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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.
Bandlll. Spez. Theil.
Sch. (No. 168 und 226). Seitliche Lücken blieben an derElle bei den unter No. 141, 164, 185 aufgeführten Ver-wundeten, an der Speiche bei No. 209 bestehen.
Zu keiner vollständigen Vereinigung der Knochenendenkam es nach Bruch beider Unterarmknochen bei G. (No. 133),nach Bruch der Speiche bei H. (No. 140), nach Bruch derElle bei B. (No. 97). Bei D. und F. (No. 108 und 122)hatte auch die Anfrischung der Bruchenden keinenErfolg.
BeiK. (No. 173) wurde die vollständige Operation desfalschen Gelenks durchgeführt. Durch eine Kugel, diein der Mitte des rechten Unterarms auf der Beugeseite ein-drang und auf der Streckseite 3 bis 4 cm oberhalb austrat,war die Elle zerschmettert und der innere Band der Speichezersplittert worden. Unter Abstossung zahlreicher Knochen-splitter und Bildung vieler Abszesse trat langsam Heilungein, doch blieb an der Elle ein falsches Gelenk. In demzweiten und dritten Jahr nach der Verwundung wurden Elfen-beinstifte in die Knochenenden eingekeilt; dieselben bewirk-ten zwar durch den Entzündungsreiz eine vermehrte Neigungzur Knochenneubildung, doch hatte letztere keinen Bestand.Ebensowenig vermochten die Bäder in Wildbad einen nach-haltigen Einfluss auf den örtlichen Vorgang auszuüben. Ander Speiche zwar kam völlige Vereinigung zu Stande, dieElle dagegen blieb in ihrer Mitte getrennt; die Knochen-enden sind nach vorn spitz und stehen etwa 1V2 cm voneinander entfernt. Ohne Unterstützung kann der Armnicht gehoben werden; bei Bewegungen sinkt er in Pro-oder Supination; seine eigene Muskelthätigkeit genügt nicht,um ihm eine andere, als die einmal eingenommene Stellungzu geben.
Schiefe Stellung der Bruchenden an der Ellegelang es durch zweckentsprechenden Druck des Verbandesbei B. und Sch. (No. 84 und 222) zu verbessern. Endgiltigblieb sie an der Elle bei B. (No. 98 und die dazu gehörigeTafel E.) und N. (No. 193), an der Speiche bei S. (No. 233),an beiden Vorderarmknochen bei R. (No. 207). Einmal(No. 133) trat durch Narbenzug eine Schiefstellung nachder Ellenseite zu ein, nachdem die Wundfläche der Resek-tion, welche beide Knochen betroffen hatte, durch Diphtheriebedeutend vergrössert worden war.
Verwachsung beider Unterarmknochen mit ein-ander bildete ein grosses Hinderniss der späteren Gebrauchs-fähigkeit der Hand, so in den Krankengeschichten No. 102,111,126,138. Gewaltsam getrennt wurde solche Verwachsung2 Monate nach der Verwundung, mit bleibendem Erfolgbei H. (No. 155); vergeblich blieb dieser Versuch bei B.(No. 95) 5 Wochen nach der Verwundung; das verschobeneuntere Stück der Speiche verwuchs wiederum mit der Elle.
Wo durchaus keine Neigung der Bruchenden zur Neu-bildung der Knochensubstanz eintrat, vielmehr fortdauerndeEiterung die Kräfte des Verwundeten zu erschöpfen drohte,so dass ein Abwarten bis zur selbstständigen Abstossungund Loslösung der abgestorbeneu Knocheutheile nicht mehr
thunlich erschien, schritt man zur operativen Entfernungder nekrotischen Bruchenden.
Solche Aussägungen im Schaft der Unterarm-knochen 1 ) finden sich 25mal angegeben. 2 ) Dabei sind nurdiejenigen Fälle berücksichtigt, bei denen es sich um dieEntfernung grösserer, durch die ganze Dicke des Knochensgehender Stücke aus der Kontinuität mit Durchsägung oderAbmeisselung des Knochens, also um Eröffnung der Mark-höhle, handelte. Obgleich man oft in grosser Ausdehnungresezirte und Stücke bis zu 12'/a cm entfernte (vergl. V. Banddieses Berichtes, S. 546 No. 11), kam es doch nur selten nichtzu einem Neuersatz der Knochensubstanz (vergl. No. 108und 150 der nachstehenden Kasuistik und V. Band S. 546,No. 11, S. 547 No. 24).
Auf die einzelnen Tage vertheilen sich die 25 Schaft-resektionen am Unterarm in folgender Weise:
Tag nach der
Verwundung:
1.
6.
8.
9.
10.
11.
12.
u.
15.
17. 21.
22.
28.
Resektionen:
1
1
1
1
3
3
1
1
3
1
1
1
2
unbestimmt5
Sie fallen also bis auf eine, am 1. Tage vorgenommene,sänimtlich in die Eiterungsperiode, in welcher die Ablösungder Knochenhaut bedeutend erleichtert ist. Sie betrafen:bei 17 Operirten die Speiche,„ 5 „ Elle,
„ 3 „ „ Speiche und Elle.
Todesfälle kamen bei den in Rede stehenden 25 Operirten6 = 24 g- vor; 4 derselben waren verursacht durch Pyämie,1 durch starke Rose, in dem letzten Fall fehlt die betreffendeAngabe.
Behandelt wurden diese Aussägungen wie gewöhnlicheSchussbrüche; die Knochenenden wurden in ihre riebtigeLage gebracht und in dieser durch geeignete Verbände-möglichst festgehalten; einmal (No. 150) schritt man zurBefestigung mittelst Silberdrahts und Schrauben, wozu nochein Gypsverband gefügt wurde, doch war nach 3 */g Monatennoch keine Vereinigung erzielt. Ebensowenig fand bei D.(No. 108) Knochenneubildung statt. Der Schuss hatte denlinken Unterarm von oben aussen nach unten innen ge-troffen mit einer sehr grossen Eingangsöffnung und die zer-schmetterte Elle in grösserer Ausdehnung freigelegt. Diean sich schon starke Wundreaktion mit massiger Eiter-absonderung erfuhr noch eine Steigerung durch BmoofcrM«von Rose. Als nach 14 Tagen das Fieber verschwundenwar, wurden am 23. Tage die entblössten Knochenendenentfernt. Eine durch Frost eingeleitete Fieberbewegungfolgte zwar danach, war aber bald verschwunden. Währendder Arm in der Ellenbogenresektionsschiene gelagert blieb,nahm der Heilungsverlauf sehr langsamen Fortgang, oft
J ) Weiteres hierüber siehe im Allgemeinen Theil dieses Bandesunter „Grössere Operationen".
2 ) Siehe No. 29, 40, 96, 108, 133, 150, 179, 199, 200 der nach-stehenden Kasuistik und V. Band dieses Berichts, S. 545 ff.