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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
879
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Band III. Spez. Theil.

Kasuistik.

879

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

166.

A. H., vom Grenadier-RegimentPrinz Carl von Preussen (2.Branden-burgisches) No. 12: Splitterbruchdes linken Oberarms.

Gypsverband, welcher bald entfernt werden inuss. Knochensplitterin ziemlich grosser Zahl entfernt; an demselben Abend Schüttelfrost,hohes Fieber. Langwierige Eiterung, Senkungen und Einschnitte.Middeldorpf'sches Dreieck, später Gypsverband, in welchem festeVereinigung erfolgt.

167.

K. K., vom Leib-Grenadier-Regi-ment (l. Brandenburgisches) No. 8,verwundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Gewehrschussbruchdes rechten Oberarms. Schusskanalvon vorn nach hinten verlaufend.

In Gypsverband nach Berlin und von dort am 24. August 1870nach Fürstenwalde übergeführt; Gypsverband bleibt liegen bis zum20. September, an welchem Tage Splitter und Tuchfetzen aus derAusgangswunde entfernt werden. Neuer Gypsverband. SchnelleHeilung, feste Vereinigung. Ende Oktober 1870 entlassen. KeineVerkürzung.

2 1 /-i Monate.

168.

L. K., vom 1. NiederschlesischenInfanterie - Regiment No. 46, ver-wundet am 0. August 1870 beiWörth: Gewehrschussbruch desrechten Oberarms. Eingang vornnahe am inneren Rande des zwei-köpfigen Muskels, Ausgang hinten2 cm höher.

Schwellung nicht bedeutend; nach Beseitigung derselben Gyps-verband, welcher bis zum 13. September 1870 liegen bleibt, anwelchem Tage K. mit fest verheiltem Bruch und geschlossenerAusgangswunde in Berlin ankommt. Entfernung von Knochen-splittern und Kugelstücken; erneuter Gypsverband, unter welchemungestörter Verlauf und Heilung der Wunde. Am 14. Dezember1870 entlassen. Keine Verkürzung; nahezu vollkommene Gebrauchs-fähigkeit. (Vergl. Lossen, S. 50, No. 7.)

4 Monate.

169.

Ch. K., vom 2. Hanseatischen In-fanterie-Regiment No. 76, verwundetam 7. September 1870: Gewehr-schussbruch des linken Oberarms.Eingang hinten aussen, Ausgangvorn innen. Erhebliche Splitterung.

Im Schienenverbande vom Verbandplatz nach dem Lazareth ge-bracht, wo gefensterter Gypsverband angelegt wird; Eisblasen aufdie Fenster. Am 12. September 1870: Schüttelfrost, beginnendeZellgewebsentzündung; Gypsverband entfernt, Kissenlagerung, Eis.Eiterung mit Senkungen bis zum Ellenbogengelenk; Einschnitte,darauf Besserung. Am 9. Oktober: sämmtliche Wunden in guterHeilung begriffen, feste Vereinigung noch nicht vollständig, stehtjedoch zu erwarten. Nach Deutschland übergeführt.

1 Monat.

170.

A. K., vom 3. BrandenburgischenInfanterie - Regiment No. 20, ver-wundet am 16. August 1870 beiMars la Tour: Gewehrschussbruchdes linken Oberarms. Eingang vorn,hinten zwei Ausschussöffnungen mitstark gerissenen Rändern, Theilungder Kugel. Keine Splitterung.Gleichzeitig Streifschuss an den-selben Arm.

Anfänglich starke Schwellung, dreieckiges Kissen und Tragetuch.Heftige Schmerzen; Morphium. Am 22. August 1870: An-schwellung beseitigt gefensterter Gypsverband, der am 3. Septembergelockert ist und erneuert wird. Am 4. September: Ueberführungnach Mars la Tour, von da Ende September nach Berlin, wo dieHeilung ohne Störung erfolgt. Feste Vereinigung.

1 '/> Monate.

171.

H. K., vom IlohenzollernscheiiFüsilier-Regiment No.40, verwundetam 6. August 1870 bei Spicheren:Splitterbruch des rechten Oberarms.Eingangswunde hinten, Ausgangvorn aussen.

Schwellung anfangs reichlich, später massig, ebenso die Eiterung;Schienenverband. Bis zum Oktober werden 11 Knochensplitterentfernt. Der Bruch ist Ende 1870 vereinigt, Kallusmassen über-mässig stark, fast bis zum Schultergelenk reichend. Am 24. März1871: entlassen. Keine Verkürzung. Sehr starke und unregel-mässig geformte Kallusmassen bis in das obere Drittel. Schuss-wunden verheilt, vordere Narbe strahlenförmig, mit dem Knochenverwachsen. Hebung des Arms nicht bis zur Wagerechten; Ellen-bogengelenk nahezu rechtwinklig steif, Strecken gar nicht, Beugensehr beschränkt ausführbar. Strecken der Finger beschränkt.

8 Monate.