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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
1143
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Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

1143

LaufendeNo.

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

52.

K. G., vom 3. Hessischen Infan-terie-Regiment No. 83, verwundet am8. Dezember 1870 bei BeaugencyCravant: Verletzung des rechtenSchienbeins im mittleren Dritteldurch Gewehrschuss. Eingangs-öffnung innen an der Wade, Aus-gangsöffnung fehlt.

Der blinde Schusskanal verlief schräg von innen hinten nachunten vorn, wo 6 cm oberhalb des äusseren Knöchels die Kugelherausgeschnitten wurde. Eine Verletzung des Schienbeins konntenicht festgestellt werden. Die anfangs geringe Eiterung wurdeimmer stärker; Eitersenkungen erforderten Einschnitte und beein-trächtigten in hohem Grade das Allgemeinbefinden. Letztereswurde in der 14. Woche obendrein noch verschlimmert durch eineausgedehnte Lymphgefässentzündung. Die seit Wochen be-ständig sich vergrossernde Auftreibung des Schienbeins liess mitgrosser Wahrscheinlichkeit auf eine Verletzung des Knochensschliessen, bis in der 17. Woche die Abstossung des ersten Splittersdiese Annahme bestätigte. Bis zur 26. Woche wurden von jetzt abnoch mehrere Splitter entfernt und in der 33. Woche zwei grosseSequester entfernt. Rasche Besserung. Heilung Anfang September1870. Zahlreiche grosse Narben sind zurückgeblieben. Das Gehennur mit Krücken möglich.

9 Monate.

53.

E. H., Musketier vom 7. Branden-burgischen Infanterie - RegimentNo. 60, verwundet am 16. August1870: Verletzung des rechten Unter-schenkels durch Chassepotkugel,welche 5 cm unter der Schtenbein-rauhigkeit an die innere Seite desSchienbeins aufschlug und einen7 cm langen Kanal bohrte.

Mehrere Knochenbruchstücke und die Kugel wurden künstlichentfernt.

Befund am 5. Oktober 1871: Die vom Schuss herrührende Narbeist fest mit dem Schienbein verwachsen und wird bei jeder Be-wegung des Schenkels schmerzhaft gezerrt. Besserung nicht zuerwarten. Ursprünglich: Zeitig ganzinvalide, zeitig theil weiseerwerbsunfähig (beides auf 1 Jahr). Endgiltig: Dauernd ganz-invalide, dauernd grösstentheils erwerbsunfähig.

54.

E. H., Premierlieutenant, ver-wundet am 6. Oktober 1870: Ge-wehrschuss unterhalb des rechtenKnies, der den inneren Schien-beinknorifen verletzte und nachi"idV »rts bis unter die Kniescheibe<l^ ,. t anscheinend ohne Eröffnungdes Kniegelenks.

Ende 1870 war die Wunde geschlossen. Zur Beseitigung dernoch vorhandenen Schwellung des Kniegelenks, Unterschenkels undFusses, sowie der dadurch bedingten Gehstörung wurden im Februarund März 1871 während 6 Wochen in Baden-Baden Kasten-, Dampf-und örtliche warme Bäder, später in Karlsruhe Bäder von Salz-und Kreuznacher Mutterlauge, sowie Bepinselungen des Knies mitJod, dann im August und September 1871 nochmals in Baden ge-wöhnliche ganze Bäder und warme Douchen aufs Knie gebraucht,ohne dass jedoch völlige Gebrauchsfähigkeit des Beins eintrat.H. wurde daher zur Schonung vom Winter 1871/72 an auf derKommandantur beschäftigt; im Juli 1872 wieder ins Regimentzurückgetreten, konnte er seinem Dienst stets nur unter Beschwerdenund mit Unterbrechungen nachkommen. Eine sechswöchentlicheBadekur Anfang Sommer 1873 in Wildbad hatte keinen Erfolg.

Befund am 9. Juli 1873: Oberes Ende des rechten Schienbeinsauf Druck noch empfindlich. Zellgewebe in der Nähe der Narbeverdickt; letztere etwas eingezogen, zwar beweglich, kann aber nichtsoweit von der Unterlage abgeschoben werden wie die übrige Haut.Im Kniegelenk wässrige Ausseh witzung, Kniescheibe schlottertstark, Weichtheile in der Umgebung der Kniescheibe etwas verdickt.Beugung des Knies ist nicht vollständig möglich, wird auf dieDauer nicht ertragen. Schon nach halbstündigem Gehen entstehtMüdigkeit im Beine, Anschwellung des Knies. Springen überGräben, Knieen auf dem rechten Knie, Reiten ist nicht möglichoder nicht lange auszuhalten. Beim Gehen Steifigkeit des rechtenKniegelenks bemerklich. Das Bein im Uebrigen kräftig und gutgenährt. Dauernd ganzinvalide.

3 Monate.