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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Pusses.

Band III. Spez. Theil.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

112.

(Fortsetzung.)

hatte, wurde er in der 32. Woche mit vernarbten Wunden nachTeplitz geschafft. Dort brachen die Narben wieder auf, fistulöseEiterung gab in der 41. Woche Veranlassung, einige lose Knochen-stücke künstlich zu entfernen, wonach endgiltige Heilung eintrat.Entlassung am 24. Januar 1872. Befund bei der Entlassung: daslinke Schienbein aufgetrieben, das untere Bruchstück um 10° nachaussen und hinten abgewichen. Spitzfussstellung und Muskel-schwund. Fortbewegung nur mit Krücken möglich.

113.

G. H., Unteroffizier vom 2. Garde-Regiment zu Fuss, verwundet am

18. August 1870 bei Gravelotte:Gewehrschussbruch des rechtenSchien- und Wadenbeins im unterenDrittel.

In der 6. Woche Abnahme des Gypsverbandes wegen Schmerzen.Durch Schnitt mit dem Messer werden mehrere 3 bis 5 cm langeSplitter entfernt und darauf der Unterschenkel wegen starkerEiterung in einen Drahtstiefel gelegt. 3 Wochen später kündigenFiebertemperatur und Frost die Bildung einer Zellgewebsentzündungan, welche schon nach wenigen Tagen reichlichen Eiter liefert.Eine 10 Tage währende Wundrose verschlimmert in der20. Woche den Allgemeinzustand und dehnt sich bis in die Gegendder Schenkelbeuge aus. Da in der 22. Woche die Knochenneu-bildung noch nicht ausreichend und fest genug ist, wird wiederein Gypsverband mit 4 Fenstern angelegt und das Bein hoch ge-lagert. 8 Wochen später ist die Befestigung der Bruchendenuntereinander eine befriedigende und der Kranke kann am 25. Mai1871 geheilt entlassen werden. Ein Apparat mit Stahlschienen er-möglicht das Gehen.

9 2 /s Monate.

114.

E. H., vom Sächsischen 3. Infan-terie-Regiment (Kronprinz) No. 102,verwundet am 1. September 1870bei Sedan: Gewehrschussbruch desrechten Schien- und Wadenbeins immittleren Drittel.

Die Kugel, an der Vorderfiäche des Schienbeins eingedrungen,theilte sich nach Zersplitterung des Schienbeins in zwei Stücke,von denen das eine hinter dem Wadenbein austrat, während daszweite unter der Haut stecken blieb und ausgeschnitten werdenmusste. Am 2. Tage wird ein Gypsverband angelegt, aber schonnach wenigen Tagen wegen Schwellung und P^iterdurehtränkungmit Schienen vertauscht. Ende der 6. Woche besteht noch grosseBeweglichkeit der Bruchenden, das obere Bruchendt, des Waden-beins ragt stark hervor. An zwei Stellen der inneren Scbie'n-beinfläche haben sich Eiterherde gebildet, bei deren Spaltunglockere Knochensplitter entfernt werden. Ende der 10. Woche istder Bruch mit stark nach hinten gebogenem Fuss befestigt und dieWunden sind vernarbt. Von der 13. bis 17. Woche macht derVerwundete Typhus durch, wobei die Narben wieder aufbrechen.Die endgiltige Heilung ist am 12. März 1871 zu Stande gekommen.Die Bewegungsfähigkeit wird durch die sehr bedeutenden Kallus-massen noch beeinträchtigt.

6 2 /ö Monate.

115.

K. H., vom 3. Garde-Regimentzu Fuss, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Splitterbruchdes rechten Schien- und Waden-beins im unteren Drittel durchGewehrschuss.

In der 4. Woche wird ein 5 cm langer, daumenstarker Splitterentfernt. In der 8. Woche ist der Bruch befestigt, doch bestehtausgedehnter, von der Wunde ausgehender Hautbrand. Endedes 4. Monats tritt Wundrose hinzu, die sich Anfang des 6. Monatswiederholt. Nach oftmaliger Ausstossung von Splittern aus mehrerenAbszessen ist endlich am 14. Mai 1871 die Vernarbung vollendet.Befund bei der Entlassung: Starke Kallusbildung am rechten Schien-und Wadenbein, letzteres stark verschoben.

9 Monate.