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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Fusses.
Band III. Spez. Theil.
Laufende
No.
I
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.,3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
281.
M. B., vom 4. Badischen In-fanterie-Regiment Prinz WilhelmNo. 112, verwundet am 17. Januar1871 an der Lisaine: Gewehrschussdurch das linke Fersenbein.
Ausser der Durchbohrung des Fersenbeines und Streifung desSprungbeines wurde die Eröffnung des Mittelfussgelenks festgestellt.Die Heilung erfolgte nach einer langwierigen Eiterung. Knochen-auftreibung, verwachsene Narben; Fuss- und Fusswurzelgelenkesteif. (Vergl. v. Beck, S. 625, No. 24.)
282.
J. B., vom 3. Rheinischen Infan-terie-Regiment No. 29, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Verletzung des 1. Keilbeins durch
Gewehrschuss. Eingangsöffnungaussen, Ausgangsöffnung innen.
Von der äusseren Mittelfussgegend verläuft der Kanal an der Fuss-sohle nach innen und endet am 1. Keilbein. Von letzterem wurdenbis zur Heilung am 26. Februar 1871 öfters kleine Splitter entfernt.Fussgelenk frei, Gebrauchsfähigkeit gut.
6 l /i Monate.
283.
P. B., vom 1. Rheinischen Infan-terie-Regiment No. 25, verwundetam 9. Januar 1871 bei Villersexel:Verletzung des linken 3. und 4.Mittelfussknochens durch Gewehr-schuss. Eingangsöffnung am Fuss-rücken, Ausgangsöffnung an derFusssohle.
Der 3. Zwischenknochenraum des Mittelfusses war durchbohrtohne Bruch der Knochen. Entfernung kleiner Splitter; günstigerVerlauf. Heilung am 15. März 1871 mit unbehinderter Gebrauchs-fähigkeit.
2 l /t Monate.
284.
F. B., vom Sächsischen 6. Infan-terie-Regiment No. 105, verwundetam 2. Dezember 1870 bei Villiers:Gewebrstreifschuss an den linkenMittelfussknochen.
In der Fusssohle findet sich, der Gegend des Mittelfusses ent-sprechend, der querverlaufende Schusskanal; ein Bruch der Mittel-fussknochen ist nicht festzustellen. Der am 8. Tage vorgenommenenEntfernung mehrerer, bis 1 cm langer Knochensplitter folgt raschdie Vernarbung. Geheilt am 30. Dezember 1870.
• 1 Monat.
285.
R. C, vom 1. Nassauischen Infan-terie-Regiment No. 87, verwundetam 6. August 1870 bei Wörth:Lochschuss durch das rechte Fersen-bein.
Hochlagerung mit Fussrückenschiene. Das an der Hacke loch-förmig durchbohrte Fersenbein wurde am 25. Tage ausgeräumtund drainirt, worauf C. in der 7. Woche mit 2 Fisteln, welche sicherst im Sommer 1871 endgiltig schlössen, bei gutem Allgemein-befinden entlassen werden konnte. (Vergl. Lossen, Deutsche Zeit-schrift für Chirurgie, 1873, IL Bd. S. 150.)
286.
A. D., vom Sächsischen Schützen-Füsilier-) Regiment No. 108, ver-wundet am 2. Dezember 1870 beiVilliers: Verletzung der rechtenFusswurzel durch Gewehrschuss.Eingangsöffnung innen, Ausgangs-öffnung aussen am Fussrücken.
Die Kugel drang zwischen Fusswurzel- und Mittelfussgegend ehund auf dem Fussrücken, entsprechend dem 4. Fusswurzel-Mittelfuss-gelenk, aus. Die vordere Reihe der Fusswurzelknochen schien ver-letzt, vom 4. Mittelfussknochen war ein Stück abgesplittert undwurde entfernt. Gegen die nach einigen Tagen auftretende Schwel-lung und Eiterverhaltung erwiesen sich Dauer-Wasserbäder sehrvortheilhaft und bewirkten am 11. Tage die Ausstossung vonKnochensplittern. Nach kurzdauernder Besserung stellte sich wiederreichliche Eiterung ein; unter hohem Fieber und öfteren Schüttel-frösten entstanden häufig Eiterherde, bis sich in der 17. Woche dprlangwierige Verlauf nach Auskratzen der Fusswurzelknochen undSpaltung mehrerer Fisteln zum Besten wendete. Die Vernarbungwar am 25. Mai 1871 vollendet. Fussgelenk steif. Gehen nur mitKrücken möglich. (Vergl. V. Bd. dieses Berichts, S. 543, H. a. No. 1.)
5 3 AMo-