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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
969
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eil.

Band Ilt. Spez. Theil.

Kasuistik.

969

th-ung.

de.

täte.

lat.

ate.

ate.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

306.

C. H., vom Colbergschen Grena-dier - Regiment (2. Pommerschen)No. 9, verwundet am 16. August 1870bei Mars la Tour: Gewehrschuss-brucb des linken 5. Mittelhand-knochens.

Abstossung von 4 Knochensplittern. Am 24. September 1870:Wunden im besten Aussehen, wenig eiternd, sich zum Verschlussneigend. Beweglichkeit und Empfindung des kleinen Fingers fehltganz. Am 3. Oktober geheilt entlassen.

l 2 /s Monate.

307.

C. H., Sekondlieutenant derReserve, verwundet am 30. November1870 bei Villiers: Gewehrschuss indie rechte Hand. Eingangsöffnungzwischen Daumen und Zeigefingerauf dem Handrücken. Ausgangs-öffnung an der Ellenseite des Hand-gelenks.

Attest vom 22. November 1871: Narbe der Ausgangsöffnung amHandgelenk mit dem Knochen verwachsen. Auf dem Handrückenbedeutende Knochenauftreibung durch Verschiebung der Bruchendender Mittelhandknochen. Mittelhand verkürzt; dadurch treten die4 Finger gegen diejenigen der linken Hand um 1 '/2 cm zurück.Der rechte Arm ist abgemagert, Umfang 2 cm geringer als links.Bewegungen des Handgelenks und der 4 Finger hochgradig be-hindert, die des Daumens frei. Pro- und Supination der Handbehindert. H. lebt noch 1887.

308.

M. J., vom Grenadier-RegimentKronprinz (l.Ostpreussisches) No. 1,verwundet am 19. Januar 1871 beiSt. Quentin: Zerschmetterung desrechten 3. und 4. Mittelhand-knochens.

Handbäder. Starke Schwellung und reichliche Eiterung. Ein-schnitte. Am 11. April 1871: Hand noch geschwollen und aufDruck sehr empfindlich. 27. April als invalide entlassen.

3'/s Monate.

309.

IL J., vom Sächsischen 2. Gre-nadier-Regiment (Kaiser Wilhelm,König von Preussen) No. 101, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch desrechten 2. Mittelhandknochens.

Handbäder, Handbrett. Am 5. Tage Entfernung von Knochen-splittern. 14. September 1870: Eiterherdbildung am Handrücken.Einschnitt. Am 15. Oktober wird ein Stück Holz herausgenommen.25. September sind die Wunden geheilt. Zum Ersatzbataillon

entlassen.

1 '/a Monate.

310.

F. K., vom 3. Westfälischen In-fanterie-Regiment No. 16, verwundetam 16. August 1870 bei Mars laTour: Zerschmetterung aller Mittel-handknochen der linken Hand durchGewehrschuss.

Als verstümmelt anerkannt. Starke Knochenauftreibung. VölligeSteifheit sämmtlicher Finger und des Handgelenks. (Vergl. militär-ärztliche Zeitschrift, 1871, S. 520).

k

E. K,, vom Sächsischen 8. Infan-/terie-Regiment No. 107, verwundetam 18. August 1870 bei Grave-lotte : Gewehrschussbruch des linken4. Mittelhandknochens.

Handbäder. 4. Mittelhandknochen verkürzt. 3. April 1870:5. Finger in Folge von Sehnenverletzung in fortwährender Beu-gung. Starke Herabsetzung der Gebrauchsfähigkeit. Als invalideentlassen.

6V2 Monate.

312.

F. K., vom 3. HannoverschenInfanterie - Regiment No. 79, ver-wundet am 10. Januar 1871 vorLe Mans: Zerschmetterung des rech-ten 5. und 3. Mittelhandknochensdurch Gewehrschuss. GleichzeitigFleischschuss in den Oberarm.

Finger steif und gestreckt, Daumen nur etwas beweglich. Alsverstümmelt anerkannt.

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Tbeil.

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