Elftes Kapitel.Verwundungen des Unterschenkels und des Fusses.
I. Statistik.
Die in den nachstehenden Tabellen I und II verzeich-neten 4428 Unterschenkelwunden betragen 36.4§ dernachgewiesenen 12178 Wunden an den unteren Glied-maassen (ausschliessl. der Gelenke) überhaupt. Gemäss derin den vorangegangenen Kapiteln (vergl. insbesondere S. 984)durchgeführten Berechnung würde danach die Gesammtzahlder vorgekommenen Verletzungen des Unterschenkels auf13 490 zu veranschlagen sein = 13.5 $ aller 99 566 inärztliche Behandlung gelangten Verwundungen.
Die in den Tabellen nachgewiesenen 1026 Todesfällein Folge von Unterschenkelwunden machen 38.o $ der 2703nachgewiesenen Todesfälle nach Verwundungen der unterenGliedmaassen (ausschliessl. der Gelenke) überhaupt aus.Mit Rücksicht auf Anmerkung 5 zu S. 984 dürfen obigen1026 Todesfällen noch 89 nicht näher nachgewiesene hinzu-gezählt werden, so dass als die der Wahrheit sehr nahekommende Gesammtzahl der an UnterschenkelwundenGestorbenen 1115 = 8.2 g aller (13 490) muthrnaasslich amJJeteFgC-Jiefikei Verwundeten angenommen werden kann.^ Die Tabellen III und IV geben genauere Auskunft über
3577 Verwundungen des Fusses (= 29.4 $ der nach-gewiesenen 12 178 Wunden an den unteren Gliedmaassen)mit 261 Todesfällen (=; 9.5 $ der nachgewiesenen 2703Todesfälle in Folge von Verwundungen der unteren Glied-maassen). Unter Zugrundelegung der oben angedeutetenBerechnung ergiebt sich danach als wahrscheinlichemtzahl der Fusswunden 10 896 = 10.s $ aller in.hing gelangten Verwundungen, als Gesammtzahl derbenen (unter Hinzurechnung von 22 nicht näherw'esenen Todesfällen auf Grund der Anmerkung 59ti) 283 = 2.6 § aller (10 896) muthmaasslich am-russe Verwundeten.
Rechnet man sämmtliche in den Tabellen nicht näher
nachgewiesenen Verwundungen und Todesfälle mit Rück-
^^gflt^Anmerkung 5 zu Seite 929 den Weichthei 1-
etzungen hinzu ; so ergiebt sich als Zahl der letzteren
für den Unterschenkel 9796 mit 140=1.4$ Todesfällen,
für den Fuss 7547 mit 27 — 0.4 $ Todesfällen.
Unter den auf dem Schlachtfelde Gefallenen befandensich nur sehr wenige am Unterschenkel oder Fuss Ver-wundete, wie aus Anmerkung 2 auf Seite 830 hervorgeht.
Fasst man — wie es in Uebersicht V auf Seite 987geschehen ist — die Weichtheilverletzungen und diejenigenWunden, bei denen hinsichtlich einer KnochenverletzungZweifel bestehen, zusammen, so erhält man als Summe fürden Unterschenkel 10 077 (= 74.7 $ aller muthmaasslichenUnterschenkelwunden) mit 234 (= 2.3 $) Todesfällen, fürden Fuss 9905 (= 90.o $ aller muthmaasslichen Fusswunden)mit 165 (= I.7 $) Todesfällen. Hierbei ist jedoch (ebensowie bei dem Folgenden) zu beachten, dass aus nahe liegen-den Gründen beim Fuss ebenso wie bei der Hand (vergl.S. 908) die Zahl Derjenigen sehr gross ist, bei denen eineKnochenverletzung zwar nicht nachgewiesen, aber mitRücksicht auf die grosse Sterblichkeit bei der in Quer-spalte 4 der Tabellen I und II (auf S. 1119/20) aufgeführtenGruppe sehr wahrscheinlich ist.
Dem gegenüber stehen beim Unterschenkel 3413 (=25.3$ aller muthmaasslichen Unterschenkelwunden) sichereKnochenverletzungen mit 881 (= 25.8$) Todesfällen, beimFuss 991 (= 9.i$ aller muthmaasslichen Fusswunden) mit 118(=11. 9 $) Todesfällen. (Siehe hierzu Uebersicht II auf S. 988.)
Die vollständigen Brüche der Unterschenkelknochen(2565) machen 19.0 aller muthmaasslichen Unterschenkel-wunden, diejenigen der Fussknochen (545) 5.o aller muth-maasslichen Fusswunden aus. Die Sterblichkeit nachSchussbrüchen am Unterschenkel betrug 315 $, diejenigenach Schussbrüchen am Fuss I6.9 $ der Behandelten. (Siehehierzu Uebersicht IV auf S. 996, wegen der Knochen-verletzungen ohne Aufhebung des Zusammenhanges Ueber-sicht III auf S. 991.)
Unter den 3413 sicheren Knochenverletzungen amUnterschenkel überhaupt sind gezählt:
775 (= 22.7 $ aller Knochenverletzungen) Splitterbrüche,1790 (= 52.6 „ aller Knochenverletzungen) einfache Brüche,848 (= 24.8 „ aller Knochenverletzungen) Knochen-verletzungen ohne Aufhebung des Zusammenhanges.
Die Sterblichkeit bei den am Unterschenkel Ver-wundeten betrug:
nach Splitterbrüchen .... 39.:- $ der Behandelten,
„ einfachen Brüchen . . . 28.1 „ „ „
„ Knochenverletzungen ohneAufhebung des Zusammenhanges 8.6 „ „ „
J ) Ausschliesslich derjenigen Verwundungen, welche im VI. und VII. Abschnitt des VII. Kapitels dieses Bandes den Verwundungendes Kniegelenks und des Fussgelenks zugerechnet sind. Auch wegen der Verwundungen des Grundgelenks der grossen Zehe siehe Seite 815.