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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

BandHI. Spez.Theil.

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Weg, auf welchem die Eiterung das Gelenk erreicht hatte,nicht festgestellt. Das Schultergelenk war in dieser Weise

5 mal betheiligt, und zwar 4 mal nach Schussbrüchen desoberen (No. 126, 130, 132, 142), 1 mal nach Schussbruchdes mittleren Drittels (No. 2"8), 1 mal Schulter- und Ellen-bogengelenk derselben Seite nach Schussbruch des unterenOberarmdrittels (No. 296), endlich 2 mal Schultergelenkund ein bezw. beide Fussgelenke nach Schussbruch desunteren Oberarmdrittels (No. 289, 291).

Hinsichtlich des Zeitpunktes, an welchem die Gelenk-erkrankung eintrat, herrschte in 3 Fällen insofern einegewisse Uebereinstimmung, als das Ellenbogengelenk

6 Wochen nach der Verletzung ergriffen wurde (No. 224,228, 241). Einige Male waren der GelenkerkrankungVorkommnisse vorausgegangen, welche vielleicht nicht ohneBedeutung für den Eintritt der Erkrankung gewesen sind:so bei W. und F. (No. 142 und 228) die Entfernung vonSequestern, bei R. (No. 296) die Ueberführung vom Kriegs-schauplatze nach Hannover, bei K. (No. 291) ebenfalls eineEisenbahnfahrt und Entfernung von Knochensplittern. Beiden meisten Verwundeten bestanden zur Zeit der Gelenk-erkrankung heftige Entzündung, starke Eiterung oder Eiter-zersetzung; nur bei No. 241 scheint die eitrige Entzün-dung des Ellenbogengelenks bei gutem Allgemeinbefindeneingetreten zu sein. Bei No. 85 bestand von Anfang andauernd Schmerzhaftigkeit des Gelenks und in der Kranken-geschichte No. 89 wird ein Jahr nach der Verletzung vonVerdickung des Gelenks berichtet, ohne dass auch nurannähernd der Zeitpunkt bestimmt werden kann, an welchemdas Gelenk ergriffen wurde. Schliesslich sei erwähnt, dassnahezu ebensoviel Gelenkerkrankungen nach geringer wienach starker Splitterung vorgekommen sind. Gelenk-erkrankungen nach Verletzungen ohne Bruch sind ver-zeichnet in den Krankengeschichten No. 33, 42, 43.

Bei denjenigen Verwundeten, welche weitgehende Eiter-senkungen nach dem Vorderarm zu überstanden oder Ver-letzungen der Hand und des Vorderarms davontrugen, oderderen Arm endlich in einen Zustand versetzt war, welcherdenselben zu dauernder Ruhe verdammte Steifigkeit inbeiden Gelenken u. s. w., konnte nicht ausbleiben, dassauch Hand und Finger mehr oder weniger in Mitleiden-schaft gezogen wurden. Dieser Ausgang wurde beobachtetbei 6 am oberen Drittel Verwundeten, ') 4 mittleren 2 )

7 unteren 3 )

Was schliesslich die Störungen im Gebiete einzelnerNervenbahnen*) betrifft, so muss zunächst hervorgehobenwerden, dass nur in den oben (S. 834) angeführten Fälleneine Verletzung von Nerven bei der Verwundung erkanntworden ist. In einer weiteren Reihe von Beobachtungen

i) Siehe No. 46, 47, 67, 72, 77, 99.

2 ) Siehe No. 145, 171, 172, 175.

3 ) Siehe No. 218, 228, 240, 263, 266, 273, 281.

4 ) Siehe zu dem Folgenden VII. Bd. dieses Berichts, S. 33 ff.

scheint die Beeinträchtigung der Nerventhätigkeit imspäteren Verlaufe eingetreten zu sein, hauptsächlich wohldurch Verwachsung der Nerven mit dem Kallus. DieStörungen äusserten sich durch mehr oder weniger voll-ständige Lähmung einzelner Muskelgruppen, am häufigstender Streckmuskeln des Vorderarms (Kontrakturen), in Ein-schränkung oder Aufhebung des Hautgefühls in grösserenoder kleineren Gebieten und in Ernährungsstörungen. Inletzterer Beziehung wurde beobachtet: Bläschenausschlag anden Fingern und andere Veränderungen an der Haut,Herabsetzung der Temperatur, Schwund der Muskulatureinzelner Abschnitte oder des ganzen Armes; bei einemManne endlich, über welchen genaue Berichte aus neuesterZeit vorliegen, hatten die Finger Krallenform angenommen.Derartige Zustände wurden beobachtet

bei 4 Verletzungen des oberen Drittels,')11 ., mittleren 2 )

10 ,, unteren 8 )

Einen werthvollen Maassstab für die Beurtheilung derGebrauchsfähigkeit würde die Angabe über den Gradder Invalidität und der Erwerbsfähigkeit abgeben. 4 ) Näheresdarüber muss einer Invaliden-Statistik vorbehalten bleiben;hier sei nur angeführt, dass soweit die nachstehendeKasuistik darüber Auskunft giebt der Zustand des Armesdem Verlust desselben gleich geachtet, d. h. der Verwundeteals verstümmelt angesehen wurde:

nach 3 Verletzungen des oberen Drittels, 5 )4 mittleren 6 )

2 unteren 7 )

Diese Zahlen sind jedoch keineswegs als Ausdruck derthatsächlichen Verhältnisse anzusehen; namentlich kann nachdem Inhalt der Krankengeschichten angenommen werden,dass die Verletzungen des unteren Drittels sehr viel häu-figer Verstümmelung herbeigeführt haben, während die Ver-letzungen des mittleren Drittels auch in dieser Beziehung diegünstigste Stelle einnehmen dürften. In Betreff der besserenVorhersage bei Verletzungen am mittleren Drittel sei nochangeführt, dass trotz langwierigen, durch ernste Zwischen-fälle gestörten Verlaufes ein befriedigender Ausgang heizwei derartig Verwundeten beobachtet wurde. N. (No. 178)hatte einen Splitterbruch erlitten, machte langdauerndeEiterung mit hohem Fieber und Verfall der Kräfte durch.wurde nach kaum eingetretener Besserung abermals vonmassenhafter Eiterung mit Abstossung vieler Knochen-splitter befallen und erkrankte schliesslich an Wundrose;trotz dieses schweren Krankenlagers war bei der Entlassung

i) Siehe No. 52, 54, 68, 99.

2) Siehe No. 143, 160, 176, 182, 188, 190, 192, 195, 196, 198, 203.:! ) Siehe No. 229, 230, 233, 234, 241, 242, 255, 260, 261, 278') Auch hier gilt im Uebrigen das auf S. 665 dieses Bandesüber den bedingten Werth dieser Angaben Gesagte.5) Siehe No. 62, 72, 106.«) Siehe No. 150, 160, 172, 174.7 ) Siehe No. 233, 267.