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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Bandlll. Spez. Theil.

Schuss-Splitterbruch der Speiche (No. 182) verursachte eine5 Wochen danach vorgenommene Erweiterung der Wundeeine Schlagaderblutung, die durch Tamponade und Eis zumvorläufigen Stillstand gebracht wurde. Sie kehrte jedochin den nächsten Tagen viermal wieder und wurde erst end-giltig 5 Tage darauf dadurch unterdrückt, dass man nachnochmaliger Erweiterung der Wunde die blutenden Gefäss-enden im Zwischenknochenraum aufsuchte und zuschnürte.In der Tiefe fand man als vermuthliche Ursache derBlutung einen Knochensplitter (siehe V. Band diesesBerichtes, S. 597, No. 13, und G. Fischer,Dorf Floing",Deutsche Zeitschrift für Chirurgie, I. Band, S. 216).

Des Weiteren wurde die Zwischenknochenschlagaderbei Seh. (No. 214) von vornherein in der Wunde unter-bunden, kleinere Gefässe nach Handverletzungen bei F.und R. (No. 68 und 281).

Ueber den Heilungsverlauf nach Unterbindungen liegennur wenige Angaben vor. Bei L. (No. 385) löste sich einUnterbindungsfaden am Tage nach der Absetzung desUnterarms im Ellenbogengelenk, weil die Gefässwändematsch waren, doch trat Heilung ein. Dasselbe ereignetesich bei W. (siehe V. Band dieses Berichtes, S. 585, No. 10).Hier war die Achselschlagader doppelt unterbunden undzwischen den beiden Fäden durchschnitten worden. Am8. Tage trat eine neue Blutung aus der Unterbindungsstelleauf, welche die Auslösung des Oberarms aus dem Schulter-gelenk erforderte. Der Verwundete starb 9 Tage nach derOperation.

Nach Verschliessung der Hauptschlagadern werden3 Fälle von Brand erwähnt, welche die Absetzung desGliedes bedingten, und zwar musste vorgenommen werden:1 mal nach Unterbindung der Achselschlagader dieAbsetzung am Oberarm wegen Brandigwerden desArms (V. Band dieses Berichtes, S. 585, No. 7);1 mal nach Unterbindung der Armschlagader dieAbsetzung am Unterarm wegen Nekrose (V. Banddieses Berichtes, S. 587, No. 9);1 mal nach Unterbindung derselben Schlagader dieAbsetzung am Oberarm wegen Knochenfrass am Hand-gelenk (V. Band dieses Berichtes, S. 591, No. 39).Unter den 12 Fällen, bei denen nach Eintritt sekun-därer Blutungen Gliedabsetzungen gemacht wurden, war3 mal die Unterbindung des Gefässstammes sowohl wie derblutenden Gefässe in der Wunde selbst wegen hochgradiger,weit hinaufreichender Schwellung und Eiterdurchtränkungder Gewebe nicht möglich. Unzweifelhaft mit dafür ver-antwortlich zu machen ist die vorhergegangene Anwendungder äusserlichen Blutstillungsmittel, die sich als unzulänglicherwiesen (vergl. No. 382, 385, 390).

Bei drei anderen Verwundeten fanden derartigeOperationen statt, nachdem Unterbindung an der Achsel-und Armschlagader sich als erfolglos herausgestellthatten. (Vergl. V. Band dieses Berichtes, S. 585, No. 10,

S. 583, No. 6, S. 591, No. 4.) In den 6 übrigen Fällenwurde der operative Eingriff nöthig wegen plötzlich oderwiederholt während des Wundverlaufs auftretender Blu-tungen. Ueber diese 6 zuletzt aufgeführten Fälle finden sichkeine näheren Angaben.

Es wurde vorgenommen:

2 mal die Absetzung im Schultergelenk,6 am Oberarm,

1 im Ellenbogengelenk,

2 am Unterarm,1 eines Fingers.

Von diesen Operirten starben 7 = 58.3 #, und zwar:

1 nach Absetzung im Schultergelenk, in Folge er-neuter Blutungen (vergl. V. Band dieses Berichtes,S. 585, No. 10);

4 nach Absetzung am Oberarm; 2 davon an wiederauftretenden Blutungen (vergl. V. Band dieses Be-richtes, S. 52, No. 9, S. 55, No. 35, S. 66, No. 131,S. 591, No. 4);

2 nach Absetzung am Unterarm; 1 davon an Pyämie,der andere an frischer Blutung (vergl. V. Band,S. 91, No. 2, S. 94, No. 29).

Aneurysmenbildung in Folge von Beschädigungder Arterienwand kam 6 mal zur Beobachtung. Die Gefäss-erweiterung hatte ihren Sitz 1 mal an der Speichenschlag-ader, 1 mal tief an der Armschlagader und 3 mal an derZwischenknochen-Schlagader.

Wegen des erwähnten Aneurysmas an der Arniarteriewurde die Achselschlagader, sodann, da erneute Blutungensich einstellten, die Schlüsselbeinarterie unterbunden. DieVerletzung der Zwischenknochenarterie veranlasste einmaldie Unterbindung der Armschlagader, ein anderes Mal,ebenso wie das Aneurysma an der Speichenschlagader, dieUnterbindung des zu- und abführenden Gefässes ober- undunterhalb des Aneurysmasackes. Sämmtliche 4 eben er-wähnte Verwundeten genasen.

Genauer beschreibt G. Fischer (Dorf Floing" inDeutsche Zeitschrift für Chirurgie, 1. Band, S. 217) denVerlauf bei Z. (No. 256). Am 27. Tage nach einem Schuss-bruch der Speiche trat eine Schlagaderblutung auf, welchereine starke Schwellung des Unterarms und der Hand folgte.Im dritten Monat wurde ein traumatisches Aneurysma derZwischenknochen - Schlagader beobachtet, welches unterDruck, Hochlagerung u. s. w. sich stark verkleinerte.

Nach einem Haarseilschuss am Unterarm (No. 15)zeigte sich am 14. Tage in der Wunde ein kleines schwarzesPünktchen, das sich als Aneurysma erwies. Da eine ausdemselben erfolgende geringe arterielle Blutung auf Druck-verband nicht stand, wurde zur Umstechung geschritten;am 9. Tage löste sich der Faden, ohne dass eine neueBlutung auftrat.

Gestorben in Folge von Nachblutungen nach Unter-armverletzungen sind 9 Mann = 15.8 £, nach Verletzungender Hand 6 = 42.9 $. Bei den ersteren 9 wurde der Tod