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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Fusses.
Band III. Spez. Theil.
Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
129.
L. M., vom Kaiser AlexanderGarde-Grenadier-Regiment No. 1,verwundet am 30. Oktober 1870bei Le Bourget: Splitterbruch deslinken Schien- und Wadenbeins immittleren Drittel durch Gewehr-schuss.
Der Unterschenkel lag während der ersten 5 Monate im Gyps-von da an im Schienenverband. Durch Abszesse, Ausstossung undHerausnahme von ungefähr 20 verschieden grossen Splittern wurdedie endgiltige Heilung bis zum 30. August 1871 verzögert. DasSchienbein ist bei der Entlassung stark verdickt, besonders in derGegend des Bruches. Die Narben sind zum Theil an den Knochenfestgewachsen. Das Gehvermögen ist behindert.
10 Monate.
130.
G.N.,Unteroffizier vom Ö.Pommer-schen Infanterie-Regiment No. 42,verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte: Gewehrschussbruchdes rechten Schien- und Wadenbeinsim unteren Drittel. Eingangsöffnung6 cm über dem äusseren, Ausgangs-öffnung über dem inneren Knöchel.
Starke Eiterung. In der 6. Woche besteht Jauchung, so dass derGypsverband abgenommen werden muss. Abszesse und langwierigeEiterung bedingen bedeutende Erschöpfung. 14 Tage später bessertsich der Zustand in Folge von ausgiebigen Einschnitten. Ende deszweiten Monats ist der Bruch verwachsen. Anfang des 4. Monatswerden Sequester entfernt. Am 21. Dezember 1871 geheilt ent-lassen. Gehen nur mit 2 Krücken möglich.
4 Monate.
131.
J. N., vom Sächsischen 5. Infan-terie-Regiment (Prinz FriedrichAugust) No. 104, verwundet am18. August 1870 bei Gravelotte:Splitterbruch des linken Schien-und Wadenbeins im unteren Dritteldurch Gewehrschuss. Eingangs-öffnung hinten 6 cm über demäusseren Knöchel, Ausgangsöffnungvorn innen.
Der am 5. Tage nach der Verwundung angelegte Gypsverbandwird am 21. Tage wegen Durchtränkung mit stinkendem Eiter ab-genommen und ein Pappverband angelegt, welcher, täglich zweimalerneuert, sich vortheilhaft erweist. Nach Entfernung von Tuch-fetzen und Knochenstückchen lässt die Eiterung nach und ermöglichtin der 5. Woche die Wiederanlegung des Gypsverbandes. SechsWochen später haben sich die Bruchenden des Schienbeins befestigt,das Wadenbein dagegen, dessen Bruchstücke verschoben sind, istnoch beweglich. Die Beweglichkeit im Fussgelenk ist gering, auchdie gebeugten Zehen sind wenig beweglich. In der 13. Wochewerden Tuchfetzen ausgestossen, in der 15. Woche dringt Wund-rose bis zur Lendengegend vor, in der 20. Woche entsteht amOberschenkel eine Zellgewebsentzündung, die viel Eiter liefert.Von jetzt ab regelrechter aber langwieriger Verlauf bis zur Ent-lassung im Oktober 1871. Eine Knochenfistel von 2'/2cm bleibtzurück.
14 Monate.
132.
Th. P., vom 2. GrossherzoglichHessischen Infanterie - Regiment(Grossherzog) No. 116, verwundetam 16. August 1870 bei Mars laTour: Gewehrschussbruch des rech-ten Schien- und Wadenbeins immittleren Drittel mit Splitterung.
Die Kugel durchbohrte in schräger Richtung von aussen nachinnen die Unterschenkelknochen. Mit einem Gypsverband versehenkam der Verwundete am 13. Tage in Düsseldorf an. Hier wurdenmehrere Splitter entfernt und wegen starker Eiterung Drahthoseund dauernder Streckverband angelegt. Während des langwierigenVerlaufes wurde zeitweise die Linhardt'sche Blechschiene mit Erfolgbenutzt. Nach Jahresfrist war zwar Verwachsung des Bruches ein-getreten, aber keine Vernarbung der fistulösen Wunde. Die Sondeführte auf einen grossen Sequester, welcher langwierige Eiterungunterhielt und erst im 15. Monat sich loslöste. Am 27. Dezember1871 konnte P. geheilt entlassen werden. Befund bei der Ent-lassung: Das Schienbein erheblich verdickt, die Beweglichkeit desFussgelenks ziemlich beschränkt, das Gehvermögen behindert.
16'AMonate.
'
133.
II. R., vom Holsteinschen Infan-terie-Regiment No. 85, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Gewehrschussbruch des rechtenSchien- und Wadenbeins im mittlerenDrittel.
Unter 4 Gypsverbänden ist bei leidlichem Allgemeinbefinden undstets massiger Eiterung der Bruch bis zur 11. Woche verwachsen,doch besteht noch Eiterung aus Fisteln. In der 12. Woche werdenzahlreiche abgestorbene Splitter und einige Bleistückchen entfernt,worauf unter öfterer Ausstossung kleiner Knochenstückchen rascheHeilung erfolgt. Bedeutende Kallusmassen und festgewachseneNarben hindern das Gehvermögen erheblich.
9 Monate.