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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1197
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Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

1197

ig-

,te.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

273.

W. R., vom 1. Garde-Regimentzu Fuss, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Streifschussan die linke grosse Zehe.

Die grosse Zehe ist an der Seite gestreift. Die Wunde heiltezwar nach kurzer Zeit zu, brach aber wieder auf, unterhielt längereZeit Eiterung, ohne dass der Knochen erkrankt erschien und gabschliesslich zur Invalidisirung Veranlassung. Die grosse Zehe iststeif. Gebrauchsfähigkeit behindert.

l'/l Monate.

274.

F. Seh., vom MagdeburgischenFeld-Artillerie-Regiment No. 4, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Streifschuss an die Mittel-fussgegend.

Entsprechend dem 1. Mittelfussknochenraum findet sich amFussrücken eine bohnengrosse Wunde, von welcher aus die Sondein eine von abgelöster Haut gebildete Tasche 3 cm tief eindringt.Knochen sind nicht verletzt. Heilung am 27. September 1870beendet.

26 Tage.

275.

K. S., vom Sächsischen 3. Infan-terie-Regiment (Kronprinz) No. 102,verwundet am 29. August 1870 beiNouart: Prellschuss an die rechteFerse.

Ein Granatsplitter riss den Stiefel entzwei und verursachte eineQuetschung an der Ferse. Nach Beseitigung der aufgetretenenentzündlichen Schwellung erfolgte am 12. Oktober 1870 die Ent-lassung als geheilt.

l'/l Monate.

276.

L. St., vom 8. Pommerschen In-fanterie-Regiment No. 61, ver-wundet am 30. Oktober 1870:Weichtheilschuss in die rechtegegend.

Vom inneren Knöchel ging die Kugel durch die Fusssohle nachvorn und kam in der Gegend des Würfelbeins zum Vorschein.Langwierige Eiterung schob die Heilung bis zum 31. März 1871hinaus. Narbe beim Auftreten schmerzhaft. Gebrauchsfähigkeitbehindert.

5 Monate.

im 3. Pommerschen In-giment No. 14, ver-30. November 1870 beiVeichtheilschuss in dieen.

Die Wunde ist rechts 5 cm lang und 1 cm tief, links 2 cm lang,0.5 cm tief. Geheilt entlassen am 10. Januar 1871.

1 i /s Monate.

>m 3. Pommerschen In-giment No. 14, ver-30. November 1870 bei Veichtheilschuss in die:lfussgeg-nd.

Trotz der geringen Verletzung trat sehr starke Schwellung mitEitersenkung ein, welche in der 5. Woche Einschnitte erforderlichmachte. Von da ab war der Verlauf rasch und ungestört. Geheiltam 10. Februar 1871 mit unbehinderter Gebrauchsfähigkeit.

2 73 Monate.

erletzungen am Fuss ohne Aufhebung des Zusammenhanges.

I. Geheilte.

im Schleswig -Holstein-ien - Regiment. 15,im 5. September 1870:ssverletzung der rech-Zehe.

J. B., im 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiment No. 109, ver-wundet am 16. Januar 1871 ander Lisaine: Knochenverletzung desrechten Fersenbeins durch Gewehr-schuss.

A. erhielt eine Verletzung des 1. Zehengliedes und der Beuge-sehne der grossen Zehe, war aber schon am 15. Oktober 1870 mitgrösstentheils vernarbten Wunden entlassungsfähig. Narben nochempfindlich, Gebrauchsfähigkeit noch etwas behindert.

Durch einen Granatsplitter war vom Fersenbein ein Stück ab-gesprengt und das Mittelfussgelenk verletzt. Die Wunden ver-heilten rasch und B. konnte mit fast vernarbten Wunden am8. Mai 1871 nach Deutschland zurückbefördert werden. (Vergl.v. Beck, S. 624, No. 22.)

173 Monate.

374 Monate.