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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III.- Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandluug.

4

368.

A. Seh., vom Sächsischen 5. In-fanterie-Regiment (Prinz FriedrichAugust) No. 104, verwundet am2. Dezember 1870 bei Villiers: Zer-schmetterung des 2. Gliedes deslinken Daumens.

Einfacher Charpieverband mit Befeuchtung durch Kamillenthee.Unter täglichen Handbädern heilen die Wunden gut; nach Abstossungkleiner Splitter ohne äusseren Eingriff geht die Heilung schnell vonstatten, so dass Seh. am 10. Februar 1871 als geheilt entlassenwerden kann.

2 Monate.

369.

K.St., vom 5. Badischen Infanterie-Regiment No. 113, verwundet am16. Januar 1871 an der Lisaine: Ge-wehrschuss durch den kleinen Fingerder linken Hand; Nagel- und Mittel-glied fehlen.

Der zurückgebliebene Stumpf des kleinen Fingers ebenso wie dieanderen Finger frei beweglich. Gewisse Ungeschicktheit der linkenHand, besonders bei Handhabung feiner Gegenstände. Am 30. No-vember 1874: dauernd halbinvalide.

370.

W. W., vom 5. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 94 (Gross-herzog von Sachsen), verwundet am18. August 1870 bei Gravelotte:Verlust des 2. und 3. Gliedes desrechten kleinen und Ringfingers.Ausserdem Gewehrschuss durchdas 2. Glied des Mittelfingers.

Handbäder. Starke Eiterung aller Wunden, beträchtliche Schwel-lung der ganzen Hand. 20. September 1870: die Wunde deskleinen Fingers geht rascher Vernarbung entgegen. Am 20. Oktobersind auch die Wunden am Ring- und Mittelfinger geheilt. Am17. November zum Ersatzbataillon entlassen.

3 Monate.

371.

St. W., vom 8. Pommerschen In-fanterie-Regiment No. 61: Verlustder beiden letzten Glieder des5. Fingers der linken Hand durchGewehrschuss. Ausserdem Haut-verletzung an der rechten Knie-scheibe durch Granatsplitter.

Befund im Jahre 1881: Dauernd halbinvalide. Steifheit desNagelgliedes des linken Ringfingers; dasselbe kann aktiv nicht ge-beugt werden.

372.

K. W., vom 3. Ostpreussischen

Grenadier - Regiment No. 4, ver-wundet am 27. November 1870 beiAmiens: Gewehrschussbruch des1. Gliedes aller Finger der rechtenHand mit Ausnahme des Ringfingers.

Bäder in Kamillenthee, Handschiene. Am 8. Dezember 1870:Ankunft in Aachen. Starkes Knochenknarren, beträchtliche An-schwellung der Finger, sowie der ganzen Hand. Am 6. März 1871:Hand soweit hergestellt, dass W. damit sehreiben konnte. DieAbschwellung der Finger war vollständig erfolgt yrar noch einegewisse Steifheit zurückgeblieben.

2 1 3 Monate.

373.

M. N., vom Bayerischen 2. In-fanterie-Regiment (Kronprinz), ver-wundet am 2. Dezember 1870 beiLoigny: Zerschmetterung der rechtenHandwurzelkuochen durch Gewehr-schuss.

2. Gestorbene.

a. Handwurzel.

Am 9. Dezember 1870 stellt sich Schmerzhaftigkeit bei Bewegungder Kiefer ein; es entwickelt sich Kinnbackenkrampf. Morph, muriat.Chloralhydrat. Tod am 11. Dezember 1870.

9 Tage.