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VII. Kapitel: Verwundungen der grossen Gelenke.
Band III. Spez.Theil.
Kasuistik.
A. Kapselverletzungen ohne Knochenbetheiligung.
1. F. Z., Grenadier vom 3. Garde - Grenadier - RegimentKönigin Elisabeth, verwundet am 30. Oktober 1870: Gewehr-seliuss vorn an das rechte Fussgelenk, Streifung der Kapsel.Nach starker Eiterung, die mehrere Einschnitte nöthig machte,am 30. November zurückbefördert. "Wurde geheilt.
2. H. L., Gefreiter vom 4. Westfälischen Infanterie-Regi-ment No. 17, verwundet am 27. September 1870 vor Metz:Granatsplitterverletzung am linken Fussgelenk, unterhalb desinneren Knöchels mit unerheblicher Verletzung desGelenks. Am 29. September im Reservelazareth St. Wendel.Dauernde Fussbäder. Am 10. Dezember: Heilung mit beweg-lichem Gelenk.
3. A. W., Obergefreiter vom Schleswig-HolsteinschenFeld - Artillerie - Regiment No. 9: Gewehrschuss an das linkeFussgelenk. Eingangsöffnung vorn oberhalb des Gelenks,Ausgang am äusseren Knöchel. Es bildeten sieh mehrmalsEiterherde, welche durch Einschnitt entleert wurden. Am5. Oktober 1870 zurückbefördert. Wurde geheilt mit guterBeweglichkeit des Gelenks.
4. J. K., Tambour vom Garde-Füsilier-Regiment, ver-wundet am 18. August 1870: Gewehrschuss an das rechte Fuss-gelenk. Eingangsöffnung vorn an der Gelenkbeuge, Ausgangam äusseren Knöchel. Im Reservelazareth Langensalza Ein-schnitte behufs Eiterentleerung.
22. Januar 1871: Geheilt; Fuss noch nicht völlig gebrauchs-fähig.
5. G. G., Musketier vom 5. Ostpreussischen Infanterie-Regiment No. 41, verwundet am 31. August 1870 bei Noisseville:Gewehrschuss durch das rechte Fussgelenk. Eingangsöffnungam inneren Knöchel, Ausgang vorn zwischen äusserem undinnerem Knöchel. Mehrmals Einschnitte wegen Eiterverhaltung.
Aus dem Reservelazareth Eisleben am 11. Januar 1871geheilt entlassen; ziemlich gute Beweglichkeit des Gelenks.
Ö. G., Feldwebel vom Ostfriesischen Infanterie-RegimentNo. 78, verwundet am 16. August 1870 bei Mars la Tour: Ge-wehrschuss. Eingangsöffnung vorn in der Mitte zwischen denKnöcheln des linken Fusses, Ausgang G cm über und hinter demäusseren Knöchel; Streifung des Gelenks. Heilung mit mangel-hafter Beweglichkeit. Zeitig grösstentheils erwerbsunfähig.(Vergl. Berthold, S. 572, No. 19.)
B. Verletzungen der Unterschenkelknochen.1. Streifungen und Brüche der Knöchel.
7. A. Seh., Musketier vom 3. Rheinischen Infanterie-Regi-ment No. 29, verwundet am 18. Januar 1871: Gewehrschussan den linken Fuss; Verletzung der Gegend des äusseren Knöchels.Im Feldlazarett zu Amiens massige Schwellung, Ent-fernung kleiner Knochensplitter, Dauerbäder. AnfangFebruar sehr gutes Befinden. Seh. wurde nach Deutschlandübergeführt und später geheilt entlassen.
8. F. G., Füsilier vom Kaiser Alexander Garde-Greuadier-Regiment No. 1, verwundet am 18. August 1870: Gewehrschussan der Innenseite des rechten Fussgelenks. Fr Öffnung derGelenkkapsel, Streifung des Knöehels. Bedeutende
Entzündung des Gelenks, sehr stai-ke Eiterung, wiederholteBildung von Eiterherden. Am 6. Oktober waren die Wundengeheilt.
9. M., vom Garde-Festungs-Artillerie-Regiment, verwundetvor Strassburg: Chassepotschuss. Eingangsöffnung am äusseren,Ausgang vor dem inneren Knöchel. Absprengung einesKnochensplitters; wahrscheinliche Oeffnung des Ge-lenks. Massige Anschwellung des Fusses, gute Eiterung;Verlauf günstig. Nach drei Wochen im Gypsverband rück-befördert. (Vergl. v. Beck, S. 621, No. 7.)
10. R., Musketier vom 3. Pommerschen Infanterie-Regi-ment No. 14: Gewehrschuss in das linke Fussgelenk. Eingangs-öffnung oberhalb der Ferse; der Schusskanal verlief über denäusseren Knöchel zur vorderen Fläche des Gelenks. Am
4. November 1870 waren im Reservelazareth Bernau dieSchusswunden geschlossen; auf dem äusseren Knöchel befandsich in Folge eines Eiterdurchbruches eine Fistel, aus welchersich kleine Knochensplitter entleerten; ausserdem waren einzelneEinschnitte noch nicht verheilt.
Im Januar 1871 wurden noch Spaltungen vorgenommenund Knochensplitter entleert, auch dauerndes Wasserbad ange-wandt. R. wurde geheilt.
11. IL, Musketier vom Braunschweigischen Infanterie-Regiment No. 92, verwundet am 7. Januar 1871 bei Vendöme:Schussbruch eines Mittelfussknochens des linken Fusses undGewehrschusswunde auf dem rechten Fussrücken. Eingangs-öffnung der Kugel 2'/jcm vor dem äusseren Knöchel, Ausgangdurch dessen vorderen Rand. Heilung mit Steifheit desGelenks ; zeitig grösstentheils erwerbsunfähig. (Vergl. Berthold,
5. 573, No. 22.)
12. M. M., Husar vom 2. Rheinischen Husaren-RegimentNo. 9, verwundet am 2. August 1870 bei Saarbrücken: Gewehr-schussbruch des rechten Fussgelenks. Die Kugel und zweiKnochensplitter vom äusseren Knöchel wurden herausgezogen.Sechs Wochen lang Gypsverband.
Am 1. Mai 1871: Wunden geheilt, kein Halt im]Gelenk, starke Schmerzhaftigkeit. Aus dem Reservelazarethmit einem besonders angefertigten Stiefel entlassen.
13. O. IL, Soldat vom 4. Badischen Infanterie-Regiment 'Prinz Wilhelm No. 112, verwundet im Januar 1871: Schuss]ins rechte Fussgelenk. Im September befand sich am iinneren Knöchel noch eine eiternde Wunde, aus der!sich zeitweise Knochensplitter entleerten, und auf der vorderen 1Seite des Gelenks eine fest verwachsene Narbe; Gelenk unbe- Iweglich. (Vergl. v. Beck, S. 623, No. G.)
14. T., Soldat vom Sächsischen 5. Infanterie - Regiment I(Prinz Friedrich August) No. 104, verwundet am 1. Sep- Iterober 1870: Gewehrschuss ins linke Fussgelenk mit IVerletzung des äusseren Knöchels. Geheilt.
Befund Oktober 1872: Fussgelenk aufgetrieben, Bewe- 1gungen beschränkt. Dauernd ganzinvalide, zeitig theilweu&lerwerbsunfähig. (Vergl. Evers, S. 387, No. 122.)
15. K, Gefreiter vom Sächsischen Schützen- (Füsilier-) IRegiment No. 108, verwundet am 18. August 1870: Gewehr- \schuss ins rechte Fussgelenk mit Verletzung desinneren Knöchels. Geheilt.
Befund Oktober 1873: geringe Auftreibung des frei he-lweglichen Fussgelenks, Gang etwas unsicher. Dauernd ganz- 1