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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.
Bandlll. Spez. Theil.
Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
282.
A. Seh., vom Schleswigschen In-fanterie-Regiment No.84, verwundetam 18. August 1870 bei Gravelotte:Zerschmetterung der ersten Reiheder linken Handwurzelknochendurch Gewehrschuss.
Starke Schwellung und Eiterung. Bis Weihnachten 1870 inPrivatpflege behandelt. Musste im Jahre 1875 wegen Unbrauch-barkeit der Hand als invalide entlassen werden.
4 Monate.
283.
J. W., vom 3. Badischen Infanterie-Regiment No. 111, verwundet am15. Januar 1871 an der Lisaine:Zerschmetterung der rechten Hand-wurzel durch Gewehrschuss.
Zwischen Ein- und Ausgangsöffnung sind abgestorbene Knochenzu fühlen. In der Folge Verengerung der Oeffnungen. Erweite-rung derselben durch Pressschwamm. Knochensplitter verlegenden Abfluss des Eiters. Mitte September 1871 an der Innenflächeder Hand Zellgewebsentzündung. Nach Einschnitt Besserung. EndeOktober sämmtliche Wunden geheilt. Am 26. Oktober 1871 als in-valide entlassen. Beweglichkeit im Handgelenk fast ganz aufge-hoben.
9 l /t Monate.
Bi
284.
E. B., vom 2. ThüringischenInfanterie-Regiment No. 32, ver-wundet am 14. Oktober 1870:Gewehrschuss durch den vorderenTheil des rechten Handtellers.Gleichzeitig Prellschuss in denRücken.
285.
286.
287.
288.
H. B., vom 3. Rheinischen In-fanterie-Regiment No. 29, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Zerschmetterung des 3.und 4. linken Mittelhandknochensdurch Gewehrschuss.
M. B., vom HohenzollernschenFüsilier - Regiment No. 40, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch des3. rechten Mittelhandknochens.
H. B., vom 4. MagdeburgischenInfanterie - Regiment No. 67, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch des4. linken Mittelhandknochens.
b. Mittelhand.
Verlängerte kalte Handbäder. Eiterung massig. Am 23. De-zember 1870 ist die Wunde schon theilweise, am 7. Januar 1871vollständig vernarbt. Am 26. Januar zur Truppe entlassen. Un-empfindlichkeit des 4. und 5. Fingers.
Wurde nach Behandlung in verschiedenen Lazarethen zur Hebungder Gebrauchsfähigkeit der Hand nach Teplitz gesandt; überstandim Dezember 1870 Rose des Gesichts und Typhus. Am 10. Mai 1871geheilt entlassen. 3. und 4. Finger gekrümmt und wenig brauchbar,5. Finger steif.
Am 30. August 1870: Blutung aus dem Handbogen, die sich am
2. September wiederholt, beide Male aber durch Eisenchlorid gestilltwird. Seit 5. September gute Granulationen und massige Eiterung.Ende Oktober ist der Knochen fest und die Wunde verheilt. Am
3. November geheilt entlassen. Mittelfinger um 3 cm verkürzt.
Am 2. September 1870: ein etwa 3 cm langes Knochenstück ausder Wunde entfernt. Am 14. September: Wunde sieht gut aus undneigt zur Heilung. 4. Finger in Folge von Verletzung der Streck-sehne schlaff und unbeweglich; auch die Bewegungsfähigkeit deskleinen linken Fingers ist vollständig aufgehoben. Am 25. Oktober1870 nach Deutschland übergeführt.
H. B., vom Sächsischen 3. Infan-terie-Regiment (Kronprinz) No. 102,verwundet am 19. Januar 1871 beiSt. Quentin: Zerschmetterung des5. linken Mittelhandknochens unddes 1. Gliedes des entsprechendenFingers durch Gewehrschuss.
Handbäder. Streck- und Beugesehnen sind durchschossen. StarkeEiterung, üppige Granulationen: Aetzung mit Höllenstein. Am3. März 1871: deutliche Fluktuation in der Nähe der Narbe. Ein-schnitt. Beginn normaler Heilung. Am 30. März 1871 nachDeutschland übergeführt. Steifheit des kleinen Fingers imMittelhand-Fingergelenk.
3'/ 3 Monate.
9 Monate.
2 ! /a Monate