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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.

Band III. Spez. Theil.

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Gewehrschuss ins linke Schultergelenk mit Verletzungbeider Knochen. Heilung mit Steifheit und knöcherner Ver-wachsung. Dauernd ganzinvalide und grösstentheils erwerbs-unfähig. (Vergl. Evers, S. 373, No. 10.)

135. IL, Soldat vom Sächsischen 6. Infanterie-RegimentNo. 105, verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss in dasrechte Schultergelenk. Heilung mit Steifheit. Dauerndganzinvalide und zeitig ganz erwerbsunfähig. (Vergl. Evers,S. 373, No. 12.)

136. D., Soldat vom Sächsischen 5. Infanterie - Regiment(Prinz Friedrich August) No. 104, verwundet am 18. August1870: Gewehrschuss ins linke Schultergelenk. Heilung mitSteifheit; Arm unbrauchbar; hochgradige Abmagerung desArmes. Dauernd ganzinvalide, ganz erwerbsunfähig, einfachverstümmelt. (Vergl. Evers, S. 372, No. 8.)

137. W., Unteroffizier vom Sächsischen 6. Infanterie-Regi-ment No. 105, verwundet am 1. September 1870: Gewehrschussins linke Schultergelenk mit Verletzung beiderKnochen. Heilung mit Steifheit; Arm unbrauchbar; hoch-gradige Abmagerung des Armes; Hautgefühl herabgesetzt;Ellenbogen- und Handgelenk frei. Dauernd ganzinvalide, ganzerwerbsunfähig, einfach verstümmelt. (Vergl. Evers, S. 372,No. 7.)

138. W., Schütze vom Sächsischen Schützen- (Füsilier-)Regiment No. 108, verwundet am 1. September 1870: Gewehr-schuss in das rechte Schultergelenk. Heilung. Aktive undpassive Beweglichkeit beschränkt; Arm abgemagert; unvoll-

kommen gelähmt; kühl. Dauernd ganzinvalide, grösstentheilserwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S.373, No. 13.)

139. C. H., Füsilier vom Brandenburgischen Füsilier-Regiment No. 35, verwundet am 16. August 1870 bei Trouville:Gewehrschuss durch das rechte Schultergelenk von vorn nachhinten und Haarseilschuss am rechten Oberschenkel. Am21. August Jauchung beider Wunden, am 23. August Tod.

140. F. D., Grenadier vom 2. Ostpreussischen Grenadier-Regiment No. 3, verwundet am 1. September 1870 bei Noisse-ville: Gewehrschuss durch das linke Schultergelenk und in dieBrust. Ausfluss von Gelenkflüssigkeit, Knarren im Gelenk,Bluthusten. Am 7. September hohes Fieber, Irrereden, Lungen-brustfellentzündung. Am 15. September Tod an Erschöpfung.

141. Ch., Musketier vom Sächsischen 3. Infanterie - Regi-ment (Kronprinz) No. 102: Gewehrschüsse durch die linke undrechte Schulter. Angekommen im Reservelazareth Aachen am18. September 1870 und daselbst am 19. an Erschöpfung ge-storben.

142. IL, Musketier vom 1. Niederschlesischen Infanterie-Regiment No. 46: Gewehrschusswunde durch das rechteSchultergelenk. Am 9. August 1870 im Reservelazareth Diezanfangs sehr günstiger Verlauf, so dass H. schon auf-stehen konnte; plötzlich phlegmonöse Entzündung der ganzenSchulter, welche in jauchige Eiterung überging; unter hohemFieber Tod am 3. September.

143. I)., Musketier: Gewehrschuss in das linke Schulter-gelenk. Starb im November 1870 zu Wiesbaden an Pyämie.

Dritter Abschnitt.Verletzungen des Ellenbogengelenks.

I. Arten der Verwundung. Diagnose.

Kapselverletzungen des Ellenbogengelenks ohneKnochenbetheiligung sind sehr selten beobachtet, ein Um-stand, welcher in dem engen Anliegen der Gelenkbänder beiallen Stellungen des Gliedes genügende Erklärung findet.Es erscheint deshalb zwar die Zahl von 16 in der Kasuistikaufgeführten derartigen Verwundungen ziemlich gross, in-dessen enthalten wenigstens die Krankengeschichten1 bis 13 nichts, was auf eine Knochenbetheiligung schliessenlässt, während die Thatsache einer Kapselbeschädigungzum Theil durch Austritt von Gelenkflüssigkeit (sieheNo. 2, 6, 12, 13), zum Theil durch das Entstehen vonGelenkentzündung (No. 1, 3, 4, 5, 7), einmal durch das Frei-liegen der überknorpelten Fläche des Speichenköpfchens(No. 8), endlich bei No. 11 durch die Ausstossung eineskleinen Knorpelstückes sicher gestellt ist; zweifelhafter,wenngleich wahrscheinlich, bleibt die Kapselverletzung bei

No. 9 und 10. Bei den Granatquetschungen des Ellen-bogens (No. 14, 15, 16) ist andererseits die Möglichkeiteiner Betheiligung der Knochen nicht auszuschliessen.Immerhin verbleiben danach 11 sichere Kapselver-letzungen.

Als selten verwendetes Geschoss sind die in derKrankengeschichte No. 7 erwähnten Rehposten hervor-zuheben.

Die Schussrichtung war mehrmals dem Gliede gleich-laufend (No. 1, 2, 3, 5). Der längste Schusskanal (No. 2)reichte von der Mitte des Unterarmes bis zum Hakenfortsatz.Die Krankengeschichte No. 10 erwähnt eines Ringel-schusses.

Die Verletzung der Kapsel bestand bei Einigen in un-mittelbarer Oeffnung (Austritt von Gelenkflüssigkeit undKnorpelstücken), bei Anderen nur in Quetschung (Entzün-

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