Band tlt. Spez. Theil. II. Physikalische Geschosswirkung. — Fremdkörper in den Wunden. — Nebenverletzungen.
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stark zerfetzten, später brandig werdenden Rändern be-merklich (No. 67, 79, 93, 202, 211, 244, 259, 261). Durcheinen Schuss aus nächster Nähe entstand eine grosse, mitzertrümmerten Gewebsfetzen und Knochenstücken gefüllteHöhle, welche von der Einschussöffnung in der Mitte desDeltamuskels nach hinten und unten bis zur 9. Rippereichte; beide Schussöffhungen waren zwar von gewöhnlicherGrösse, aber die Haut um die Ausschussöffnung wurde inder Ausdehnung, in welcher sie die grosse Höhle bedeckte,brandig (No. 134). In der Krankengeschichte No. 286 istvon einer Explosionskugel die Rede. Man glaubte aus demUmstände, dass der Schuss von einem Mobilgardisten ab-gegeben war, darauf schliessen zu dürfen und einen weiterenBeweis noch darin zu finden, dass im späteren Verlaufe dasStück einer Kugel aus dem Arm entfernt wurde, welchesmit einer „zerschmolzenen, gelblichen Masse" bedeckt war. 1 )Die Splitterung war in den angeführten Fällen meist einerecht erhebliche; in vielen anderen, namentlich solchen, indenen von „Zerschmetterung" die Rede ist, war die Spreng-wirkung sicher ebenfalls die wichtigste Bedingung für dieSplitterung.
Was die Anzahl und Grösse der „primären" Splitter— im Sinne Dupuytren's — betrifft, so wurden bei demim oberen Drittel verwundeten B. (No. 53) 38 Knochenstücke,bei dem im mittleren Drittel verwundeten M. (No. 175)viele kleine und 28 grosse, bei dem im unteren Drittel ver-wundeten H. (No. 233) 30 Splitter in mehreren Sitzungenentfernt. Abgesprengte Stücke von 4 bis 5 cm Länge werdenin mehreren Krankengeschichten (No. 55, 71, 75, 103, 294)ausdrücklich erwähnt. Nicht selten wirkten die Splitter alsfortgeschleuderte Körper: man fand sie in der Schlüsselbein-grube (No. 62), am Ende eines langen Schusskanals auf demRücken neben der Wirbelsäule (No. 71) und in den Weich-theilen eingebohrt (No. 81). Bei zwei Verwundeten wurdenGefässe durch dieselben verletzt (No. 120 und 126). Inanderen Fällen war Ein- und Ausgangsöffnung vorhanden,ohne dass die Kugel den Arm verlassen hatte (5 Beob-achtungen unter den Wunden am mittleren Drittel: No. 163,172, 178, 214, 215).
Entsprechend der häufigen und ausgedehnten Splitterungblieben nach Entfernung der abgelösten Knochenstücke ge-wiss nicht selten spitze Bruchenden zurück. Bei dem immittleren Drittel verwundeten B. (No. 207) standen dieselbenweit auseinander in Gestalt zweier langer, von Knochenhautentblösster Spitzen; in einem anderen Falle hatte ein Bruch-ende die Haut durchbohrt (No. 69).
Wenn man von der Ausdehnung des später gebildetenKallus einen Schluss auf die Ausdehnung der Splitterung zuziehen berechtigt ist, so verdienen die Beobachtungen No. 281und 284 angeführt zu werden, in denen die Kallusbildungvom unteren bis zum oberen Drittel reichte. Von grösserer
x ) Vergl. hierzu Allgemeinen Theil dieses Bandes, I. Kapitel,I. Abschnitt.
Sanitats-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Theil.
Bedeutung ist die Entscheidung der Frage, ob, beziehent-lich wie oft sich die Splitterung in die angrenzenden Gelenkefortgesetzt hat. Vorkommnisse dieser Art sind überwiegendden Gelenkwunden beigezählt (vergl. S. 660), aber auch inder nachfolgenden Kasuistik befinden sich einige Kranken-geschichten, welche auf Sprungbildung bis ins Gelenkschliessen lassen. So war bei mehreren Verwundeten dasSchultergelenk schmerzhaft, geschwollen und mit Eitergefüllt; ähnlich war bei Anderen das Ellenbogengelenkerkrankt. Schliesslich lässt sich die Vermuthung nichtvon der Hand weisen, dass noch bei einem Theil derjenigenVerletzungen, welche zu völliger Steifheit des einen oderanderen Gelenkes führten, dieser üble Ausgang einer Splitte-rung ins Gelenk zuzuschreiben sei.')
Erhebliche Verschiebung der Bruchenden durchdie Gewalt des auftreffenden Geschosses wurde bei zwei imoberen Drittel Verwundeten beobachtet, welche eine Ver-renkung im Schultergelenk 2 ) davontrugen. In der Beob-achtung No. 50 hatte die Gewehrkugel keine erheblicheSplitterung verursacht, die beiden Bruchenden heilten festzusammen und 4 Monate nach der Verletzung gelang dieEinrenkung; die Verrenkung scheint demnach keine voll-kommene gewesen zu sein. In der Beobachtung No. 97war der Oberarmkopf laut Angabe der Krankengeschichtenach der Richtung hin verrenkt, aus welcher das Geschossgekommen war; nach langwieriger Eiterung heilte derBruch, doch blieb die Verrenkung bestehen (vergl. auchNo. 69). Bei den Verletzungen der beiden unteren Drittelfinden sich Beispiele von bedeutender Verschiebung derßruchenden durch die Gewalt der Kugel nicht verzeichnet. 3 )
Hier sei bemerkt, dass erheblich verschiedene Ver-hältnisse der Geschosswirkung je nach der Scbussrichtungauch am unteren Drittel nicht beobachtet worden sind,obwohl sich dasselbe von den beiden anderen Drittelnseiner Gestalt nach unterscheidet. Die beiden letzterenhaben eine cylinderförmige Gestalt; der Durchmesser desunteren Drittels hingegen nimmt von vorn nach hintenmit der Annäherung an das Gelenk ab, während umgekehrtder seitliche Durchmesser nach dem Gelenk hin wächst.Bei den 81 Verletzungen des unteren Drittels ist die Schuss-richtung von vorn nach hinten nahezu ebenso oft wie dieseitliche vertreten, es machen sich indessen keine nennens-werthen Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen hin-sichtlich der physikalischen Geschosswirkung bemerklich.
Grössere Zerreissung von Weichtheilen durchGranatschüsse berichten je zwei Krankengeschichten überWunden des oberen und des mittleren Drittels (No. 54, 69,179, 188); stärkere primäre Blutungen [abgesehen von2, welche zu Unterbindungen führten, 4 )] kamen bei fünfA^erletzungen des oberen, bei einer Verletzung des mittleren
*) Weiteres über die Betheiligung der Gelenke siehe S. 837.
2) Siehe hierzu S. 673.
3 ) Siehe hierzu S. 665.") Siehe S. 841.
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