Band III. Spez. Theil.
VII. Abschnitt: Verletzungen des Fussgelenks.
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dem Knochen sind nur vereinzelt bemerkt (7 mal); sie bin-derten v. B. (No. 18) besonders an den seitlichen Be-wegungen des Fusses. Abmagerung des leidenden Unter-schenkels ist ebenfalls nicht häufig (9 mal) angegeben.
Verkürzungen des Beines um 5cm blieben beiNo. 102 und 108 zurück. Bei Z. (No. 90) hatte der Fuss1 cm seiner Länge eingebüsst.
In sehr unangenehmer Weise machten sich häufigbei Gehversuchen Schmerzen im Gelenk bemerkbar(No. 12, 61, 62), die zuweilen noch nach Monaten (No. 33,61, 90) und selbst nach Jahren (No. 98, 105) fortbestanden.Auch schmerzhafte Narben (No. 76, 81) und leicht ein-tretende Schwellungen (No. 101, 162) hinderten denlängeren Gebrauch des Fusses.
Trotz freier Beweglichkeit der Gelenke liess Schmerz-haftigkeit bei K. (No. 15) nur einen unsicheren und beiM. (No. 98) einen hinkenden Gang zu. Andererseits ver-mochten K. (No. 50), Z. (No. 90) und L. (No. 129) mitmehr oder weniger steifen Gelenken gut zu gehen. BeiZ. (No. 90) war ein Jahr nach der Verwundung dieMuskulatur beider Beine vollkommen gleich. Selbstmassige Klumpfüsse behinderten den Gang nicht wesentlich(No. 64 und 97).
10 Invalide bedurften zum Gehen eines Stockes:4 davon jedenfalls zur Zeit der Entlassung aus demLazareth (No. 23, 123, 124, 125), 6 ander«! nachweislichnoch in späterer Zeit, theils wegen Schmerzempfindungbeim Auftreten (No. 33, 115), theils in Folge ungünstigerFussstellung (No. 25, 87, 93, 96).
Krücken bedurften 8 Geheilte zur Stütze, davon 4mindestens zeitweilig [No. 90, 113, 139 und Seh.')], einfünfter nachweislich noch nach Monaten (No. 94), 3 andere;noch länger oder dauernd wegen Verkrüppelung der Füsse(No. 24, 108, 160).
Einen besonders angefertigten Stiefel musste M. (No. 12)bei der Entlassung wegen Schwäche und Haltlosigkeit desGelenks tragen, E. (No. 135) konnte nach Jahr und Tagnur mit. Schienenschuh und Stock gehen.
B. Tödtlicher Ausgang.
An Pyämie starben, einschliesslich der nur auf Zähl-karten Verzeichneten, 19 Verwundete und zwar: K. (No. 70)schon in dex2. Woche, 2 Mann in der 3., 6 in der 4.,1 in der 5., a in der 6. und 1 in der 7. Woche. BeiScli. (No. 46) trat erst 4 Monate nach der VerwundungJauchung ein, die nach 4 Wochen durch Pyämie zum Todeführte. Bei den Uebrigen fehlt die Angabe der Zeit. v. R.(No. 170) hatte zugleich einen Schussbruch des anderenOberschenkels erlitten. Kieferklemme und Starr-krampf bildeten 5 mal die Todesursache: II. (No. 36)
starb am 9., D. (No. 48) am 16., H. (No. 72) am 15. und0. (No. 172) am 52. Tage, nachdem vorher Brand einge-treten war; über den fünften berichtet eine Zählkarte.Brand des Unterschenkels führte den Tod der VerwundetenP. (No. 166) und P. (No. 171) herbei. An Ruhr starbenL. (No. 69) und H. (No. 167).
Die Zeiten von der Verwundung bis zum Tode, sowiedie Todesursachen sind nachstehend zusammengestellt.
1. Zeitdauer bis zum Tode.Es starben:
am 4. bis 7. Tage nach der Verwum
hing .
2
in der 2. Woche „ „
ii
9
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4
4
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7
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nach der 5. Woche „ „
ii
.
14
12
Summe
55
2. Todesursache.
Es starben an:
19
Brand ........
25
Starrkrampf und Kieferklemme
1
Ruhr.........
2
1
ohne Angabe.......25
Summe 55In Feld- und Kriegslazarethen erlagen 24, in den La-zarethen des Inlandes 29 Verwundete. Zweimal fehlt dieBezeichnung des Sterbeortes.
') Siehe im V. Bunde dieses Berichtes, S 633, No. 8 (Unter-bindung der hinteren Schienbeinschlagader).
Als Anhang zu den Schusswunden des Fussgelenkssind 3 Beobachtungen über Oefl'nung des Ballengelenksder grossen Zehe der Reihe der Krankengeschichtenangefügt. Diese Verletzungen sind insofern wichtig, als sieder späteren Gebrauchsfähigkeit grossen Nachtheil bringenkönnen, da das getroffene Gelenk nicht nur einen der3 Ilauptstützpunkte des Fussgewölbes bildet, sondern auchdie Bewegungen des grossen Zehen vermittelt, welcherbeim Gehen den letzten und kräftigsten Abstoss des Fussesvom Boden zu leisten hat. Der Verlauf dieser Verwun-dungen unterscheidet sich kaum von denen des Fussgelenks,da auch nach ersteren Abstossung von Knochensplittern er-folgte, und zwar bei v. P. (No. 173) bis zum 8. Monattrotz einer Badekur in Teplitz. Während bei H. (No. 175)die Wiederherstellung bis zur aktiven Dienstfähigkeit er-folgte, konnte v. P. wegen Schmerzhaftigkeit der Narbesich nur auf die Ferse und den äusseren Fussrand stützen,musste daher beim Gehen einen Stock benutzen.