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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Fusses.
Band III. Spez. Theil.
Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
77.
J. S., vom 1. Nassauischen Infan-terie-Regiment No. 87, verwundetam 6. August 1870 bei Wörth:Splitterung des rechten Schienbeinsim mittleren Drittel durch Granat-splitter. Eingangsöffnung innen hin-ten, Ausgangsöffnung vorn aussen.
Ein Granatsplitter drang am inneren Rande des Muse, gastro-cnemius ein und trat an der äusseren Schienbeinkante nach Weg-reissung eines grösseren Knochenstücks aus. In der Tiefe der 4 cmlangen und 3 cm breiten Ausgangswunde ist die Knochenhöhle desnicht völlig gebrochenen Schienbeins sichtbar. Nachdem S. nocheine Reihe von örtlichen Entzündungen, Eitersenkungen und Splitter-abschilferungen überstanden, wurde er Ende Februar 1871 mitnahezu geheilter Wunde entlassen. Geringe fistulöse Eiterung.
6 2 /s Monate.
78.
J. V., vom Sächsischen 8. In-fanterie-Regiment No. 107, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Verletzung des rechtenSchienbeins im mittleren Dritteldurch Gewehrschuss. Eingangs-öffnung innen, Ausgangsöffnunghinten, 7 cm höher als die Eingangs-öffnung. Ausserdem Fleischschussin den linken Überschenkel.
Das Schienbein ist stark gesplittert, in seinem Zusammenhangeaber nicht unterbrochen. Behufs Feststellung des Unterschenkelssofort nach der Verwundung Gypsverband. Am 5., 15. und 21. Tagewerden Splitter entfernt, am 15. und 36. Tage der Verband erneuert.Bei massiger Eiterung und gutem Allgemeinbefinden ist der Verlauflangwierig, es kommt zur öfteren Ausstossung kleiner Splitter, im3. und 4. Monat zur Entfernung von 3 Knochensplittern und hieraufEnde Februar 1871 zur erstmaligen Vernarbung. Im Juni brachendie Narben schon wieder auf und erst nach weiteren 4 Monaten, indenen mehrere brandige Splitter entfernt werden, kommt end-giltige Heilung zu Stande am 10. Oktober 1871.
13 Monate.
79.
Th. W., vom 3. Westfälischen In-fanterie-Regiment No. 16, verwundetam 16. August 1870 bei Mars laTour: Verletzung des Schienbeinsim mittleren Drittel durch Gewehr-schuss.
W. konnte erst am 2. Tage auf dem Verbandplatz verbundenwerden. Am 5. Tage kam der Verwundete mit Gypsverband inKreuznach an mit heftigen Schmerzen, welche durch Jauchungder brandig gewordenen Wunden bedingt waren. Nach Abnahmedes Verbandes erwies sich das Schienbein an der hinteren Flächegesplittert. Der durch Entfernung vieler kleiner Splitter ent-standene Knochenverlust wurde bis zur 7. Woche durch reichlicheGranulationen ersetzt. Mitte November konnte W. das Lazarethgeheilt verlassen. Das Gehen ist erschwert.
3 Monate.
80.
G. W., vom MagdeburgischenFeld-Artillerie-Regiment No. 4, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Streifschuss an das rechteSchienbein im unteren Drittel.
Aus dem 3 cm langen, blinden Schusskanal werden Ende der1. Woche Splitter und durch Einschnitt die Kugel entfernt. Anfangdes 3. Monats sind die Wunden verheilt, die Narben brechen abergelegentlich einer Zellgewebsentzündung bald wieder auf, kleineSplitter stossen sich aus, sodass endgiltige Heilung erst am 3. De-zember 1871 eintritt. Auftreten nicht gut möglich.
3 Monate.
81.
H. H., Sekondlieutenant der Re-serve, verwundet am 1. Februar1871: Gewehrschussverletzung desrechten Unterschenkels.
c. Wadenbein.
Ende Februar 1871 nach Karlsruhe übergeführt, am 11. Aprilin einem Sanitätszug nach Berlin gebracht, von dort nach Anklamzur Privatpfiege.
Befund am 15. April 1871: 21 cm unterhalb des rechten Knie-gelenks und 4 cm nach aussen von der Schienbeinkante einel'A cm lange, 1 cm breite, abgerundete Narbe, von der Einga'igs-öffnung des Schusskanals herrührend. 11 cm von ihr entfernt,in derselben Höhe, befindet sich auf der Wade eine etwa 2 cmlange, rundliche, eiternde Wunde, die Ausgangsöffnung des Schuss-kanals; die eingeführte Sonde dringt auf rauhe Knochentheile.Zwischen beiden Oeffnungen eine lineare, von einem Einschnittherrührende Narbe.
Befund am 26. April 1871: Entfernung eines 2 cm langen, 0.5gschweren, mit einer scharfen Kante versehenen Knochensplitters,
(Fortsetzung umstehend.)
3 7* Monate.