Nachträge und Berichtigungen.
Zu Seite 85, linke Spalte, 2. Zeile von unten: Statt „Küppers" lies „Küpper".„ 284, linke Spalte, Anmerkung 1: Statt „1861" lies „1866".„ „ 381, Spalte 8, vorletzte Zeile: Statt „Gutjahr" lies „Prahl".
„ „ 696/97: Eine weitere Unterbindung der Armsehlagader nach Verwundung des Ellenbogengelenks siehe im V. Band dieses Berichtes, Seite 587,No. 6. Der Verwundete wurde geheilt, nachdem 4 Wochen nach der Unterbindung noch die Aussägung des Gelenks vorgenommenworden war. Bei einem Anderen (Geheilten; V. Band, Seite 597, No. 16) wurde nach Aussagung des Ellenbogengelenks 17 Tagenach der Verwundung die Unterbindung der Ellenschlagader erforderlich. Wegen Unterbindung der Armschlagader nach Resektiondes Ellenbogengelenks siehe V. Band, Seite 589, No. 26 und 28 (geheilte) und Seite 595, No. 13 (gestorben).„ „ 696, rechte Spalte, Anmerkung 2: Mit Rücksicht auf Seite 672 der Berichtigungen zum V. Band ist der auf Seite 589 des V. Bandes unterNo. 27 aufgeführte Verwundete auch bei den Verwundungen des Oberarms (Seite 840 dieses [III.] Bandes, Anmerkung 2)verrechnet.„ „ 719: Wegen Unterbindung der Speichenschlagader nach Aussägung des Handgelenks siehe V. Band dieses Berichtes, Seite 598, No. 3(gestorben). Betreffs Unterbindung der Armschlagader nach Absetzung am Oberarm in Folge von Verwundung des Handgelenkssiehe V. Band, Seite 592, No. 14. — In Anmerkung 5 zu Seite 719 ist statt „Seite 505, No. 2" zu lesen „Seite 505, No. 2 undSeite 595, No. 1". — In Anmerkung 1 ist statt „Seite 591, No. 2" zu lesen „Seite 591, No. 2 und Seite 91, No. 3".„ „ 759, rechte Spalte, Zeile 3 von oben: Statt „11mm nur 16 mm" lies „16 mm nur 11mm".
„ „ 771 und 772: Eine geheilte Unterbindung der Sehenkelschlagader nach Verwundung des Kniegelenks siehe ausserdem im V. Bande diesesBerichtes, Seite 603, No. 10; zwei tödtlich verlaufene ebendaselbst Seite 610, No. 35 und Seite 622, No. 141 (in dem zuletzterwähnten Falle war Gelenkaussägung vorausgegangen). — Unterbindungen der Schenkelschlagader wegen Nachblutungen nachGliedabsetzungen in Folge von Kniegelenkwunden (sämmtlich tödtlich verlaufen) siehe im V. Bande dieses Berichtes, Seite 607 ff.,No. 20, 31, 39, 46, 64, 78, 98, 100, 103, 108 (auf Seite 171 bei den Gefässverletzungen erwähnt), 118, 121, 122, 123, 130.„ 772, linke Spalte, Anmerkung 5: Statt „Seite 619, No. 16" lies „Seite 619, No. 106".„ „ 792, linke Spalte, 3. Zeile von oben: Statt „Hofmann" lies „Hopmann". .
„ „ 811 und 813: Eine tödtlich verlaufene Unterbindung der Schenkelschlagader nach Absetzung am Unterschenkel wegen Schlissbruchs des Fuss-gelenks siehe im V. Bande dieses Berichtes, Seite 613, No. 57.„ 813, linke Spalte, Anmerkung 3, erste Zeile: Statt „43" lies „44".„ „ 831, Tabelle III, Längsspalte 10: Die daselbst aufgeführten 39 Verwundeten (mit 15 Todesfällen), an welchen Unterbindungen vorgenommenwurden, sind nicbc sämmtlich bis zum Abgang erhaltend behandelt worden; vielmehr schliesst jene Zahl 5 Verwundete (mit3 Todesfällen) ein, bei welchen es nach der Unterbindung zur Absetzung im Schultergelenk oder am Oberarm kam (vergl. Seite 842).
Baude dieses Berichtes, Seite 579, No. 6 aufgeführte Verwundete (Unter-dieses (III.) Bandes auch bei den Verwundungen des Schultergelenks, derer Armsehlagader) auf Seite 696 bezw. 701 dieses (III.) Bandes auch bei
11 und 12" lies ,8, 9, 10 und 11".zu Seite 696.
rwundeten (mit 8 Todesfällen), an welchen Unterbindungen vorgenommenend behandelt worden; vielmehr schliesst jene Zahl 6 Verwundete (mit
Operationen nothwendig wurden (vergl. Seite 920) und zwar entfallenl dieses Berichtes, Seite 583, No. 6, Seite 585, No. 7 und 10, Seite 587erarms, 1 (tödtlich verlaufene) auf Handwunden (V. Band, Seite 591, No. 4).