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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1171
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Band III. Spez. Tlieil.

Kasuistik.

1171

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

157.

F. B., vom 1. NiederschlesisehenInfanterie - Regiment No. 46, ver-wundet am 6. August 1870 beiWörth: Gewehrschussbruch deslinken Schienbeins im mittlerenDrittel.

Entfernung von Splittern. Lagerung mittels Sandsäcken. Am4. Tage Bruchstelle schmerzhaft. 8 Tage später durchbohrt dasobere Bruchende die Haut. Ein Einrichtungsversuch gelingt nicht;Absägung der Bruchenden und Feststellung durch Skultet'scheBinden. Ende der 3. Woche Entfernung eines Kugelstückes. Inder 4. Woche Druckbrand an der Ferse; Szymanowsky'scher Gyps-verband mit Ewald'scher Schiene verschafft Erleichterung. In der14. Woche auftretender Brand vergrössert die Wundfläche, legt dasWadenbein frei und verursacht nochmals Druckbrand an der Ferse.Nach 14 Tagen bessert sich der Zustand und Ende Januar 1871tritt Heilung ein.

8Va Monate.

158.

M. D., vom 2. OstpreussischenGrenadier - Regiment No. 3, ver-wundet am 6. August 1870 beiSpicheren: Gewehrschussbruch desrechten Schienbeins im mittlerenDrittel.

Vier Monate nach der Verwundung sind die Schusswunden imGypsverband nahezu geheilt; das Schienbein an der Bruchstelletrotz wallnussgrossen Kallus an der vorderen Kante frei beweglich.Nochmalige Feststellung der Bruchenden im Gypsverband führt bisAnfang des 6. Monats Verwachsung nicht herbei; am 10. Februarwerden 3 Nadeln in den Kallus eingestossen und 10 Tage liegengelassen. Da auch hierdurch ein Erfolg nicht erzielt werden kann,wird ein Haarseil durchgelegt, welches bis zum 11. April guteVerwachsung zu Stande bringt. Am 6. Mai 1871 wird D. entlassen.Die Gruppe der Streckmuskeln ist gelähmt. Gehen behindert.

9 Monate.

159.

W. D., vom Pommerschen Füsilier-Regiment No. 34, verwundet am18. August 1870 bei Gravelotte:Gewehrschussbruch des Schienbeinsim oberen Drittel.

Das obere Bruchstück steht nach hinten, das untere nach vornmit zwei grossen Zacken. Einrichtung und Gypsverband. Nachüberstandener Ruhr, welche das Allgemeinbefinden stark be-einträchtigt, wird D. in der 4. Woche übergeführt. Es entstehennunmehr Eitersenkungen, aus denen durch mehrere Einschnittereichliche Mengen Eiter entleert werden. In der 7. Woche folgtauf eine in Chloroformbetäubung ausgeführte Entfernung mehrererSequester heftige Wunddiphtherie; Druckbrand an der Ferse.In der 12. Woche nach Entfernung von Sequestern hohes Fieber. Inder 13. Woche sind die Bruchenden fest verwachsen. Bis zur 2 5. Wochekommt es bei reichlicher Eiterung noch öfter zu Eiterherd- undzahlreicher Fistelbildung, sowie zur Ausstossung und Entfernungkleinerer Sequester. Geringe fistulöse Eiterung besteht bis zurEntlassung am 31. Juli 1871 fort. Geh vermögen beschränkt.

llVs Monate.

160.

F. F., vom Sächsischen 5. In-fanterie-Regiment (Prinz FriedrichAugust) No. 104, verwundet am18 August 1870 bei Gravelotte:Gewekrschussbruch des rechtenSchienbeins im oberen Drittel.Eingangsöffnung am unteren Endedes oberen Drittels der Schienbein-kante , Ausgangsöffnung hintenneben dem Wadenbein.

Das gebrochene Schienbein ist in grosser Ausdehnung von Weich-theilen entblösst. Die Eiterung bleibt bis zum 42. Tage massig,wird dann 14 Tage lang reichlich und führt zur Ausstossung vonSplittern, so dass im Knochen ein Loch zurückbleibt. Die Granu-lationsbildung ist gering, so dass in der 17. Woche das Schienbeinnoch nicht vollständig bedeckt ist. In den nächsten Wochen stossensich noch mehrere Splitter ab. Nach Schluss einer Knochenfistelerfolgt am 21. Juni 1871 Heilung. Das Schienbein ist bei derEntlassung nach aussen gekrümmt, in der Gegend der Schienbein-kante eine thalergrosse festgewachsene Narbe. Das Gehvermögenist beschränkt.

10 Monate.

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