin von Essen wirkte, seineTochter oder seine Schwester war, muß dahingestellt bleiben.

Verwandtschaftliche Beziehungen verbanden Burkhard mit dem Grafen Friedrichvon Moers und den Grafen von Limburg 1 ). Zu Kurköln trat er im Jahr 1345 in einLehnsverhältnis, indem er Burgmann des Schlosses Rheinberg wurde und ein Mannlehenaus dem dortigen Rheinzoll empfing. Bedeutungsvoller war es, daß Burkhard imJahr 1348 zusammen mit seinem Sohn Dietrich, sowie mit Graf Dietrich von Limburgund Johann von Limburg zu Styrum in ein enges Bündnis mit dem bergischen GrafenGerhard von Jülich eintrat. Hier sicherten die genannten dem jungen Landesherrn,der eben die Erbschaft des Grafen Adolf von Berg angetreten hatte, ihre Hülfe zugegen alle gegenwärtigen und zukünftigen Feinde. Sie erwarteten dafür von ihmVerantwortung, Schutz und Schadenersatz.

Es ist ein für die Geschichte des Kirchspiels Mülheim bemerkenswerterVorgang, daß die drei vornehmsten Grundherren dieses Gebiets sich mit dem Herrndes Gerichts Mülheim zu einem derartigen Schutzbündnis zusammenschließen. Mankann hierin wohl die erste verbriefte Begründung der bergischen Landesherrschaftin dem Mülheimer Gebiet sehen, die auf der Anerkennung der drei hier vornehmlichangesessenen Herren und ihrer Erben basierte. So unterscheidet sich jenes Bündniswesentlich von den ephemeren Schutzbündnissen, wie sie bei jeder Gelegenheitabgeschlossen wurden, um schon in kurzer Zeit einer andern Koalition Platz zumachen. Denn es ist doch gewiß kein Zufall, daß die Söhne der Kontrahenten, jasogar ein Enkel des einen Beteiligten (Grafen Dietrich von Limburg), an dem Bündnisteilnehmen. Eine weitere Folge dieses Ereignisses war wohl auch die ErnennungDietrichs III. von Broich zum Amtmann von Angermund. Als solcher ist er imJahre 1365 nachzuweisen. Wir haben uns dabei zu erinnern, daß die Ausbildungder bergischen Amtsverfassung noch nicht lange vorher zum Abschluß gekommenwar. Indem also der bergische Graf den Sohn des Broicher Dynasten zum Wahrerdes Landfriedens und Rechts und zum Anführer des Landesaufgebots im AmtAngermund machte 2 ), festigte er zwar seine eigenen Rechte in dem MülheimerGebiet, das auf diese Weise in innigeren Zusammenhang mit dem gesamten Amts-bezirk gebracht wurde. Zugleich erhöhte er damit aber auch das Ansehen des Herrnvon Broich im Kirchspiel Mülheim ein Vorgang, der für die spätere Entwicklungvielleicht mit zu berücksichtigen ist.

Burkhard V. wird etwa 1367 gestorben sein, wenigstens war er am 22. Januar 1368nicht mehr am Leben. Als er starb, befand er sich im Bann, da er am Totschlageines Priesters beteiligt gewesen war. Es wird ihm also zunächst ein christlichesBegräbnis verweigert worden sein. Erst auf Bitten seiner Freunde und Verwandten

*) In einer Urkunde von 1345 Oktober 14 wird er alsNeffe" der Gebrüder Johann undDietrich von Limburg bezeichnet. (Broich No. 7.)

2 ) A. Koernicke, Entstehung und Entwickelung der Bergischen Amtsverfassung bis zurMit... les 14. Jahrhunderts S. 66 ff. erblickt in dieser dreifachen Tätigkeit die hauptsächlichenBefugnisse und Aufgaben des Amtmanns.

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