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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1151
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Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

1151

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

81.

(Fortsetzung.)

der vom Wadenbeinkamm herrührt. Dieser Knochensplitter passtgenau an einen am 2. März entfernten, 1.8 cm langen, 0.3 g schweren;zusammengefügt stellen sie einen 2'A cm langen, 0.8 g schweren,zum Wadenbein gehörigen Knochen dar.

Nach Angabe des Kranken soll etwa in der zweiten Woche nachgeschehener Verletzung aus der Ausgangsöffnung ein ungefährlOcm langes Stück einer starken Sehne gezogen und abgeschnittenworden sein.

In der zweiten Hälfte des Monats Mai 1871 ist die Ausgangs-öffnung geheilt. Dauernd ganzinvalide.

82.

F. H., vom Rheinischen Feld-Artillerie-Regiment No. 8, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Verletzung des rechtenWadenheins im oberen Drittel durchGewehrschuss. Eingangsöffnunghinten aussen, Ausgangsöffnunginnen, in gleicher Höhe.

Das Wadenbein ist gestreift. In den ersten Wochen fiebert H.stark. Das Allgemeinbefinden liegt darnieder und unter starkerEiterung stossen sich kleine Splitter ab. In der 10. Woche ist dieEingangsöffnung vernarbt, während von der Ausgangsöffnung ausdie Sonde noch tief in den Kanal eindringt und auf biossliegendenKnochen stösst. Die Ausgangsöffnung heilt langsam; der Fussschwillt beim Gehen an und neuralgische Schmerzen quälen denH. derart, dass seine Entlassung erst am 18. März 1871 er-folgen kann.

Neuralgische Schmerzen an der Aussenseite des Unterschenkelsbleiben zurück. Gebrauchsfähigkeit des Beins behindert.

7 Monate.

83.

H. J., vom 5. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 94 (Gross-herzog von Sachsen), verwundet am1. September 1870 bei Sedan: Ver-letzung des rechten Wadenbeins imunteren Drittel durch Gewehrschuss.Eingangsöffnung vorn, Ausgangs-öffnung hinten.

Das Wadenbein ist 3 Finger breit oberhalb des Knöchels ge-streift. Einige Knochensplitter werden entfernt. Heilung ohne be-sondere Störung am 9. November 1870. Geringe Steifigkeit desFussgelenks. Gang nicht wesentlich beeinträchtigt.

2 '/i Monate.

84.

P. K., vom BrandenburgischenHusaren-Regiment (Zieten'sche Hu-saren) No. 3, verwundet am 28. De-zember 1870: Verletzung des rech-ten Wadenbeins im oberen Dritteldurch Gewehrschuss. Eingangs-öffnung aussen, Ausgangsöffnunginnen.

Der 7 cm lange Schusskanal geht von vorn aussen nach obeninnen bis zum Schienbein. Das Wadenbein ist gestreift. Wegenstarker Eiterung wird die Haut, welche die Decke des Kanals bildet,gespalten, worauf langsam Vernarbung bis zum 10. Mai 1871 eintritt.

Strahlige, am Wadenbein fest anhaftende Narbe bleibt zurück.Beugung und Streckung auffallend behindert, Gebrauchsfähigkeitdes Beins daher beschränkt.

4 2 A Monate.

85.

P. M., vom 2. Rheinischen Infan-terie-Regiment No. 28, verwundetam 23. Dezember 1870 an derHallue: Verletzung des rechtenWadenbeins im oberen Dritteldurch Granatschuss.

An der Aussenseite des Unterschenkels befindet sich eine grosseWundfläche, vom Wadenbeinköpfchen ist ein Stück abgesprengt.Am Ende der 1. Woche zeigt die Wunde einen brandigen Belag.Starke Schwellung tritt ein und das Allgemeinbefinden ver-schlimmert sich; Besserung nachAetzung mit Karbolsäure. In der5. Woche wird durch Einschnitt aus einer Eiterhöhle an der Knie-kehle eine grosse Menge Eiter entleert. In der 16. Woche ist dieWunde vernarbt; eine Lähmung im Bereiche des Nerv, peroneuswird durch Bäder, Elektrizität nicht wesentlich gebessert.

Entlassung Ende Mai 1871. Peroneuslähmung. Gebrauchs-fähigkeit des Beins beschränkt.

5'A Monate.