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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Pusses.

Band III. Spez. Theil.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

292.

H. H., vom Garde-Füsilier-Regi-ment, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Verletzungder rechten Mittelfussknochen durchGewehrschuss. Eingangsöffnung amFussrücken, Ausgangsöffnung ander Fusssohle.

Der 1. und 2. Mittelfussknochen sind verletzt. Günstigin den ersten 3 Wochen, gestaltete sich der Verlauf vom Beginndes 2. Monats ab langwierig, so dass II. erst am 18. Februar 1871entlassen werden konnte. Eine dazwischengetretene linksseitigeLungenentzündung verschlimmerte vorübergehend das Allgemein-befinden, blieb aber auf die Wunden ohne nachweisbaren Einfiuss.Grosse Zehe schwer beweglich, zweite fast unbehindert. Gebrauchs-fähigkeit des Fusses beschränkt.

6 Monate.

293.

H. J., vom 4. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 72, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Verletzung der linken Mittelfuss-knochen durch Gewehrschuss. Ein-gangsöffnung am Fussrücken inder Gegend des 4. Mittelfuss-knochens, Ausgangsöffnung in derFusssohle.

Nachdem im Frühjahr 1871 Vernarbung eingetreten war, brachendie Narben Ende 1874 in Folge von Caries des 4. Mittelfussknochenswieder auf; die Heilung war erst am 29. Juni 1875 eine endgiltige.Gegend der Narben noch empfindlich. Gebrauchsfähigkeit beschränkt.

294.

H. K., vom 6. BrandenburgischenInfanterie - Regiment No. 52, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Verletzung der linkenkleinen Zehe durch Gewehrschuss.

Starke Quetschung der Weichtheile, Streifung des Knochens.Nachdem in der 4. Woche ein kleines Knochenstückchen entferntworden war, trat am 4. Oktober 1870 Vernarbung ein.

l x /2 Monate.

295.

A. L., vom 7. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 97, verwundetam 1. Dezember 1870: Schuss indas linke Fersenbein. Eingaugs-öffnung innen, Ausgangsöffnungfehlt.

Die vor dem inneren Knöchel eingedrungene Kugel blieb imFersenbein stecken. Allmälig trat eine Eitersenkung nach derFusssohle zu ein; nachdem dieselbe in der 5. Woche eröffnet war,konnte von hier aus die im Fersenbein eingebettete Kugel entferntwerden. Trotz antiseptischer Behandlung folgte diesem Eingriffeine Wundrose, welche sich über das ganze Glied verbreitete undden Wundverlauf erheblich verzögerte. Am 26. Februar 1871wurde L. geheilt entlassen. Gang behindert.

2 4 /5 Monate.

296.

R. R., vom 3. OstpreussischenGrenadier - Regiment No. 4 , ver-wundet am 30. August 1870: Schuss-streifung der linken Mittelfuss-knochen. Eingangsöffnung aussen,keine Ausgangsöffnung.

Die Kugel ging quer über den Fussrücken und wurde an derinneren Seite herausgeschnitten. Trotzdem Tuch und Lederstüclfmehrere Tage im Schusskanal gesteckt hatten und dann gleichzeitigmit Knochensplittern entfernt wurden, kam die Heilung schon an20. Oktober 1870, mit behinderter Gebrauchsfähigkeit, zu Stand;.

1 2 /z Monate.

297.

K. Seh., vom Sächsischen 4. In-fanterie-Regiment No. 103, ver-wundet am 29. August 1870 beiNouart: Gewehrschussverletzungeines Mittelfussknochens rechts.

In der Nähe des 1. Mittelfuss - Zehengelenks befand sich dervom Fussrücken nach der Sohle durchdringende Schusskanal. DasGelenk selbst war nicht verletzt, dagegen der 1. Mittelfussknochenseiner Knochenhaut entblösst. Die anfangs starke Schwellung wichrasch der Einwirkung von Kälte. Die Vernarbung war am12. Oktober 1870 beendet.

1 '/a Monate.

298.

J. Seh., vom Sächsischen 4. In-fanterie-Regiment No. 103, ver-wundet am 29. August 1870 beiNouart: Verletzung der linken2. Zehe durch Gewehrschuss.

Das Geschoss ging durch das 2. Glied; der Knochen fühlte sichrauh an. Heilung am 18. Dezember 1870.

3 2 /ä Monate.