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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1199
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BandHI. Spez. Theil.

Kasuistik.

1199

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauerder

Lazareth-behandlung.

4

287.

M. G., vom Sächsischen Leib-Grenadier-Regiment No. 100, ver-wundet am 18. August 1870 bei(iravelotte: Verletzung der rechtengrossen Zehe durch Gewehrschuss.

Das Nagelglied war von der Knochenhaut entblösst und derNagel aus seinem Bette gerissen. Die Wunde eiterte anfangs sehrstark, die Eiterung wurde reichlich und übelriechend. Unter An-wendung von Karbollösung besserte sich nach Entfernung vonKnochensplittern der Zustand bald, doch zog sich die Heilung biszum 31. Dezember 1870 hin. Geringe Auftreibung des Nagelgliedes.Gebrauchsfähigkeit kaum behindert. Garnisondienstfähig.

4 '/a Monate.

288.

J. G., vom 8. Pommerschen Infan-terie-Regiment No. 61, verwundetam 21. Januar 1871: Verletzung desrechten Mittelfussknochens durchGewehrschuss. Eingangsöffnung amFussrücken, Ausgangsöffnung innen.

Von der Rückenfiäche des 3. Mittelfussknochens nahm die Kugelschräg nach hinten zur inneren Fläche der Ferse ihren Weg. Am28. April 1871 kam G. mit geheilten Wunden zur Entlassung. Der2., 3. und 4. Mittelfussknochen verdickt. Fuss angezogen; Fuss-gelenk fast steif, ebenso die Zehengelenke. Gebrauchsfähigkeit starkbehindert.

374 Monate.

289.

E. v. d. H., Hauptmann, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Gewehrschussverletzung des rechten

p------ -i Eingangsöffnung dicht

isseren Knöchel, Aus-' auf der hinteren Flächeins. Ausserdem Ver-ler Magengegend undarderarm.

Drei Wochen nach der Verletzung Ausschneiden des verletztenKnochens (zwei Drittel desselben entfernt). Heilung der WundeEnde Januar 1871. Der Knochen hat sich fast ganz erneuert, nachinnen von der Achillessehne fühlt man sogar vermehrte Knochen-neubildung. Sehne selbst ist verkürzt. Aeussere Seite des Fussesgefühllos. Fussgelenk steif. Rückenbeugung desselben nicht biszum rechten Winkel möglich, Sohlenbeugung zwar vorhanden, aberbeschränkt. Adduktion und Supination ganz aufgehoben. Gehenbeschwerlich, da v. d. H. in Folge der fehlenden Rückenbeugungkeine grösseren Schritte machen kann. Schmerzen beim Gehen aufunebenem und sehr weichem Boden. Dauernd ganzinvalide. (ImV. Bande dieses Berichtes nicht enthalten.)

7. Brandenburgischenegiment No. 60, ver-18. August 1870 bei

'Verletzung des rechtendes linken Unter-

rch Gewehrschuss.

Befund am 22. Juli 1871: Auf dem rechten Fussrücken eine auf denKörpern der unter einander verwachsenen 4. und 5. Mittelfuss-knochen fest aufsitzende, strahlige Narbe. Dieselbe beeinträchtigtdurch ihre Spannung das Gehen wesentlich. (S. Schussbrüche desWadenbeins S. 1183, No. 209.)

m Rheinischen Jäger-o. 8, verwundet am1870 bei Gravelotte:| der linken Mittelfuss-3h Gewehrschuss.

Das Geschoss war zwischen dem 1. und 2. Mittelfussknochendurchgegangen und nach Verletzung beider in der Fusssohle steckengeblieben. Am 4. Tage wurde das Geschoss entfernt, in der 4. Wocheein grosser Eiterherd gespalten und Knochensplitter entfernt. ImAnschluss hieran bildete sich eine Lymphgefässentzündung aus,welche eine Reihe von Eiterherden im Gefolge hatte und das Be-finden des II. in erheblichem Grade verschlimmerte. Der übrigeVerlauf war schleppend und führte erst am 25. April 1871 zurVernarbung. Am Köpfchen des 1. Mittelfussknochens eine wucherndeHervorragung. Das 1. Mittelfuss-Zehengelenk steif, die übrigenZehengelenke sehr beschränkt. Gebrauchsfähigkeit des Fusses be-hindert.

8'A Monate.