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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

Band III. Spez. Theil.

50 am oberen Drittel Verwundeten 9 1 )

43

mittleren

18.o §,14 2 ) == 32.5

52 unteren 8 3 ) = 15.3

Diese Prozentzahlen würden sich noch etwas verringern,wenn die mit Fisteln Entlassenen (siebe oben) den hierder Berechnung zu Grunde gelegten Zahlen der Geheiltenhinzugefügt würden; es ist dies unterblieben, weil überdie Gebrauchsfähigkeit des Armes bei den mit FistelnEntlassenen in den Krankengeschichten keine Angabe ent-halten ist; der Ausgang wird hinsichtlich der Gebrauchs-fähigkeit bei der Mehrzahl ungünstig gewesen sein.

Entsprechend der starken entzündlichen Reizung derGewebe war die Kallusbildung in der Regel sehr reichlich,nicht selten sogar übermässig (eine Ausnahme bietet Beob-achtung No. 148); daher trat die feste Vereinigung derBruchenden mit wenigen Ausnahmen ein, und zwar bei denam besten verlaufenen Verletzungen nach 4, in der Regelnach 6 bis 8 Wochen. Trotz der häufig recht bedeutendenUnterbrechung im Zusammenhange des Schaftes blieb diefeste Vereinigung nur selten und unter bestimmten Verhält-nissen aus. Die Krankengeschichte No. 81 berichtet übereinen Verwundeten, welcher einen Splitterbruch in der Höheder Ansatzstelle des Deltamuskels erlitt. Am 5. Tage nachder Verwundung wurden zahlreiche Knochensplitter, in denersten 5 Wochen ausserdem noch mehrfach Splitter ent-fernt, in der 6. Woche die von Knochenhaut entblösstenzackigen Bruchenden abgesägt, gleichzeitig noch eine grosseMenge abgesprengter kleiner Splitter aus den Weichtheilenherausgenommen; 3 Monate später war die Kallusbildunggut vorgeschritten, und 6 Monate nach der Resektion diefeste Vereinigung erfolgt.

Bei einigen Verletzungen bestand Neigung zur Bil-dung eines falschen Gelenks, hervorgerufen durch dasVorhandensein von Sequestern, nach deren Entfernungfeste Vereinigung eintrat. So heisst es z. B. in Beob-achtung No. 69: Granatschussbruch mit Splitterung. Eingrosser Splitter ist 4 cm unterhalb des Schultergelenksdurch die Haut gedrungen und wird resezirt; 5 Monatespäter findet man nach Abnahme des Gypsverbandesein falsches Gelenk, ein grosser Sequester wird entfernt,8 Monate nach der Verletzung ist feste Vereinigung erfolgt.Derartige Beobachtungen finden sich in der Kasuistikder Wunden des oberen Drittels noch 5 (No. 46, 83, 124,125, 129). Krankengeschichte No. 90 erwähnt einenVerwundeten, bei welchem nach ausgiebiger Absägung derBruchenden ein falsches Gelenk bei verheilten Wundenzurückblieb und erst 4 Monate nach der Verletzung durch Ein-bohrung von 5 Karlsbader Nadeln zur Heilung gebrachtwurde. Das Vorhandensein von Sequestern war wohl auchdie Ursache, dass bei zwei Verwundeten der anscheinend fest

>) Siehe No. 56, 78, 80, 82, 91, 95, 96, 110, 117.*) Siehe No. 144, 148, 155, 157, 158, 159, 163, 165, 168, 173,178, 179, 191, 205.

3 ) Siehe No.'232, 237, 243, 252, 257, 258, 262, 272.

verheilte Schaft aufs Neue brach (No. 68 und 118).Bei W. (No. 118) bestanden mehrere Fisteln, welche aufrauhen Knochen führten, der Bruch war anscheinend festverheilt; der Verwundete erlitt durch Fall einen neuenBruch an der früheren Bruchstelle, doch trat zum zweitenMale feste Vereinigung ein, nachdem mehrere grosseSequester entfernt waren. Bleibende falsche Gelenkesind in der Kasuistik der Wunden des oberen Drittelsnicht verzeichnet.

Unter den Wunden des mittleren Drittels findensich zwei hierher gehörige Fälle. Bei W. (No. 204)heilte der Bruch in Winkelstellung; man brach den Armvon Neuem, um die Stellung zu verbessern, aber der absicht-lich hervorgerufene Bruch führte zur Bildung eines falschenGelenks, welches im Jahre 1874 noch bestand. Bei einerUntersuchung im Jahre 1878 fand man, dass feste Ver-einigung eingetreten war, doch lässt sich aus den vor-handenen Mittheilungen nicht ersehen, welche Umständedie Heilung herbeigeführt hatten. Der zweite Verwundete(No. 150) trug ein falsches Gelenk in Folge von Sequesterndavon, verweigerte jegliche Operation und wurde mit be-stehendem falschen Gelenk entlassen. Auch liier findetsich eine Beobachtung (No. 186), einen Verwundeten be-treffend, welcher am Tage vor der Entlassung den fest ver-einigten Schaft an der alten Bruchstelle wieder brach; estrat zum zweiten Male feste Vereinigung ein.

In der Kasuistik der Wunden des unteren Drittels be-finden sich vier Mittheilungen über falsche Gelenke. Beieinem Verwundeten heilte das falsche Gelenk nach Ab-stossung der Sequester (No. 240), bei einem Anderen(No. 285) brachte man dasselbe durch Einbohren vonElfenbeinstäbchen zur Heilung, der Dritte (No. 286) wurdemit beweglichen Bruchenden und vorhandenem Sequesterheimwärts befördert, der Vierte (No. 267) mit einemfalschen Gelenke entlassen.

In Betreff der Heilung mit Verkürzung ergiebfnachstehende Uebersicht das Nähere. Bestimmte Maass-angaben sind nur in wenigen Krankengeschichten ent-halten; danach betrug die grösste Verkürzung 4 cm beiWunden am oberen, 3 cm am mittleren, 4 cm am unterenDrittel.

Schussbruch am

mitVerkürzung.

Geheilt:

ohneVerkürzung.

unbekannt, ob

Verkürzung.

oberen Drittel ....mittleren Drittel ....unteren Drittel ....

111210

1525

18

502743

Heilung in fehlerhafter Stellung trat nach 16Schussbrüchen ein. Bei der im Anfange meist sehr erheb-lichen Schwellung war eine fehlerhafte Stellung der Bruch-I enden einestheils nicht immer zu erkennen und auszugleichen,andererseits Hessen sich die Bruchenden nicht immer