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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
Entstehung
Seite
862
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

Band III. Spez. Theil.

Laufende

No.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

90.

E. P., vom Sächsischen 8. In-fanterie-Regiment No. 107, ver-wundet am 2. Dezember 1870 beiYilliers: Splitterbruch des rechtenOberarms durch Gewehrkugel. Ein-schuss hinten 3 Finger breit unterdem Gelenkkopf, Ausschuss an derInnenseite in gleicher Höhe.

War in Gefangenschaft gerathen und hatte während des ganzenTransportes den verwundeten rechten Arm mit der linken Handgestützt, wobei er deutlich Krachen fühlte. Am 6. Dezember 1870in Paris angeblich Spaltung der Weichtheile zwischen den beidenWunden, Entfernung einer Anzahl loser Splitter und Absägungder spitzen Bruchenden. Am 16. Januar 1871 Ankunft in Leipzigmit falschem Gelenk an der Bruchstelle, an welcher ein beträcht-licher Theil des Knochens fehlt; sämmtliche Wunden sind vernarbt.Am 17. März gefensterter Gypsverband. Am 29. März Einbohrenvon 5 Karlsbader Nadeln in die Bruchenden. Am 24. April, nachAbnahme des Gypsverbandes, ist das falsche Gelenk verheilt, dasrechte Schultergelenk aber ganz steif. Eine sechswöchentliche Bade-kur in Teplitz im Juni und Juli ohne Erfolg. Am 30. Novemberentlassen. Verkürzung erheblich, der ganze Arm in hohem Gradeabgemagert, das rechte Schultergelenk steif. Dauernd ganzinvalide,dauernd gänzlich erwerbsunfähig. (Vergl. V.Band dieses Berichtes,S. 549, No. 40.)

12 Monate.

91.

A. P., vom 3. Posenschen In-fanterie-Regiment No. 58, verwundetam 2. Januar 1871: Schussbruchdes linken Oberarms, ohne Splitte-rung.

In den ersten Tagen nach der Verwundung wird ein mit derelektrischen Sonde gefundenes Kugelstück entfernt. Bei einfacherLagerung auf Kissen sehr günstiger Verlauf ohne Eiterung undFieber. Am 25. Februar 1871 Gypsverband; feste Vereinigungdurch Kallus erfolgt sehr bald. Am 22. März geheilt entlassen.Keine Verkürzung, nahezu völlige Gebrauchsfähigkeit.

2 3 i Monate.

92.

K. P., vom MecklenburgischenGrenadier-Regiment No. 89, ver-wundet am 11. Januar 1871 vorLe Mans: Gewehrschussbruch deslinken Oberarms, mit massigerSplitterung.

Traf am 16. Februar 1871 im gefensterten Gypsverbande undmit stark eiternden Wunden in Lüneburg ein; nach Abnahme desGypsverbandes wird Druckbrand wahrgenommen. Am 20. FebruarEntfernung mehrerer loser Splitter, Bruch in Winkelstellung festverheilt. Im April noch reichliche Eiterung, ungelöste Sequesternachweisbar. Am 30. Juni nach Schwerin übergeführt, wo die In-validisirung erfolgt. Verkürzung um 1 cm. Muskelschwund. Wundennoch offen. Wegen Lähmung und Unbrauchbarkeit des Arms dauerndganzinvalide und auf 2 Jahre grösstentheils erwerbsunfähig.

6 Monate.

93.

W. R., vom 3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth, ver-wundet am 30. Oktober 1870 beiLe Bourget: Schussbruch des rech-ten Oberarms. Eingang dicht unterder Grätenecke, rundlich, Ausganghinten-, 9 cm tiefer, mit stark zer-fetzten Rändern.

Starke entzündliche Schwellung, Schmerzen und hohes Fieber,Eisumschläge. Nach Beseitigung der bedrohlichen ErscheinungenUeberführung nach Worms. Nach Abnahme der Schwellung ge-fensterter Gypsverband, welcher jedoch 2 Tage später durchSchienenverband ersetzt wird. Am 8. November 1870 Brand desZellgewebes um die Ausgangsöffnung in ziemlich bedeutenderAusdehnung. Im Februar und März 1871 stossen sich unter leb-hafter Eiterung einige Knochensplitter ab, der Schusskanal wirddrainirt, der Verwundete erkrankt später an Wundrose. Schliesslichstösst sich das brandige Gewebe ab, die Heilung wird nicht weitergestört. Am 31. März ist dieselbe beendet.

5 Monate.

94.

K. R., vom 2. Nassauischen In-fanterie-Regiment No. 88, verwundetam 6. August 1870 bei Wörth:Bruch des rechten Oberarmhalses.Eingang hinten, Ausgang vornam Aussenrande des zweiköpfigenMuskels.

Pappschienenverband, wiederholte Entfernung kleiner Knochen-splitter. Am 27. August 1870 gefensterter Gypsverband, welcherbis zum 11. September liegen bleibt; es kann bereits fester Kalluswahrgenommen werden. An demselben Tage wird eine Eiter-senkung eingeschnitten. Die Eiterung nimmt mehr und mehr ab,die Wunden schliessen sich Anfang Januar 1871. Am 31. Januargeheilt entlassen. Feste Vereinigung.

6 Monate.