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XI. Kapitel: Verwundungen des Untersehenkels und des Fusses.
Band III. Spez. Theil.
Laufende
No.
28.
29.
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
W. T., Musketier vom 3. Pommer-schen Infanterie-Regiment No. 14,verwundet am 2. Dezember 1870bei Villiers: Verletzung des rechtenUnterschenkels durch Gewehrschussund Quetschung des rechten Fussesdurch Granatsplitter.
30.
J. W., Grenadier vom Leib-Grenadier - Regiment (1. Branden-burgisches) No. 8, verwundet am6. August 1870 bei Spicheren:Gewehrschuss in den rechten Unter-schenkel quer von aussen nachinnen oberhalb der Knöchel.
H. B., vom Württembergischen4. Infanterie - Regiment, verwundetam 30.November 1870 bei Villiers:Gewehrschuss in die Weichtheile deslinken Unterschenkels im unterenDrittel.
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.
Befund am 31. Mai 1880: An der Aussenseite des rechten Unter-schenkels, einen Finger breit von der Mitte des Schienbeins ent-fernt, befindet sich eine zweimarkstückgrosse, oberflächlich glänzendeNarbe; 10 cm von ihr entfernt, nach aussen und hinten eine zweite,halb so grosse, von gleichem Aussehen. Schien- und Wadenbein lassenkeinerlei Veränderungen erkennen. Hautvenen, an beiden Unter-schenkeln und Füssen stark erweitert, zeigen hier und da Knoten-bildung. Ein solcher Krampfaderknoten liegt unmittelbar an derneben dem Schienbein befindlichen Narbe. Grösse und Verbreitungder Krampfadern an beiden Unterschenkeln gleich, einige auch anden Oberschenkeln sichtbar. Anschwellung der Weichtheile nirgends,auch rechts nicht, vorhanden. Die Krampfadern haben sich seit3 Jahren entwickelt, hängen nicht mit der Schussverletzung zu-sammen und sind die Veranlassung zu zeitweiligen Anschwellungen,die sich nach Angabe des T. um das rechte Fussgelenk und denrechten Fuss zeigen, sowie zu Krämpfen, die bei längerem Arbeitenin der Muskulatur auftreten sollen. Auf die Schussverletzungzurückzuführen sind reissende Schmerzen und dadurch herbei-geführte Bewegungsstörungen des Beins, über die T. klagt. Dauerndhalbinvalide.
Befund am 21. November 1874: Eine halbe Hand breit oberhalbder Knöchel des rechten Unterschenkels je eine runde, weiche, mitdem Knochen nicht verwachsene Narbe. Schwäche des rechtenBeins ist vorhanden. Dauernd halbinvalide.
2. Gestorbene.
Eine Chassepotkugel durchbohrte die Achillessehne gerade vonhinten 3 cm oberhalb ihres Ansatzes und blieb im Unterschenkelstecken. Der Verwundete gerieth in Gefangenschaft und lag zweiTage lang ohne Hilfe in einem feuchten Keller. Am 3. Tage wurdeein Kugelstück mittels der Kornzange herausgezogen und ein Verbandangelegt. Im Laufe der nächsten 12 Tage traten öfters rasch vor-übergehende Zuckungen im ganzen Körper auf, ohne jedoch das Be-finden des B. irgendwie zu beeinträchtigen, so dass eine Ueber-führung nach Deutschland unbedenklich schien. Während eineszweitägigen Transportes verschlimmerte sich jedoch der ZustDie Zuckungen wurden stärker und nöthigten in Nancy zur Zurlassung dos Kranken. Bei der Aufnahme daselbst, am 17. Tagenach der Verwundung, wurden Kieferklemme und mächtige klonischeZuckungen der gesammten Muskulatur festgestellt. Chloral undMorphiumeinspritzungen vermochten nur geringe Besserung zuverschaffen. Am 18. Tage trat Harnverhaltung ein und verschwandnach 24 Stunden vollständig wieder. Am 19. Tage entstand beimUmbetten des B. plötzlich heftiger Starrkrampf, der zeitweisenachliess, dann jedoch von Neuem und stärker auftrat und am21. Tage zum tödtlichen Ausgang führte.
Sektion: Stark cyanotische Hautfarbe, Lungen und Herz sehrblutreich. Die Achillessehne ist von der Kugel durchbohrt, ihreFasern sind auseinandergedrängt. Der Schusskanal endet zwischenSchien- und Wadenbein im unteren Drittel mit einer Höhle, inwelcher nebst spärlichem Eiter das Hauptstück der in ihrer Gestaltsehr veränderten Kugel sich befindet. Die Knochen sind unverletzt,die Knochenhaut aber bedeutend verdickt.
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
21 Tage.