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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

297.

H. F., vom 2. Hannoverschen In-fanterie-Regiment No. 77, verwundetam 3. August 1870: Zerschmetterungdes Mittelhandknochens des linkenMittelfingers, des 2. und 4. linkenFingers durch Gewehrschuss.

Einfacher Verband. Schwellung gering; Allgemeinbefinden gut.Im weiteren Verlaufe waren mehrfach Einschnitte nothwendig. Am7. Dezember 1870 als invalide entlassen.

4 Monate.

298.

B. F., vom Garde-Jäger-Bataillon,verwundet am 17. August 1870:Gewehrschussbruch des rechten1. und 2. Mittelhandknochens.

Im Oktober 1870 ist die Ausgangsöffnung bereits verheilt, dieEingangsöffnung eitert noch wenig. Beweglichkeit der betreffendenFinger äusserst beschränkt, diejenige des Zeigefingers fast auf-gehoben. Am 26. Oktober: Wunden verheilt. Am 5. November 1870als invalide entlassen.

2 '/< Monate.

299.

F. F., vom 3. Brandenburgischen

Infanterie-Regiment No. 20, ver-wundet am 23. August 1870:Zersplitterung des rechten 3. Mittel-handknochens durch Gewehrschuss.

Handbäder und Karbolsäureverband. Reaktion gering; Allgemein-befinden gut. Nach Entfernung von Knochensplittern am 9. Sep-tember 1870 beginnt die Heilung. Am 5. Oktober 1870: Wundenvernarbt. F. wird als invalide entlassen.

l 1 /! Monat.

300.

B. G., vom Sächsischen 7. In-fanterie - Regiment (Prinz Georg)No. 106, verwundet am 30. November1870 bei Villiers: Zerschmetterungdes Mittelhandknochens des rechtenDaumens durch Gewehrschuss; Ver-renkung des Daumens.

Karbolverband und Bäder. Nach Entfernung von Splittern am21. und 28. Dezember 1870 nimmt die Heilung der Wunden einenguten Verlauf. Am 10. Februar 1871 geheilt entlassen mit Ver-krüppelung des Daumens.

2 '/3 Monate.

301.

O. G., vom 5. BrandenburgischenInfanterie-Regiment No. 48, ver-wundet am 6. August 1870 beiSpicheren: Gewehrschussbruch desMittelhandknochens der linkenHand.

Unter Schienenverband, täglichen Ausspritzungen der Wundeund Handbädern verlief die Verwundung sehr günstig, so dass G.am 27. Oktober 1870 in Genesung entlassen werden konnte.

2 2 ,3 Monate.

302.

H., Sekondlieutenant: Splitterungzweier Mittelhandknochen mit Ver-letzung der Gefässe durch Gewehr-schuss.

Nachblutungen, deshalb Unterbindung des Handbogens. Unge-störter Heilungsverlauf. (Vergl. v. Beck, Kriegschirurgie, S. 674,und V. Band dieses Berichtes, S. 596, No. 9.)

303.

H. H, vom 1. NiederschlesischenInfanterie-Regiment No. 46, ver-wundet am 8. August 1870:Gewehrschussbruch der Mittel-handknochen des linken Zeige-fingers.

Beständige Wasserbäder. Im September 1870: Entfernungeiniger Stücke vom Mittelhandknochen. IL wird mit gut gra-nulirenden Wundflächen am 20. September 1870 entlassen. (Vergl.Bossen, Zeitschrift für Chirurgie, Band 11, S. 67.)

1 '/a ^ä

304.

H., vom BraunschweigischenInfanterie-Regiment No. 92, ver-wundet am 31. Dezember 1870 beiVendöme: Zertrümmerung mehrererMittelhandknochen der rechtenHand.

Als verstümmelt anerkannt. Sämmtliche Finger in gestreckterStellung und unbeweglich. (Vergl. militärärztliche Zeitschrift, 1872,S. 520.)

305.

G. H., vom 7. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 96: Zer-schmetterung zweier Mittelhand-knochen der rechten Hand.

Wunde heilt nach Entfernung der Fremdkörper die Anwesenheitder Kugel wurde durch die Nelaton'sche Sonde festgestellt ohnestörende Zwischenfälle in 6 Wochen. Fingerbeweglichkeit weniggestört.

l' Monat.