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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
967
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Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

967

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

289.

G. B., vom 4. Thüringischen In-fanterie-Regiment No. 7 2, verwundetam 16. August 1870 bei Mars ]aTour: Gewehrschussbruch des 4.und5. rechten Mittelhandknochens.

Heilungsverlauf ununterbrochen. Gelangte im November 1872wieder in Behandlung. An der Eingangsstelle zeigte sich eine mitdem darunter gelegenen, aufgetriebenen und verunstalteten 5. Mittel-handknochen verwachsene Narbe. B. wurde als invalide entlassen.

290.

M. B., vom 4. OstpreussischenLandwehr - Regiment No. 5, ver-wundet am 24. August 1870:Zerschmetterung des Mittelhand-knochens des linken Mittelfingersdurch Gewehrschuss.

2. bis 14. Oktober 1870: Absonderung übelriechender Jauche.Entfernung von Knochensplittern. Handbäder; Schienen verband.Am 14. Dezember: Wunde fast ganz geschlossen. Unbeweglichkeitdes Mittelfingers zurückgeblieben.

4 Monate.

291.

F. B., vom Sächsischen 7. Infanterie-Regiment (Prinz Georg) No. 106,verwundet am 30. November 1870bei Villiers: Zerschmetterung desrechten 5. Mittelhandknochens durchGewehrschuss.

Kamillenbäder und Lister'scher Verband. Am 21. November 1870:Eingaugsöffnung geschlossen; Ausgangsöffnung sondert wenig ab.Ende Dezember 1870 und Anfang Januar 1871: Knochensplitterentfernt. Am 25. Februar: Ausgangsöffnung geschlossen. Am9. März 1871 als invalide abgegangen.

3 */s Monate.

292.

W. C., vom GrossherzoglichHessischen Jäger-Bataillon No. 1,verwundet am 18. August 1870bei Gravelotte: Gewehrschussbruchdes Mittelhandknochens des linkenZeigefingers.

Handbrett. Im September und Oktober 1870 mehrfach Knochen-splitter entfernt. Glatte Heilung. Am 7. November geheilt ent-lassen. Zeigefinger nicht beweglich und wenig empfindlich.

2 2 /s Monate.

293.

F. v. Cz., vom 7. OstpreussischenInfanterie-Regiment No. 44, ver-wundet am 18. Januar 1871 beiTertry: Zerschmetterung des Mittel-handknochens des linken kleinenFingers durch Gewehrschuss.

Handbrett undKarbolcharpieverband. Im Anfang starke Schwellungund reichliche Eiterung. Nach Entfernung der Knochensplitter am28. Februar 1871 beginnt regelmässige Heilung. Am 31. März 1871geheilt entlassen.

2 1 /» Monate.

294.

E. D., vom Sächsischen 4. Infan-terie-Regiment No. 103, verwundetam 29. August 1870 bei Nouart:Zerschmetterung des Köpfchens deslinken 3. Mittelhandknochens durchGewehrschuss.

Handbäder; einfacher Verband. Schmerz und Entzündung sindunbedeutend. Wundflächen sehen gut aus; Eiterung gering. Am17. September 1870: Entfernung von Knochensplittern. Am11. Oktober sind die Wunden gut geheilt. Am 20. Oktober 1870geht D. zum Ersatztruppentheil.

1'/« Monate.

' F. D., vom 3. PommerschenInfanterie-Regiment No. 14, ver-wundet am 24. August 1870:Zerschmetterung des linken 3. Mittel-handknochens durch Gewehrschuss.

Handbäder. Am 1. September 1870: Entfernung der Kugel.Oefters Einschnitte nothwendig, da die Eiterung sehr reichlich undder Abfiuss erschwert war. Bis zum 27. September gutes Allgemein-befinden; dann unter heftigem Fieber Rose, die bis zum 1. Oktoberanhielt. Am 23. Oktober 1870 geheilt entlassen.

2 Monate.

296.

F., vom Bayerischen 9. Jäger-Bataillon, verwundet am 2.Dezember1870 bei Loigny: Splitterung deslinken 2. und 3. Mittelhandknochensdurch Gewehrschuss.

Zellgewebsentzündung an der Hand, die mehrfache Einschnittenöthig machte; sonst Heilung ohne Störung.