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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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Band III. Spez. Theil.

II. Schusskanäle. Verlauf, Ausgang und Behandlung.

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sowohl solche aus Schienen, wie aus Gyps, herbeiführenkönnen.

Blasenbildung der Haut trat an den Oeffnungen einesgefensterten Gypsverbandes am 4. Tage nach der Verwun-dung bei M. (No. 191) auf.

Hinsichtlich der Behandlung der Stücke zerschmetterterKnochen standen sich zwei Ansichten gegenüber. DieEinen sahen in ihnen die Hauptursache der andauerndenEiterungen und einen Hauptquell der entstehenden Wund-krankheiten, weil durch ihren Reiz die Entzündung stetsunterhalten würde. Diese wollten gelockerte Knochenstückemöglichst gründlich entfernt wissen.

Solche operative Entfernung von Splittern findetsich bei 104 Unterarmwunden (mit 1 Todesfall) und bei46 Handwunden (ohne Todesfall) angegeben, jedoch sindhierbei jene oft zahlreichen kleinen, den Schusskanal zu-weilen ganz ausfüllenden Splitterchen, die nur einfach mitder Pinzette ergriffen zu werden brauchten, nicht in Betrachtgezogen. Die Herausnahme grösserer Stücke wurde meistin Chloroforinbetäubung vorgenommen und gab zuweilenzu Blutungen Veranlassung.

Andere Chirurgen, wie Pirogoff, Stromeyer u. A.,hielten dagegen an dem Bestreben fest, die gelockertenKnochenstücke zur Anheilung zu bringen; sie sprachensich dahin aus, dass man möglichst wenig Splitter ent-fernen dürfe, weil diese es seien, welche die Verbindungder Knochenenden durch Einheilung bedeutend unterstützen,und weil sonst leicht so viel Material entfernt werdenkönne, dass eine Vereinigung nur unter Verkürzung desKnochens zu Stande komme. Für letztere Anschauung,die allerdings bei der nicht aseptischen Wundbehandlunggrosse Gefahren in sich barg, spricht die KrankengeschichteXo,.'247: Eine Kugel drang an der Streckseite des rechtenArmes ein und trat dicht unterhalb der Ellenbogenbeugeaus. Die Knochensplitter der zerschmetterten Elle werdenin der Wunde belassen und heilen so vollkommen ein,dass unter reichlicher Kallusbildung die Vereinigung derBruchenden schon nach 4 Wochen erfolgt.

Sequestrotoinien kommen in den Krankengeschich-ten No. 87, 99, 100, 101, 112, 115, 122, 124, 151, 168,202, 206, 222, 234, 238, 248 zur Sprache. Bei einemSplitterm-uch der Speiche (No. 124) werden am 4. Tagenach der Verwundung Knochensplitter entfernt; der Ver-^'uiftdfife' gelängt am 10. Tage mit stark eiternden Wundenin Bautzen an und hat einige Schüttelfröste. Am 16. Tagewerden Wollflocken und Splitter entfernt, in der 7. Wochemüssen mehrere Abszesse eröffnet werden, trotzdem dauertdie starke Eiterung, unter fortwährender Abstossung vonSplittern, bis in den 7. Monat. Erst nachdem zu dieser Zeit inChloroformbetäubung eine gründliche Entfernung derselbenvorgenommen war, gelangten die Wunden zur Heilung.

Die Entfernung des abgestorbenen Knochenstückeswurde bei B. und H. (No. 99 und 151) erst ein Jahr nachder Verletzung vorgenommen.

Meist waren es auch wohl Sequester, die zu dem späte-ren Wieder auf bruch der Narben Veranlassung gaben,wie sie in den Krankengeschichten No. 3, 42, 86, 111,114, 150, 161, 208 angeführt werden.

Der nicht aseptische Verlauf der Wundheilung bringtfür die Knochenbrüche den Vortheil mit sich, dass durchden Reiz der Entzündungen die Neubildung von Knochen-masse reichlicher stattfindet.

Bei antiseptischer Behandlung bildet sich, wiev. Volkmann auseinandersetzt, 1 ) in Folge der auf ein ganzgeringes Maass beschränkten Reizung ein sehr viel wenigerreichlicher Kallus als bei den verschiedenen Formen deroffenen soll hier nur heissen: den Zutritt der nicht des-infizirten atmosphärischen Luft gestattenden Behandlungs-weise, ja bei den letzteren verwachsen selbst schwere offeneBrüche, bevor die letzte Fistel sich schliesst.

In der That kam im Kriege 1870/71 meist ziemlichschnelle Vereinigung der Knochenenden zu Stande. GenaueAngaben über die Zeit, die bis zur Heilung des Knochen-bruches gebraucht wurde, finden sich allerdings nur ver-einzelt. Von den Brüchen der Speiche brauchten zur Ver-wachsung der Bruchenden: einer 2 l /2 Wochen (No. 228),einer 4 Wochen (No. 90), zwei 5 Wochen (No. 149, 215),einer 6 Wochen (No. 91), zwei 7 Wochen (No. 187, 233),je einer 8 (No. 160), 12 (No. 136), 14 (No. 171) und28 Wochen (No. 209). Bei letzterem waren 6 Gypsver-bände erforderlich gewesen.

Von den Brüchen der Elle brauchten zur Vereinigungder Bruchenden: drei 4 Wochen (No. 154, 163, 247), einer

5 (No. 131), zwei 6 (No. 127, 132), einer 8 (No. 139),drei 9 (No. 162, 177, 225), je einer 12 (No. 111), 19 (No. 227),und 32 Wochen (No. 214).

Bei den Brüchen beider Knochen dauerte es bis zuderen Vereinigung einmal 5 Wochen (No. 120), zweimal

6 (No. 199, 235), einmal 7 (No. 170) dreimal 8 (No. 114,159, 240), je einmal 10 (No. 250) 11 (No. 81) und endlich17 Wochen (No. 217).

Bei einigen Verwundeten war die Bruchheilung deseinen Knochens eher vollendet als die des anderen; siehedie Krankengeschichten No. 160, 217, 230, 238.

Zu reichliche Knochenneubildung mit bleibender Ver-dickung der Knochen, die dann häufig ein Hinderniss derfreien Beweglichkeit, namentlich der Drehung des Unter-arms abgab, wurde öfter beobachtet, so an der Elle bei denVerwundeten No. 95, 161, 193, an der Speiche bei No. 92,97, 137,166, 215, 253, an beiden Unterarmknochen bei No. 27,181, 184, 208. Entzündliche Reizung der Knochenhautmit Schmerzhaftigkeit findet sich in den Krankengeschichten| No. 28 und 181 angegeben.

Nach starker Splitterung beider Unterarmknochen kamdie Vereinigung nur unter Verkürzung zu Stande bei K. und

!) v. Volkmann, Behandlung der komplizirten Frakturen.Klinische Vorträge, Heft 117 und 118, S. 974.

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