11G2
XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Busses.
Bandlll. Spez. Theil.
LaufendeNo.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
120.
(Fortsetzung.)
und Schiittelfröste sich einstellen. Nach Herausnahme vieler Knochen-splitter, Hosenfetzen und Kugelstückchen tritt ein fernerer Schüttel-frost nicht auf, die Eiterung lässt nach, doch besteht noch 18 Tagelang hohes abendliches Fieber. Der Unterschenkel wird wiedereingegypst und wegen Druckbrandes hochgelagert. In der11. Woche ist das Allgemeinbefinden wesentlich gebessert, derDruckbrand geheilt, die Knochenneubildung reichlich. Heister'scheLade. In der 15. Woche erscheint der Bruch gut befestigt. Inder 20. Woche wird ein 6 cm langer Splitter entfernt, und am14. April 1871 K. geheilt entlassen.
121.
K. K., vom 4. Garde-Regiment zuFuss, verwundet ani 18. August 1870bei Gravelotte: Splitterbruch desrechten Schien- und Wadenbeins imoberen Drittel durch Gewehrschuss.Eingangsöffnung am Sehienbein-knorren, Ausgangsöffnung amWadenbein.
Da nach 8 Tagen die Wunden schlaff aussehen, der Eiter dünnund missfarbig ist, werden Umschläge angewendet, unter deneneine Besserung der Wundheilung und Ausstossung von Splittern inder 3. Woche zu Stande kommt. In den nächsten 3 Wochen findetöfters Herausnahme von Splittern statt. In der 9. Woche befälltheftige Diphtherie die Wunden. Trotz ausgiebiger Aetzungen mitAetzkali wird die Wundfläche zunächst immer grösser; erst allmäligtritt Besserung eiu. In der 24. Woche sind die Wunden vernarbtund der Bruch verwachsen. Grosse Schwäche des Beins hält denKranken bis 12. April 1871 im Lazareth zurück. Gehen ist nuram Stock möglich.
7 4 /s Monate.
122.
B. K., Unteroffizier vom 3. Bran-denburgischen Infanterie-RegimentNo. 20: Bruch beider Knochen deslinken Unterschenkels im unterenDrittel durch Gewehrschuss.
Befund am 1. Juni 1872: Das linke Bein ist bis zur Mitte derWade lebhaft geröthet und entzündet, die Haut stellenweise teigiggeschwollen. Von den 10 vorhandenen Narben sind einzelne auf-gebrochen, andere nur oberflächlich verklebt. Die Bewegung imlinken Fussgelenk ist aufgehoben. Der Fuss ist durch die mit derHöhlung nach innen gerichtete Verkrümmung des Unterschenkelsund starke Klumpfussstellung gehindert, fest aufgesetzt zu werden.Daher ist das Gehen nur mittelst zweier Krücken und nur un-vollkommen möglich. Dauernd ganzinvalide, zeitig gänzlicherwerbsunfähig und einfach verstümmelt.
123.
0. R., vom Kaiser AlexanderGarde-Grenadier-Regiment No. 1,verwundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschuss-Splitter-bruch des rechten Schien- undWadenbeins im unteren Drittel.
Der ursprünglich angelegte Gypsverband wird am 1. Septemberabgenommen; Lagerung in Blechrinne mit Fenstern. Am 4. Sep-tember Spaltung eines Eiterherdes, am 11. Entfernung eines Kugel-stückes. 14 Tage später durchbohrt das untere Schienbeinbruch-stück die Haut, worauf das vorstehende Stück während einer vom1. bis zum 10. Oktober dauernden Wundrose brandig und dannentfernt wird. Am 2. Oktober ist der Bruch verwachsen; R. hebtohne Schmerzen das Bein aus der Blechschiene. Am 26. Oktoberwird ein abermals vorstehendes Stück des unteren Schienbeinendesmittels Knochenzange entfernt; desgleichen am 1. Dezember einStück der scharfen Schienbeinkante, welches die Haut zu durch-bohren droht. Entlassung am 8. Dezember 1870 mit vernarbendenWunden. Reichlicher Kallus, Bruch gut geheilt. Gehvermögen gut.(Vergl. L o s s e n, Deutsche Zeitschrift f. Chirurgie, Bd. 2, S. 142, No. 15).
3 3 /s Monate.
124.
Ph. L., vom 3. Badischen Infan-terie-Regiment No. 111, verwundetam 22.Oktober 1870: Gewehrschuss-Splitterbruch des linken Schien- undWadenbeins im mittleren Drittel.
In den ersten 8 Tagen entsteht in Folge von Entfernung be-deutender Splitter reichliche Eiterung, welche erst in der 3. Wochenach Feststellung des Bruches im Gypsverbande abnimmt. Endeder 4. Woche wird der Verband, nachdem er 14 Tage gelegen hat,wegen Eitersenkung abgenommen, ein 6 cm langer Gang gespaltenund der Unterschenkel nach einigen Tagen wieder eingegypst. Inder 7. Woche kommt es zur Entfernung mehrerer Splitter und theil-weisen Wegnahme der Bruchenden beider Knochen, worauf ohneweitere Störung im Gypsverband die Verwachsung und am 9. Februar1871 Heilung eintritt. (Vergl. v. Beck, S. 729, No. 15).
3 Vi Monate.