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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
875
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Band IH. Spez. Theil.

Kasuistik.

875

Laufende

No.

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

146.

147.

148.

149.

150.

A. B., vom Kaiser AlexanderGarde - Grenadier-Regiment No. 1,verwundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Splitterbruch des rechtenOberarms durch Gewehrschuss. Ein-gang aussen, Ausgang innen.

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

Entfernung von Splittern, Lagerung auf Kissen, nach Abnahmeder Schwellung gefensterter Gypsverband. Am 22. September 1870:reichlicher Kallus, Schusskanal bequem durchgängig; einige Splitterwerden entfernt und durch den Schusskanal eine Charpiewieke ge-zogen. Abends Schüttelfrost, darauf 40,2°, Chinin. Am 26. Oktober:feste Vereinigung, Armbäder mit Pottasche. Am 30. November:Wunden geschlossen, brechen im Dezember wieder auf und scbliessensich im Januar 1871 dauernd. Geheilt entlassen.

5 Monate.

F. B., vom Neumärkischen Dra-goner-Regiment No. 3, verwundetam 18. Januar 1871: Gewehrschuss-bruch des rechten Oberarms. Ein-gang innen, Ausgang hinten aussen,etwas tiefer. Geringe Splitterung.

W. B., vom 4. Pommerschen In-fanterie-Regiment No. 21, verwundetam 23. Januar 1871: Gewehrschuss-bruch des linken Oberarms. Ein-gang an der Aussen-, Ausgang ander Innenseite. Keine nachweisbareSplitterung.

R. B., vom Sächsischen Sohützen-(Füsilier-) Regiment No. 108, ver-wundet am 2. Dezember 1870 beiVilliers: Gewehrschussbruch desrechten Oberarms. Eintritt auf dervorderen Seite in der Mitte, Aus-tritt hinten in gleicher Höhe. Un-bedeutende Splitterung.

Lagerung auf Kissen. Am 24. Januar 1871: nach Beseitigungder Schwellung gefensterter Gypsverband, Eiterung massig. MitteFebruar wird die Eiterung reichlicher, die Umgebung des Schuss-kanals schwillt an, die Fenster des Gypsverbandes werden erweitert,häufig stossen sich kleine Knochenstücke ab. Am 22. Februar: Ent-fernung des Verbandes; unterhalb der Eingangs wunde wird eineEitersenkung eingeschnitten. Schienenverband, trockene Charpie.März: Eiterung sehr gei'ing, Schnittwunde vernarbt, Schusswundenverkleinern sich. Ende März entlassen mit Gypsverband. FesteVereinigung, keine Verkürzung, Schusswunden nahezu geschlossen.

Nachdem die anfangs nicht unbeträchtliche Schwellung nach-gelassen, wird am 31. Januar 1871 ein gefensterter Gypsverbandangelegt, unter welchem feste Vereinigung und Heilung der Wundenohne Störung vor sich gehen. Ende März invalide entlassen. KeineVerkürzung. Die Bruchstelle erweist sich als einfache Anschwellungdes Knochens, Kallus ohne jede Spur von Unregelmässigkeiten oderVerschiebung. Volle Gebrauchsfähigkeit bis auf Schwäche derMuskulatur, die täglich abnimmt.

Gutes Allgemeinbefinden, kein Fieber. Am 5. Dezember 1870:gefensterter Gypsverband, auf die Wunden Karbolcharpie. Am 11. De-zember: Ueberführung in ein anderes Lazareth. Ende Dezember:Zunahme der Eiterung, Abnahme des Gypsverbandes, Eitersenkungnach demEllenbogen eingeschnitten, Schienenverband. Am 26. Januar1871: blutige Erweiterung der Schussöffnungen und Entfernungvon 3 grossen Sequestern, reichlicher Kallus nachweisbar. Am17. März nach Deutschland übergeführt bei fest verheiltem Bruchund massiger Eiterung. Schnittwunden sind vernarbt. Ellenbogen-gelenk sehr schwer beweglich. Im Mai Zellgewebsentzündung mitlebhaftem Fieber; Eisbeutel. Abermals entstehen Eitersenkungen,eine bis unter den grossen Brustmuskel. Wiederholte Einschnittevon grosser Ausdehnung, Eiterung lebhaft. Am 26. Mai: Entfer-nung von 3 Sequestern, von denen einer 8 cm lang. Im Juni: Eite-rung unerheblich, Allgemeinbefinden befriedigend. Am 24. Juli:entlassen mit vernarbten Wundöffnungen. Keine Verkürzung. FesteVereinigung durch reichlichen Kallus. Schwäche und Abmagerungdes Arms. Sehr geringe Beweglichkeit im Ellenbogengelenk.

2 Monate.

2' 4 Monate.

7'/- Monate.

J. B., vom 2. Rheinischen Infan-terie-Regiment No. 28, verwundetam 2. Januar 1871: Gewehrschuss-bruch des linken Oberarms in derRichtung von vorn nach hinten.

War mit Gyps- und Schienenverband in einer Reihe von Laza-rethen behandelt worden; häufig wurden Knochensplitter entfernt.Das Allgemeinbefinden blieb stets vortrefflich, indessen trat wederVerwachsung der Bruchenden noch Vernarbung der Wunden ein.B. giebt seine Zustimmung zu einer Operation nicht und wird, nach-dem sich die Wunden noch mehr verkleinert haben, Ende 1871 alsinvalide entlassen. Falsches Gelenk. Völliger Muskelschwund, dieWunden nicht ganz verheilt. Unbrauchbarkeit des linken Armsdem Verluste desselben gleich zu achten.

110*

12 Monate.