War nun wirklich, wie jenes Weistum besagt 5 die alte Burg der Herren vonMülheim ursprünglich Reichsgüt, was im Hinblick auf die erwähnten Eigenschaftenimmerhin möglich ist, so würden wir anzunehmen haben, daß die alte MülheimerKirche auf dem Grund einer Hofeskapelle entstanden sei. In der Tat liegt sieunmittelbar neben dem Maurengut und gehörte, soweit wir ihr Bestehen zurück-verfolgen können, wie die beiden Höfe zum alten Besitz des Hauses Altena 1 ). DasPatronat des h. Petrus deutet gleichfalls auf ein hohes Alter dieser Kirche hin, wennsie auch erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts urkundlich 2 ) nachzuweisen ist. Vondem Verhältnis der Kirche zu den Inhabern der beiden Höfe wird später noch dieRede sein. Hier war zunächst nur festzustellen, daß sie mit dem Besitz der Herrenvon Mülheim und ihrer Rechtsnachfolger aufs engste verknüpft ist.
Wie der Altehof so bildete auch der Hof Styrum einen Krystallisationspunktfür den Besitz des Hauses Altena-Isenberg. Auch dieser Hof war ein Freihof mitAsylrecht und der Mittelpunkt eines größeren Hofesverbandes. Beide Höfe waren,wie schon erwähnt, im Jahre 1200 im Besitz des Hauses Altena-Isenberg. Man mußannehmen, daß Arnold Graf von Altena sie seinem zweiten Sohne FriedrichGrafen von Isenberg vererbte. Es ist bekannt, wie dieser als Mörder des Erz-bischofs Engelbert von Köln geächtet und hingerichtet wurde (1226). Über seinenGüterbesitz fielen damals Nachbarn und Verwandte her und besonders FriedrichsVetter Adolf, Graf von der Mark, gilt als derjenige, der das Erbe seiner Neffen undNichten beraubte. Erst allmählich, besonders durch das Eintreten Heinrichs vonLimburg, Grafen von Berg, gelang es den Kindern Friedrichs wieder, in den Besitzdes väterlichen Erbes zu gelangen. 3 )
Hier kann es nicht unsere Aufgabe sein, diese Vorgänge im einzelnen zuschildern. Nur das sei erwähnt, daß Friedrichs ältester Sohn Dietrich, der Erbauerder Burg Hohenlimburg, nach der er sich später von Limburg nannte, die GrafschaftLimburg an der Lenne mit den Besitzungen im Kirchspiel Mülheim und dem beträcht-lichen Lehenbesitz in Westfalen schließlich in seiner Hand vereinigte. Durch Tauschhatte er vom Grafen von der Mark gegen den Zehnten zu Herbede und die Kirchezu Lütgendortmund den Altenhof mit der Kirchengift zu Mülheim erhalten 4 ), dievermutlich doch auch nur unrechtmäßigerweise in den Besitz des MärkischenGrafen gelangt waren. Aus welchen Gründen Dietrich dann (im Jahre 1263) denAltenhof an Berg verpfändete, ist nicht mit Sicherheit anzugeben, hängt aber dochwohl zusammen mit der Bürgschaft, die damals Graf Adolf von Berg für Dietrichübernahm. 5 ) Es sei auch daran erinnert, daß Limburg ein bergisches Lehen warund daß Dietrich hierdurch und schon seit den Zeiten des Grafen Heinrich mit demihm verwandten Grafenhause in den engsten Beziehungen stand. Für die Verpfändungkönnen also die verschiedensten Gründe vorliegen. Vermutlich wurde der Hof baldwieder eingelöst. Eine besondere Urkunde ist darüber nicht vorhanden.
Dietrichs Söhne Johann und Eberhard sind durch Teilung des väterlichenErbes Stifter der Hohenlimburgschen und Styrumschen Linie geworden. Erstere
*) Vgl. hierzu besonders die Urkunde von 1331 über das Patronat. (Kremer 11 S. 142.)
2 ) Ein Ludewicus plebanus de Mulnhem tritt als Zeuge in einer Urkunde des Herrn vonBroich am 10. Juli 1250 auf. (Hennes, Urk.-Buch des Deutschordens. 1861. S. 88 No. 85.)
3 ) Vgl. Ilgen in der Zeitschr. d. Berg. Gesch.-Ver. 36 S. 46 f.
4 ) Krem er, Akadem. Beiträge II S. 142. Der Text dieser Urkunde ist sehr entstellt. ImStaatsarchiv Düsseldorf liegen nur Abschriften späterer Zeit vor, die ebenso unzulänglich sind, wieder Kremersche Abdruck.
5 ) Lacomblet U.-B. II No. 529 und 536.