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XI. Kapitel: Verwundungen des Unterschenkels und des Fusses.
Band III. Spez. Theil.
LaufendeNo.
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.
Dauerder
Lazareth-behandlung.
37.
W. H., vom Sächsischen 3. In-fanterie - Regiment (Kronprinz)No. 102, verwundet am 1. Sep-tember 1870 bei Sedan: Verletzungdes linken Schien- und "Wadenbeinsim unteren Drittel durch Gewehr-schuss. Eingangsöffnung an derWade, Ausgangsöffnung fehlt.
Der Unterschenkel schwillt in den ersten 8 Tagen etwas an.Am 12. und 50. Tage stossen sich Tuehfetzen und am 82., 96. und117. Tage Knochensplitter ab. Entfernt wurden am 106. Tage4 Knochensplitter und am 129. Tage die an der Spitze sehr ver-unstaltete Chassepotkugel. Eine Reihe von Einschnitten wird ge-macht, entweder zur Eröffnung von Abszessen oder behufs besserenEiterabfiusses. Am 153. Tage werden die Wunden 6 Tage nachEntfernung des letzten Knochensplitters von Wunddiphtheriebefallen und vernarben dann erst am 16. Mai 1871. Die Bewegungenim Fussgelenk sind behindert. Das Gehen ist mit Hilfe eines Stockesgut möglich.
8 '/s Monate.
38.
K. IL, Gefreiter vom 4. Pommer-schen Infanterie-Regiment No. 21,verwundet am 30. August 1870 beiBeaumont: Verletzung beider linkenUnterschenkelknochen im oberenDrittel durch Gewehrschuss. Ein-gangsöffnung vorn, 10 cm unterhalbdes Knies, Ausgangsöffnung hinten.
Die Kugel drang vorn zwischen Schien- und Wadenbein ein,verursachte Absplitterung beider Knochen, verletzte den Nerv,peroneus und kam an der Wade wieder zum Vorschein. Der Verlaufwar langwierig, mit vielen Eiterherdbildungen und Ausstossungenvon Knochensplittern verbunden. Auffallend war, dass jeder Abszessdurch Kolikschmerzen sich ankündigte. Am 3. Juli 1871 wurdeH. geheilt entlassen. Gebrauchsfähigkeit des Beines beschränkt.
10 Monate.
39.
E. K., vom 4. OstpreussischenLandwehr-Regiment No. 5, ver-wundet am 4. Dezember 1870: Ver-letzung des linken Schien- undWadenbeins im unteren Dritteldurch Gewehrschuss. Eingangs-öffnung vorn, Ausgangsöffnungfehlt.
Das Geschoss war zwischen Schien- und Wadenbein eingekeiltund wurde von der Eingangsöffnung aus entfernt. Die Wundenvernarbten im Anfang des März. Die Narben brachen aber wiederauf, bis am 16. April 1871 endgiltige Heilung zu Stande kam.Spannende Narben blieben zurück. Das Gehen ist erschwert.
4 2 /5 Monate.
40.
D. K., vom Bayerischen 1. In-fanterie-Regiment (König): Ver-letzung des Schien- und Waden-beins im mittleren und unterenDrittel durch Gewehrschuss.
Das Schienbein ist stark gesplittert, sein Zusammenhang aber-,nicht vollständig aufgehoben. Zahlreiche Splitter werden entfernt.Zur Lagerung des verletzten Beines wird die doppeltgeneigte Ebeneangewendet. Die Eiterung bleibt massig, das Allgemeinbefinden be-friedigend, der Verlauf günstig.
41.
A. L., vom 8. BrandenburgischenInfanterie-Regiment No. 64 (PrinzFriedrich Karl von Preussen), ver-wundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Verletzung desrechten Schien- und Wadenbeinsim oberen Drittel durch Granat-schuss. Eingangsöffnung vorn, Aus-gangsöffnung hinten. AusserdemGewehrschuss in die Weichtheiledes linken Unterschenkels.
Ein Granatsplitter traf die vordere Fläche des rechten Uüschenkeis unterhalb des Knies, verletzte das Schienbein und splitdas Wadenbein, ohne seinen Zusammenhang aufzuheben und drangdann an der Wade aus. Am linken Unterschenkel wurden eineHandbreit unter der Kniescheibe die Weichtheile in Ausdehnungvon 5 cm fortgerissen, die Knochen aber nicht verletzt. Im 2. Monatwurden rechts öfters Splitter entfernt und besonders häufig Ein-schnitte zur Entleerung des Eiters gemacht. Mitte des 4. Monatswar links Vernarbung erfolgt. Rechts dagegen bestand noch langeZeit fistulöse Eiterung, unterhalten durch allmälig abgestossene,kleine brandige Splitter. Heilung am 24. August 1871.
Am 17. Januar 1872 ist rechts umfangreiche Knochenneubildungund Schwund der Muskulatur nachzuweisen. Die Streckung im Knieist unmöglich. Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins beschränkt,die des linken unbehindert.