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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.
Band III. Spez. Theil.
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Laufende
No.
1
Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.
2
Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3
Dauer
der
Lazareth-
behandlung.
4
182.
A. P., vom 3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth, ver-wundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch deslinken Überarms. Eingang vornunten, Ausgang hinten oben. Splitte-rung ziemlich bedeutend.
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Nach Beseitigung der Schwellung und Entfernung von SplitternGypsverband, welcher bis zur Vereinigung liegen bleibt. Allgemein-befinden immer gut. Wunden eitern wenig. Bäder mit Pottasche.Zustand unverändert bis März 1871. Erweiterung der Fisteln mitPressschwamm, Entfernung vieler, zum Theil grosser Splitter. ImMai 1871: "Wunden geschlossen. Entlassen. Feste Vereinigung.Muskulatur gänzlich abgemagert. Aktive Bewegungen im Ellen-bogen- und Handgelenk sowie in den Fingergeleuken unmöglich;neuralgische Schmerzen im ganzen Arm.
9 Monate.
183.
lt., vom 2. Ostpreussischen Grena-dier-Regiment No. 3, verwundet am1. September 1870 bei Noisseville:Granatschuss in den linken Oberarman der Aussenseite. Starke Splitte-rung.
Kissenlagerung, Entfernung einiger kleiner Splitter. Am 6. Sep-tember 1870: Resektion des oberen, von der Knochenhaut entblösstenBruchendes mit der Säge, gefensterter Gypsverband. Am 26. Sep-tember 1870: heftiges Fieber, Wunden brandig, Umgebung lebhaftentzündet. Amputation verweigert. Chinin; Gypsverband entfernt,Umschläge mit Kampher wein, Lagerung auf Kissen. Am 10. Ok-tober 1870: gutes Aussehen der Wunden, Eitersenkung, zwei Ein-schnitte. Am inneren Gelenkknorren beschränkter Druckbrand.Am 15. Oktober: Gypsverband, nach einigen Tagen wegen Eiter-senkungen entfernt. Später abermals Gypsverband, feste Vereinigungund Schluss der Wunden. Am 22. Dezember 1870: entlassen. (ImV. Bande dieses Berichtes nicht enthalten.)
4 Monate.
184.
F. R., vom Colbergschen Grenadier-Regiment (2. Pommersches) No. 9,verwundet am 1. Februar 1871 beiPontarlier: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms. Eingang in derMitte der Aussenseite, Ausganghinten in gleicher Höhe. BedeutendeSplitterung.
Am 2. Februar 1871: Entfernung zahlreicher Splitter, Draht-schienen, massige Eiterung, geringe Schwellung. Ueberführungnach Hildesheim. Langsamer Verlauf ohne besondere Zwischenfälle.Feuchte Kompressen und Oelcharpie. Am 27. April nach Stargardgebracht; Allgemeinbefinden gut, Eiterung vermehrt, Schusskanalnoch durchgängig. Gefensterter Gypsverband, Ausspritzung mitKarbollösung. Am 25. Mai: Wunden verheilt. Am 13. Juni 1871:entlassen. Feste Vereinigung.
4'A> Monate.
185.
E. R., vom 7. OstpreussischenInfanterie-Regiment No. 44, ver-wundet am 31, August 1870 beiNoisseville: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms. Eingang hinten,Ausgang vorn, nahe am innerenRande des zweiköpfigen Muskels.Splitterung massig.
Kam als Gefangener nach Metz. Pappschienen. Am 4. September1870: Ueberführung in ein Preussisches Feldlazareth mit starkerSchwellung und Eiterung; Stromeyer'sches Kissen. Am 9. Sep-tember: Entfernung von Splittern und Bleistücken. Schwellungnimmt langsam ab, am 16. September: gefensterter Gypsverband. Am29. September: Eitersenkung in der Ellenbeuge, Abnahme des Ver-bandes, Einschnitt. Drahtschienen. Ende Oktober: feste Vereinigung.Am 14. November 17: nach Berlin übergeführt. Keine Verkürzung.
2'Ai Monate.
186.
(K R., vom Sächsischen 5. Infan-terie - Regiment (Prinz FriedrichAugust) No. 104, verwundet am1. September 1870 bei Sedan: Ge-wehrschussbruch des linken Ober-arms. Eingang vorn in der Mitte,Schusskanal geradlinig; Ausgangetwas höher auf der Hinterseite.Keine Splitterung.
Am 3. September 1870: gefensterter Gypsverband, der gut ver-tragen wird, massenhafter dünner Eiter, der sich vom 18. Septemberab verringert. Mitte Oktober: nahezu feste Vereinigung, lästige,neuralgische Schmerzen im linken Arm, sonst leidliches Allgemein-befinden. Tragetuch. Ueberführung. Am 23. Dezember, unmittelbarvor der beabsichtigten Entlassung, durch Fall Wiederbruch an derBruchstelle ohne Verletzung der Haut; Gypsverband. Am 27. Fe-bruar 1871: neue feste Vereinigung, Tragetuch. Am 31. März 1871:Entlassung.
7 Monate.
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