Band III. Spez. Theil.
IV. Abschnitt: Verletzungen des Handgelenks.
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188. W., Grenadier vom Sächsischen 1. Grenadier-RegimentNo. 100, verwundet am 18.August 1870: Gewehrschuss in dasrechte Ellenbogengelenk mit Knochenverletzung. Ge-heilt. Befund im April 1871: Rechtwinklige Steifheit des Gelenks,Schulter und Hand frei, keine Abmagerung. Dauernd ganz-invalide, grösstenteils erwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S. 378,No. 55.)
189. W., Grenadier vom Sächsischen 1. Grenadier-RegimentNo. 100, verwundet am 1. September 1870: Gewehrschuss indasrechte Ellenbogengelenk. Geheilt. Befund im Mai 1871:Vollständige rechtwinklige Steifheit des Gelenks. Dauernd ganz-invalide, grösstentheils erwerbsunfähig. (Veral. Evers, S. 379,No. 56.)
190. H, Musketier vom Ostfriesischen Infanterie-RegimentNo. 78, verwundet am 16. August 1870 bei Mars la Tour:Gewehrschuss des rechten Ellenbogengelenks; Einganghinten unter dem Hakenfortsatz, Zerschmetterung des Gelenks,Ausgang oberhalb des Gelenks hinten am Oberarm. AnfangMai 1871 Heilung mit völliger, stumpfwinkliger Steifheit desGelenks, Vorderarm steht in Supinationsstellung, die Hand kannnicht fest geschlossen werden. Zeitig grösstentheils erwerbs-unfähig. (Vergl. Berthold, S. 512, No. 23.)
191. L., Soldat vom Sächsischen 5. Infanterie-RegimentNo. 104, verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss in dasrechteEllenbogengelenk. Geheilt. Befund im Februar 1871:Gelenk im stumpfen Winkel steif. Dauernd ganzinvalide, grössten-theils erwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S. 377, No. 46.)
192. F., Grenadier vom Sächsischen 1. Grenadier-RegimentNo. 100, verwundet am 18. August 1870: Gewehrschuss in dasrechte Ellenbogengelenk. Geheilt. Befund im Mai 1871:Gelenk im stumpfen Winkel steif, Schulter und Hand sind frei.Dauernd ganzinvalide, grösstentheils erwerbsunfähig. (Vergl.Evers, S. 378, No. 49.)
193. J. B., Jäger vom Magdeburgischen Jäger-BataillonNo. 4, verwundet am 3.Dezember 1870 vor Paris: Gewehrschussdurch den rechten Arm mit Eröffnung des Ellenbogen-gelenks. Am 4. Dezember 1870 im Feldlazareth zu Plessis-
Bouchard grosse, pralle Blutgeschwulst; am 6. Dezember 1870hohes Fieber, immer stärkere Schwellung des Armes; akutpurulentes Oedem. Tod am S.Dezember 1870.
194. A. B., Musketier vom 3. Westfälischen Infanterie-Regiment No. 16, verwundet am 30. November 1870 bei Beaunela Rolande: Gewehrschuss durch das rechte Ellenbogen-gelenk vom Speichenköpfchen zum Hakenfortsatz. Am 30. No-vember 1870 im Feldlazareth zu Puiseaux grosse Blutleere;am 5. Dezember 1870 hohes Fieber; 10. Dezember akut puru-lentes Oedem bis zur Achsel. Erschöpfung und Tod.
195. Seh., Gefreiter vom Sächsischen 6. Infanterie-RegimentNo. 105, verwundet am 18. August 1870 : Gewehrschuss durchden rechten Ellenbogen. Im 9. Feldlazareth II. Armeekorpszu Batilly hartnäckige Ruhr, welcher Seh., allmälig kollabirend,am 31. August 1870 erlag.
196. G. V., Unteroffizier vom Leib-Grenadier-Regiment(1. Brandenburgisches) No. 8, verwundet am 7. Oktober 1870:Gewehrschussbruch des rechten Ellenbogengelenks,Schuss in den rechten Oberschenkel und Schuss durch dasGesäss. Im Feldlazareth zu Aubonne gute Lagerung desArmes, Karbolsäureverband; durch reichliche Eiterung undwiederholte Nachblutungen aus der Schenkelwunderascher Kräfteverfall; dann hohes Fieber, Jauchung. Am23. Oktober 1870 Tod.
197. J. R., Grenadier vom 1. Garde-Regiment zu Fuss,verwundet am 18. August 1870. Gewehrschussbruch deslinken Ellenbogengelenks und Schuss in den rechtenUnterschenkel. In den ersten Wochen war das Befindensehr zufriedenstellend, später stellten sich reichliche Durch-fälle und schlechte Eiterung ein. R. starb am 6. Oktober 1870au Erschöpfung.
198. E. M., Musketier vom l.Niederschlesischen Infanterie-Regiment No. 46, verwundet am 6. August 1870: Gewehrschuss-wunde durch das linke Ellenbogengelenk, vom äusserenKnorren beginnend, am oberen Drittel der Elle endigend. Eswurden viele Splitter herausgezogen, mehrere Eiterherde er-öffnet. M. starb an rasch verlaufender Lungentuberkulose.
Vierter Abschnitt.Verletzungen des Handgelenks.
I. Arten der Verwundung. — Diagnose.
i.)
Obschon anatomisch nur die in der Regel abgekapselteVerbindung zwischen Handwurzel und Speiche als „Hand-gelenk" bezeichnet wird, so begreift man doch unterdiesem Namen in weiterem Sinne säinmtliche Gelenke,welche die Bewegung der Hand bewerkstelligen, — eine Auf-fassung, die um so mehr gerechtfertigt ist, als die Verletzungeines dieser Gelenke die anderen meist in Mitleidenschaftzieht. Die eitrige Entzündung des Speichen-Wurzelgelenks hat,
wie v. Langenbeck (a. a. O., S. 198) darlegt, sehr leicht Ver-eiterung der Bänder zwischen den Wurzelknochen der erstenReihe und dadurch Eröffnung des gemeinschaftlichen Wurzel-gelenks zur Folge, welches seinerseits durch den Gelenk-spalt zwischen dem kleinen vieleckigen und dem Kopfbeinmit dem gemeinsamen Wurzel-Mittelhandgelenk in offenerVerbindung steht, während das Gelenk zwischen Speicheund Elle entweder ausnahmsweise schon vom Speichen-
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