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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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IX. Kapitel: Verwundungen des Unterarms und der Hand.

Band III. Spez. Theil.

306, 307, 316, 319, 330), 1 mal nach Weichtheilschüssenin den Unterarm (No. 14), 3 mal nach Weichtheilschüssenin die Hand (No. 48, 49, 50), 1 mal nach einem Knochen-streifschuss (No. 33), bei welchem der Ellennerv durch-schossen und eine Lähmung aller von ihm versorgtenMuskeln eingetreten war.

Verkrümmung der Finger blieb 14 mal zurück,darunter 2 mal (No. 164, 243) nach Schussbrüchen der Elle:im 1. Fall können der 2. bis 5. Finger nicht gestreckt werden,während die Hand (siehe oben) in Ueberstreckung fest-steht und sich stets kühl anfühlt. Die anfänglich voll-ständige Lähmung des mittleren Armnerven und desSpeichennerven wurde durch Elektrisiren theilweise wiedergehoben.

Nach Streifschüssen der Elle blieben bei N. (No. 36) der3. bis 5., bei S. (No.38) der 2. bis 5. Finger gekrümmt. Schuss-brüche der Speiche waren 2 mal (No. 204, 213), solchebeider Unterarmknochen 1 mal (No. 175), der Handwurzellmal (No. 278), der Mittelhand 2 mal (No. 285, 311), derFinger 2 mal (No. 351, 392), Weichtheilschuss in die Mittel-hand 1 mal (No. 50), Knochenstreifung der Mittelhand1 mal (No. 74), Ursache zu Verkrümmungen von Fingern.Steifheit derFinger wird 26 mal berichtet: 2 mal nachSchussbruch der Elle (No. 98, 239), 1 mal nach ebensolchemder Speiche (No. 253), 2 mal nach Bruch beider Unterarm-knochen (No. 141, 142), 2 mal nach Schüssen in denUnterarm ohne nähere Bezeichnung der Verwundung(No. 1,3), 9 mal nach Schussbrüchen der Mittelhand(No. 285, 288, 304, 310, 312, 321, 322, 325, 328), 7 malnach solchen der Finger (No. 337, 342, 345, 356, 364,372, 392), 1 mal nach Knochenstreifung des linken Zeige-fingers am Mittelhandfingergelenk (No. 69), 2 mal nachWeichtheilverletzungen der Finger (No. 54, 66).

Hinsichtlich des Ausgangs der Verletzungen der Kno-chen an der Hand und den Fingern bleibt noch Folgendeshinzuzufügen: Knochenauftreibungen werden angegebenin den Krankengeschichten No. 74, 278, 289, 307, 310,313, 316, 324, 325, 345, 356, 362, 389; Verkrüppelungblieb zurück bei G. (No. 300), Verkürzung bei No. 286,307, 311, 320, 345,356. Von glücklichen Ausgängensei erwähnt, dass bei R. (No. 361) das nur noch an einerkleinen Hautbrücke hängende Nagelglied des rechten Zeige-fingers wieder vollständig anheilte.

Die Ursache der Beweglichkeitsstörungen findetsich nur vereinzelt genau angegeben. Meist ist als solchewohl die Schwäche der Muskulatur anzusehen, welchenach der durch die feststellenden Verbände herbeigeführtenRuhe zurückgeblieben war. Offenbarer Muskelschwund(Atrophie) wird häufig erwähnt, sowohl nach Verletzungendes Unterarmes (No. 1, 8, 10, 14. 87, 92, 103, 108, 111,132, 138, 161, 163, 168, 172, 173, 181. 204, 209, 210, 252,254), als nach solchen der Hand (No. 62, 74, 278, 307, 328).Die Anwendung des elektrischen Stromes erzielteöfters Besserung, so in den Fällen No. 164 und 243; über

den Erfolg seiner Anwendung bei v. R. (No. 209) fehlennähere Angaben.

Narben, die mit den darunter liegenden Knochenfest verwachsen waren und die Bewegungen hinderten, sindnach Verletzungen des Unterarms in den KrankengeschichtenNo. 87, 126, 141, 142, 161, 168, nach Verletzungen derHand in den Krankengeschichten No. 278, 289, 307, 321vermerkt. Der Verwachsung von Narben mit Sehnenward bereits oben (S. 912) gedacht.

Ueber die Veränderungen, welche solche durch Narben-zug verursachten Hemmnisse im Laufe der Zeit durch-machen, liegen zwei, im Gegensatz zueinander stehendeBeobachtungen vor. Bei W. (No. 66) wurde am 16. März1872 eine wesentliche Verschlimmerung durch zunehmendenNarbenzug der Fingersehnen festgestellt. Bei B. (No. 3)war am 16. August 1870 eine Kugel an der Rückenflächedes rechten Unterarms in der Mitte eingedrungen und ander vorderen Fläche etwas oberhalb des Handgelenks aus-getreten. Am 14. Oktober 1870 fand man die Wunden ver-heilt; die zurückgebliebenen, mit den darunter liegendenSehnen fest verwachsenen Narben aber erlitten Zerrungdurch Bewegungen der Hand. Daumen, 2. und 3. Fingerwar steif, der Gebrauch der rechten Hand völlig aufgehobenund diese Verkrüppelung zur Zeit dem Verluste der rechtenHand gleich zu erachten. Noch am 21. März 1871 wurdeder Verwundete als dauernd ganzinvalide und zeitig völligerwerbsunfähig wegen Verkrüppelung der rechten Handanerkannt. Nach 4*/« Jahren hatte die Gebrauchsfähigkeitder rechten Hand und ihrer Finger bedeutende Besserung-erfahren: das rechte Handgelenk war völlig frei beweglich,Daumen und sämmtliche Finger zeigten sich ebenfalls ganzfrei und mit ziemlicher Kraft bewegungsfähig, so dassVerstümmelung im Sinne des Gesetzes nicht vorlag. Unddiese Besserung war eingetreten trotz entzündlicherSchwellung am unteren Drittel des Unterarms und massigerEiterung der aufgebrochenen Schussöffnungen.

Bei Behandlung der Brüche fand der Gyps-verband'die verbreitetste Anwendung, Schienen anscheinendseltener, theilweise vielleicht wegen der grösseren Schwierig-keit, solche in der erforderlichen Menge zu beschaffen.Da jedoch selbst in den besten, mit aller Vorsicht undGenauigkeit angelegten Gypsverbänden die Knochenendennicht immer vollständig festgestellt werden können, letzteredaher bei längeren Transporten durch ihre VerschivJ.wffigVeranlassung zu stärkeren Entzündungserscheinungen undSchwellungen gaben, so trat mehrfach die Nothwendigkeitein, den festen Verband schleunigst zu entfernen. DieFolgen der Einschnürung waren manchmal nur schwer zubeseitigen (vergl. No. 152, 160, 207, 226 der Kasuistik).

Aber auch bei fortwährender Beobachtung der Ver-wundeten im Lazareth mahnen die KrankengeschichtenNo. 114, 115, 140, 192, 198, 226, 235, 238 u. a. zu grosserVorsicht und zeigen die Nachtheile, welche namentlich beinicht ganz aseptischem Wundverlauf die starren Verbände,