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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.
Band III. Spez. Theil.
LaufendeNo.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
354.
L. H., vom 1. Garde-Regiment zuFuss, verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte: Zerschmetterung des8. Gliedes des rechten Mittelfingersdurch Gewehrschuss.
Desinfektion der Wunde mit übermangansaurem Kali, Verbandmit Karbolsäure. Wunde sieht gut aus, die Heilung schreitetschnell vorwärts. Abstossung mehrerer kleiner Knochenstücke.H. wird beurlaubt.
355.
II. H., vom Sächsischen Leib-Grenadier-Regiment No. 100, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Abreissungdes 3. Gliedesdes rechten kleinen Fingers durchGewehrschuss.
Karbolcharpieverbaiid. Am 27. September 1870: Knochensplitterentfernt. Wundverlauf ohne Zwischenfälle. Am 3. Oktober 1870:Heilung.
l 2 /3 Monate.
356.
IL H., vom Pommerschen Husaren-Regiment (Blüchersche Husaren)No. 5, verwundet am 30. Januar 1871:Gewehrschussverletzung des viertenFingers der rechten Hand. Eingangs-öffnung am 4. Knöchel, Ausgangs-öffnung auf der Streckseite des1. Gliedes.
Der 4. Finger bedeutend verkürzt, verkrümmt und abgemagert.Da die Sehnen der Streck- und Beugeseite verletzt waren, ist derFinger vollständig steif und kann aktiv nicht bewegt werden. Nurgeringe passive Beweglichkeit.
Am 22. Mai 1874: dauernd ganzinvalide, dauernd theilweiseerwerbsunfähig.
357.
G. H., vom Sächsischen 4. Infan-terie-Regiment No. 103, verwundetam 29. August 1870 bei Nouart:Zerschmetterung des 1. Gliedes deslinken Zeigefingers mit starkerZerfetzung der Weichtheile durchGewehrschuss.
Am 12. September 1870: Entfernung kleiner Knochensplitterund eines Papierpfropfes aus der Wunde. Handbäder, Ausspritzungder Wunde mit Kamillenthee. Eiterung gering. Allgemeinbefindenstets gut. Am 8. Dezember 1870 geheilt zum Ersatztruppentheilentlassen.
3 2 /3 Monate.
358.
E. H., vom Westfälischen Feld-Artillerie - Regiment No. 7, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch deslinken Zeigefingers.
An der linken Hand starke Geschwulst und Schmerzhaftigkeitdes Zeigefingers. Am 20. Oktober 1870: Entfernung von Knochen-splittern. Vom 20. bis 29. Oktober: Wundrose am Arm. NachEntfernung eines Stückes Siegelring tritt Vernarbung ein. —Anwendung der elektrischen Kugelsonde zur Auffindung von Metall-theilen.
359.
M. J., vom 3. Posenschen In-fanterie - Regiment No. 58, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Gewehrschussbruch desrechten Mittelfingers. AusserdemGewehrschuss in den Fuss.
Handbäder, Ausspritzung mit Kreosotwasser. Karbolol; Schienen-verband. Eiterung gering, Ablösung kleiner Knochensplitter ohneiäusseren Eingriff. Allgemeinbefinden gut. Am 7. Oktober 1870:Heilung im Wesentlichen beendet. Entlassen in Privatpfiege.
360.
F. K., vom 3. Garde - Ulanen-Regiment, verwundet am 1. Sep-tember 1870 bei Sedan: Zer-schmetterung des 2. Gliedes desrechten Ringfingers durch Gewehr-schuss. Ausserdem Gewehrschussin den Rücken.
Handbäder, Karbolverband. Heilung des Handschusses erfolgteziemlich schnell. Am 24. Januar 1871 wurde K. als invalideentlassen.
4 7ä Monate.