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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1161
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BandM. Spez. Theil.

Kasuistik.

1161

LaufendeNa

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

116.

A. H., vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Kegiment No. 2: Bruchdes rechten Unterschenkels im un-teren Drittel durch Gewehrschuss.Ausserdem Bruch der rechten Hand.

Am 7. Juli 1871 mit bedeutender Verkürzung des rechten Beinsentlassen. Ausserdem Steifheit des rechten Handgelenks undsämmt-licher Finger der rechten Hand.

Befund am 7. November 1872: Unteres Drittel des rechten Unter-schenkels sehr verdickt, mit Narben, geschwürigem Ausschlag und einereiternden Fistelöffnung an der Innenseite des Schienbeins versehen;rechtes Bein 5 cm kürzer als linkes. Beim Betasten fühlt manverschiedene spitze Theile, entweder Knochenauswüchse oder ver-schobene Bruchkanten, die gegen die Haut andrängen. Zwischen-knochenraum durch Knochenneubildung ausgefüllt. Muskulaturder Wade dünner als links. Gehen mit Hilfe eines Stocks, dochnur für kurze Zeit möglich. Der Kranke verträgt nicht das Ge-wicht eines Schuhes mit erhöhter Sohle, hinkt daher bedeutend,trotzdem er nur mit den Zehen auftritt. Dauernd ganzinvalide,dauernd gänzlich erwerbsunfähig.

117.

J. J., Gefreiter vom 3. Garde-Regiment zu Fuss, verwundet am18. August 1870 bei Gravelotte:Splitterbruch des rechten Schien-und Wadenbeins im unteren Dritteldurch Gewehrschuss.

Schrägbruch und Splitterung beider Unterschenkelknochen. Ent-fernung grösserer Splitter. Durch fortwährendes Abstossen kleinerKnochenstückchen wird langwierige Eiterung unterhalten, welcheendlich nach künstlicher Entfernung mehrerer Knochensplitter undBleistückchen im 12. Monat aufhört, worauf rasche Vernarbung derWunden folgt. Heilung am 25. Juli 1871. Unterschenkel bleibtunförmig. Gehen ist nur mit hohem Stiefel und Maschine möglich.

llV4Monate.

\18.

II. J., Major, verwundet am18.August 1870 bei Gravelotte: Zer-schmetterung des rechten Schien-und Wadenbeins im oberen Dritteldurch Gewehrschuss.

Befund 8. April 1876: Rechtes Kniegelenk völlig steif und instumpfwinkliger Stellung nach aussen verbogen. Am Schienbeinragen Knochenbruchstücke bis zur Höhe von 1 /% cm und in einerLänge von 6 cm scharf hervor. Unterschenkel stark teigig geschwollenund gegen Druck sehr empfindlich. Fussgelenk rechts in Folge nach-träglicher Verkürzung der Achillessehne weniger beweglich alslinks. Die Sehnen der Beuge- und Streckmuskeln des Fusses eben-falls verkürzt, daher Beschwerden beim Gehen, welches überhauptnur kurze Zeit vertragen wird. Dauernd ganzinvalide, dauerndeinfach verstümmelt.

119.

E. K., vom Garde - Schützen-Bataillon, verwundet am 30. August1870 bei Beaumont: Bruch desrechten Schien- und Wadenbeins imunteren Drittel durch Gewehrschuss.

Der am 3. Tage angelegte Gypsverband wurde zwar nach 8 Tagenwegen starker Jauchung mit Schienen vertauscht, konnte aber3 Wochen später, nachdem die Eiterung eine normale gewordenwar, wieder angelegt werden. Trotz häufiger, bis zur 26. Wochedauernder Ausstossung von Knochensplittern, blieb das Allgemein-befinden stets gut. Am 6. Juli 1871 war der Bruch mit massigerVerschiebung der Bruchenden befestigt. Tiefe am Knochen fest-gewachsene Narben und Muskelschwund. Gehvermögen in geringemGrade behindert.

8 Vs Monate.

120.

11. K., vom 1. Garde-Regiment zuFuss, verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte. Bruch beider Unter-schenkel im unteren Drittel durchGewehrschuss.

Am linken Unterschenkel wird die Kugel an der Aussenseite aus-geschnitten und beiderseitig Gypsverband angelegt. In der 7. Wocheist rechts der Bruch verwachsen, die Wunden sind ziemlich verheilt,während links reichliche Eiterung besteht und den Gypsverbandunmöglich macht. Ausser Heister'scher Lade besteht die Behand-lung nach Anätzung der Wunde mit Karbolsäure abwechselnd inVerbänden von Karbol und übermangansaurem Kali, vermag abernicht zu verhindern, dass das Allgemeinbefinden sich verschlechtert

(Portsetzung umstehend.)

8 '/s Monate.

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Theil.

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