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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez. Theil.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

339.

B., vom 5. Ostpreussischen Infan-terie-Regiment No. 41, verwundetam 31. August 1870 bei Noisseville :Zerschmetterung des rechten 4. und5. Fingers durch Gewehrschuss.

Herausnahme abgestorbener Knochensplitter am 4. und 5. Finger.Verlauf sehr günstig. Am 22. September 1870 geheilt entlassen.

2 /a Monate.

340.

W. B., vom Sächsischen 2. Grena-dier - Regiment (Kaiser Wilhelm,König von Preussen) No. 101, ver-wundet am 3. Dezember 1870 beiOrleans: Bruch des linken 3. und4. Fingers durch Gewehrschuss.

Karbolcharpieverband. Am 16. Dezember 1870: Entfernung einesKnochenstückchens. Wunde eitert wenig; Beschwerden gering.Am 13. Februar 1871 vollständige Heilung.

2', 3 Monate.

341.

J. B.. vom 2. Hannoverschen In-fanterie-Regiment No. 77, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Abreissung des Endgliedes des linkenZeigefingers und Streifung des linkenOberarms durch Gewehrschuss.

Handbäder; Karbolölverband. Am 18. September 1870: Ent-fernung von Knochensplittern. Starke Eiterung. Am 17. Oktober1870 geheilt entlassen.

2 Monate.

342.

E. B., vom 2. Nassauischen Infan-terie-RegimentNo.88, verwundetam1. September 1870 bei Sedan: Bruchdes linken 5. Fingers zwischen1. Glied und Mittelhandknochendurch Gewehrschuss.

Eisbehandlung; Ileftpflasterverband. Heilungsverlauf ungestört.Am 20. September 1870: Entlassung zum Ersatzbataillon. Heilungmit Steifigkeit des verletzten Gelenks.

2 /a Monate.

343.

E. B., vom Sächsischen 3. Infan-terie-Regiment (Kronprinz) No. 102,verwundet am 29. August 1870 beiNouart: Zerschmetterung des 1. Glie-des des linken Mittelfingers durchGewehrschuss.

Unter täglichen Handbädern und täglich zweimaligem Verbandheilt bei gutem Allgemeinbefinden die Wunde ohne Zwischenfall,so dass B. am 16. November 1870 zum Ersatzbataillon entlassenwerden kann.

2'/2 Monate.

344.

B., vom Ostpreussischen Füsilier-Regiment No. 33, verwundet am18. August 1870 bei Gravelotte:Bruch des 1. Gliedes des linkenZeigefingers durch Gewehrschuss.

Nekrotomie am linken Zeigefinger. Entfernung des gesplittertenKnochens in einzelnen Bruchstücken. Ungestörte Heilung.

345.

L. C, Assistenzarzt, verwundetam 6. Januar 1871 bei AzayMa-zange: Bruch des 1. Gliedes desrechten kleinen Fingers und des1. Gliedes des linken Mittelfingersdurch Gewehrschuss. (Die Händewaren im Augenblick der Ver-wundung gekreuzt.)

Heilung der Wunden erfolgte bis zum Juni 1871. Verkrümmungund Verkürzung des 1. Gliedes des kleinen Fingers, so dass derselbenicht völlig gestreckt werden kann; der linke Mittelfinger hat aufdem Rücken eine Ausbuchtung, ist aber frei beweglich. Das Gefühlan der Speichenseite des 4., desgleichen an der Ellenseite undSpitze des 5. rechten Fingers herabgesetzt. Der freie Gebrauchder Hände ist etwas behindert.

H

346.

V. C, vom 2. Rheinischen Infan-terie-Regiment No. 28, verwundetam 3. Januar 1871 bei Bapaume:Abreissung der Nagelglieder desrechten 2. und 3. Fingers durchGewehrschuss.

Verband mit Karbolsäure. Am 7. Januar 1871 Ankunft inDietz:Wundflächen sehen gut aus, Heilung ohne Unterbrechung. Am20. Februar sind die Wunden vernarbt. Am 8. März 1871 geheiltentlassen. Invalide.

2 Monate.