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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.
Band III. Spez. Theil.
■ 111
Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
192.
J. S., vom Hessischen Jäger-Bataillon No. 11, verwundet am6. August 1870 bei Wörth: Splitter-bruch des rechten Oberarms durchGewehrschuss. Eingang an derAussen-, Ausgang an der Innenseite.
Vier Tage nach der Verwundung Entfernung von Splittern inMannheim, darauf sehr starke Schwellung und Eiterung. Lagerungauf Kissen, später Pappschienenverband. Mitte Oktober 1870:Bruch fest verheilt, Knochen rauh und uneben, stark aufgetrieben,Verschiebung in der Längsrichtung. Ende Oktober 1870: hohesFieber, einige Sequester stossen sich ab. Am 3. Februar 1871:Meisseloperation, Entfernungeines 5 cm langen Sequesters, dar-auf ungestörte Heilung. 14. April: entlassen, l 1 /^ cm Verkürzung.Auftreibung durch grosse Kallusmassen. Muskelschwund beträcht-lich. Beugung im Ellenbogengelenk sehr behindert.
8 Monate.
193.
H. S., vom Sächsischen Schützen-(Füsilier-) Regiment No. 108, ver-wundet am 1. September 1870 beiSedan: Gewehrschussbruch des rech-ten Oberarms. Eingang unter demAnsatz des Deltamuskels, Ausganghinten 2 cm tiefer. Keine Splitte-rung.
Am 3. Tage Verband der Wunden und Drahtschiene. 7 Tagelange Reise nach Leipzig, wo S. mit Fieber und starker Eiterungankommt. Lagerung auf Armbrett, Ausspülungen mit Karbolwasser,Umschläge mit Chlorwasser. Im September 1870: Senkungen undmehrere Einschnitte. 6. Oktober: Eiterung gering, gefensterterGypsverband um Schulter und Brust. Eitersenkungen in der Achsel-höhle und äusseren Gelenkknorren, Ausschneiden von Fenstern ausdem Gypsverband. November: Gypsverband gewechselt, weitererVerlauf ohne Störung, sämmtliche Wunden verheilt. Armbäder.Februar 1871: entlassen. Feste Vereinigung. Active Bewegungenim Ellenbogengelenk gänzlich aufgehoben.
5 Monate.
194.
0. S., vom 3.Hessischen Infanterie-Regiment No. 83: Gewehrschuss-bruch des linken Oberarms.
Massige Eiterung, verhältnissmässig gutes Allgemeinbefinden.Februar 1871: feste Vereinigung mit beträchtlicher Verkürzung.Wunden bleiben offen, Ausstossung beziehentlich Entfernung vonSequestern. Am 2. Juli: ötägige Wundrose nach Splitterentfernung.Ende 1871: Entfernen von Sequestern mit Meissel und Säge, dar-auf Schluss der Wunden. Am 20. Januar 1872: entlassen. 3 cm Ver-kürzung. Muskulatur des ganzen Armes sehr abgemagert. AktiveErhebung bis zur Wagerechten. Streckung und Beugung im Ellen-bogengelenk behindert.
195.
W. Seh., vom 2. SchlesischenGrenadier - Regiment No. 11, ver-wundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Splitterbruch desrechten Oberarms. GleichzeitigStreifsohuss an das rechte Stirnbeinmit Verletzung des Knochens.
Entfernung von Splittern, Gypsverband. Eiterung massig, All-gemeinbefinden gut. Mitte Oktober 1870: reichlicher Kallus, Papp-schienen, später Tragetuch. Am 22. Oktober: Kopfwunde eitertstark, Umgebung stark geschwollen. Mitte November: Einschnittam Stirnbein und Entfernung eines grösseren Sequesters sowiezweier Glieder der messingenen Schuppenkette. Anfang Januar1871: Kopf- und Armwunden völlig verheilt, Lähmung der Streck-muskeln am Arm, gegen welche Elektrizität erfolglos. Entlassung*Feste Vereinigung.
5 Monate.
196.
A. Seh., vom 5.BrandenbvirgischenInfanterie - Regiment No. 48, ver-wundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Gewehrschussbruchdes linken Oberarms. Eingang ander Innen-, Ausgang an der Aussen-seite 1 /a cm höher. Splitterung.
Lagerung auf Kissen; beträchtliche Schwellung, jauchige Eiterung,Allgemeinbefinden leidlich, Fieber massig. Am 27. August 1870:Schwellung beseitigt, gefensterter Gypsverband, Eiterung wenigerstark. Am 14. September: Gypsverband wegen Lockerung erneuert.Am 25. September: Vereinigung fest, Ausgangswunde geschlossen.Am 28. September in Privatpfiege. Abstossung einer Reihe kleinerKnochensplitter, Heilung der Eingangswunde. Am 31. Oktober 1870:Entlassung. Keine Verkürzung. Narbe der Ausgangsöffnung mitdem Knochen verwachsen. Gebrauchsfähigkeit des Arms durchNarbenspannuug behindert. Lähmung und Schwund der rechtenHand. Am 6. Mai 1871: Zeitig gänzlich erwerbsunfähig.
2 1 ,--' Monate.
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