Band III. Spez. Theil.
VI. Abschnitt: Verletzungen des Kniegelenks.
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V. Ergebnisse der zuwartenden Behandlung.
A. Ausgang in Heilung.
Die Zeit, welche zur Heilung der Schusswunden desKniegelenks nothig war, betrag im Mittel aus 101 Angaben4 Monate.
41 Kapselverletzungen ohne Knochenbetheiligungheilten im Durchschnitt in 3 ! /a Monaten und zwar (3) Quet-schungen in S'/s, (16) einfache Eröffnungen in 4. (15) geradeDurchdringungen in 3'/a und (7) quere Durchbohrungenin 2 Monaten.
Schon nach 2 Wochen war eine einfache Kapselöffnunggeheilt (No. 11), nach 4 Wochen eine Durchquerung ober-halb der Kniescheibe (No. 83), in etwa ü Wochen 2 Kapsel-öffnungen (No. 13, 23) und 3 Durchdringungen (No. 56,G3, 85). Doch sind diese für die damaligen Verhältnisseschnellen Wiederherstellungen wohl nur auf die Wund-heilungen zu beziehen, da bei M. (No. 11) noch die Anlegungeines Gypsverbandes behufs Ueberführung nach Deutschlandnötliig erschien und bei B. (No. 85) erst 5 Monate später dieGelenkerscheinungen schwanden.
Bis zur Dauer von 9*/a Monaten dehnte sich dasKrankenlager wegen Bildung zahlreicher Eiterherde ausbei R. (No. 50), ferner wurde H. (No. 66) erst nach9'/a Monaten, A. (No. 25) erst nach Jahresfrist entlassen.
12 Verletzungen der Kniescheibe bedurften im Mittel57s Monate bis zur Heilung, zwei davon mit Zerschmetterungder Scheibe (No. 108, 113) 8 bezw. 10 Monate.
23 Verletzungen des Oberschenkelknochens heiltendurchschnittlich in 4 ! /s Monaten: bei Streifungen und Kugel-einkeilungen fand keine schnellere Vernarbung als bei denBrüchen statt. Schon nach etwa 4 bis 6 Wochen war P.(No. 146) geheilt, dessen Geschoss im inneren Knorrenfest steckte. Erst nach 8 Monaten kam bei Seh. (No. 132) dieHeilung zu Stande, nachdem durch neuen Aufbruch der Narbedie Kugel ausgestossen war, desgleichen bei W. (No. 168),dessen Knochenbruchstücke noch 2 1 /-» Monate nach der Ver-letzung frei beweglich waren. Zur Gewinnung der Durch-schnittszeit sind die Angaben über 4 Verwundete, die erstnach einem Jahre genasen, nicht herangezogen. S. (No. 157)hatte durch wiederholte Bildung von Eiterherden die Ver-zögerung der Heilung erlitten, bei T. (No. 159) wurdeneist mehrere Monate nach der Verwundung 11 Knochen-stücke durch Einschnitt entfernt, bei L. (No. 172) bestandnoch nach l'/i Jahren Gelenkentzündung, und 4 Jahre langentleerten sich Knochensplitter aus bestehenden Fistelnbei N. (No. 149).
10 Schienbeinverletzungen heilten durchschnittlichin 5 Monaten, darunter eine (No. 231) in der kurzen Zeitvon nur 6 Wochen.
Sanitäts-Bericht Über die Deutschen Heere 1870/7). III. Ei Spez. Theil.
15 Gelenkschusswunden ohne nähere Angabe end-lich bedurften durchschnittlich 3 1 /» Monate zur Vernarbung.Auch hier fand sich eine Heilung, die in 5 Wochen zuStande kam (No. 2G4). Eitersenkungen und Ablösung vonKnochensplittern verzögerten die Beendigung des Kranken-lagers 5 mal bis zu einem Jahr und darüber (No. 268, 269,276, 277, 278).
Die von Simon (a. a. 0., S. 265) angegebenen Zeitenstimmen mit den vorstehenden ziemlich überein. Nur fürdie Durchdringungen von vorn nach hinten, welche nachSimon in 3 bis 4 Wochen heilten, ergiebt sich hier einelängere Behandlungsdauer (3'/« Monate), — offenbar weildie in der nachstehenden Kasuistik angeführten Verwun-deten meist erst aus den Lazarethen entlassen wurden,nachdem die eigentliche Wundheilung schon seit längererZeit vollendet war. Dafür spricht, dass auch nach demgenannten Beobachter erst nach mehreren Monaten dieHerstellung so weit erfolgte, dass das Gehen mit Hilfeeines Stockes möglich war. Querdurchbohrungen heiltennach Simon in 5 bis 10 Wochen, Schussln-üche, welcheübrigens in den Lazarethen, in welchen Simon die Beob-achtungen machte, fast regelmässig tödtliche Eiterung zurFolge hatten, innerhalb 4 bis 5 Monaten.
Die Bemerkungen über den Gang der nach Verwundungdes Kniegelenks Geheilten sind nicht so zahlreich und aus-führlich, dass sie eine genügende Grundlage für eine genauereWürdigung der Behandlungsergebnisse zu bilden vermögen.21 Geheilte konnten ohne Unterstützung ziemlich gut oder gutgehen, theil weise sogar wieder Frontdienst thun (No. 1,28,144,158), 10 bedurften eines Stockes, S mussten sich der Krückenbedienen; andere waren gezwungen, Stützmaschinen (No. 109,218) oder einen besonderen Stiefel (No. 149) zu tragen. Daübrigens die Angaben über die Gebrauchsfähigkeit meistaus den Krankengeschichten über den Wundverlauf, nur ver-einzelt aus späterer Zeit stammen, so ist mit Sicherheitanzunehmen, dass Manchem auch Stock und Krücken nochentbehrlich geworden sind, besonders wenn die Verwundungnur in Kapselverletzung oder Knochenstreifung bestandenhatte. Nachgewiesen sind derartige Besserungen 2 malnach schweren Knochenbrüchen. D. (No. 153) konntenach Heilung des Schenkelbruches nur mit Stock undKrücke gehen; nach 7 Jahren war nicht nur die zurück-gebliebene Steifheit geschwunden, sondern auch der Gangohne jede Stütze möglich. Dass D. trotzdem alsgrösstentheils erwerbsunfähig angesehen wurde, scheintdurch die Verkürzung des Beines um 5 cm und die starkeBiegung des Oberschenkels nach aussen begründet zu sein.Nach einem Bruch der Kniescheibe konnte C. (No. 109)zwar die Stützma.schine nicht missen, war aber nach dreiJahren im Stande, mit Hilfe derselben ziemlich weite
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