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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Als Wirtschaftshof diente ihnen der dicht neben der Burg gelegene sogenannteAltehof. Schon verhältnismäßig früh findet er sich unter diesem Namen urkundlich

erwähnt. Im Jahre 1263wurde er als Pfandobjektder Grafen von Isenberg-Limburg dem bergischenGrafenhaus versetzt. : )Nun steht aber gleich-falls urkundlich fest, daßArnold Graf von Altena,der Stifter des HausesIsenberg, im Jahre 1200wie den Hof Styrum soauch die curtis Mulen-heim als Allod besaß.-)Es ist aber mit Sicher-heit anzunehmen, daßdieser Hof mit dem Alte-hof identisch ist. Wie

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Alter Markt (auf dem Grund und Boden des früheren Altenhofes.)

und wann er vom Hause Altena erworben wurde, entzieht sich freilich unsererKenntnis 8 ), doch ist zu vermuten, daß der Erwerb zusammenhängt mit dem Aus-sterben der edlen Herren von Mülheim. Ein Edler Erpo de Mulenheim wird noch1141 als Zeuge in einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Arnold genannt. WeitereGlieder dieser Familie sind nicht mehr nachweisbar. 4 ) Wenn nun dieser Hof, der,wie spätere Zeugnisse dartun, der eigentliche Herrenhof gewesen sein muß, bereits1263 als alter Hof bezeichnet wird, so darf man schließen, daß seit dem Jahre 1200sich die Umwandlung der Burg in einen Wirtschaftshof, eben den Maurenhof,vollzogen hatte, der dicht neben dem Altenhof lag und sich, wie dieser, im Besitzdes Hauses Isenberg-Limburg befand. Sehr bemerkenswert ist es ferner, daß dieserMaurenhof das Asyl recht besaß, d. h. jeder Missetäter und Verfolgte fand hierzunächst eine Freistatt. Solche Freihöfe sind allerdings nicht allzu selten. Ihr Asyl-recht, oft der Überrest einer alten Fronhofsherrschaft, deutet zuweilen auch daraufhin, daß sich hier der Sitz der Gerichtsherren befunden hat 5 ). Hier fällt aber nochins Gewicht, daß dieser Freihof durch ein Hofesweistum von 1573 zusammen mitdem Altenhof bezeichnet wird als ein freies kaiserliches Lehen, das allezeitfreiund feilich" gewesen sei, sodaß keine Obrigkeit dagegen zu handeln unternommenhabe. Berücksichtigen wir noch, daß das Altenhofer Hofesgericht in dem Maurengutabgehalten und der Altenhofer Zehnt eben dort verpachtet wurde, während im Altenhofdie Belehnungen der Styrumschen Vasallen stattfanden, so werden wir aus alledemden engsten Zusammenhang beider Höfe und die hervorragende Stellung des Mauren-guts als Tatsachen feststellen dürfen.

!) Lacomblet ÜB. II No. 529.

2 ) Ebenda IV No. 643. Vgl. Westfäl. Urk.-Buch VII 1. Abt. No. 2.

3 ) Die Mitteilung in Klanke-R ich ter, Geschichte der berg. Unterherrschaft Broich etc.S. 19, der Kölner Erzbischof habe kurz nach 1180 den Grafen Arnold von Isenberg mit Limburg,Styrum, Mülheim und Westhofen belehnt, beruht auf einem Irrtum.

4 ) Das am Ende des 12. Jahrhunderts auftretende kölnische Ministerialengeschlecht wirdvermutlich von Mülheim am Rhein seinen Namen führen.

ß ) Bindschedler, Kirchl. Asylrecht in der Schweiz (Kirchenrechtliche Abhandlungen her. v.U. Stutz 32. u. 33. Heft) S. 159 u. 176.

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