Band III. Spez. Theil.
V. Abschnitt: Verletzungen des Hüftgelenks.
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IV. Verlauf und Behandlung.
Der Verlauf der Verwundungen des Hüftgelenks weichtinsofern von dem der Verletzungen anderer Gelenke ab,als Entzündung der Kapsel und Eiterung oft erst spätzu Stande kommt. 80 vergingen z. B. bei D. (No. 32)14 Tage, ohne dass sieh Gelenkentzündung bemerkbarmachte, worauf sich plötzlich heftige Schinerzen, hohesFieber und sehr reichliche Eiterung einstellten. M. (No. 1)war erst 8 Tage nach der Aufnahme ins Reservelazarethgenöthigt, dauernde Bettlage einzunehmen. Uebergang deranfangs geringen Entzündung in starke Eiterung fand beiM. (No. 98), starke Vermehrung der Eiterung in der2. Woche bei D. (No. 94) statt. Die 3. Woche brachte denVerwundeten B. (No. 42), E. (No. 71) und H. (No. 106),die 4. (?) Woche dem B. (No. 30) Verschlimmerung desZustandes.
Eitersenkungen nahmen vorn ihren Weg unterden Spannmuskel der breiten Faseie (No. 8), unter dasSchambein (No. 46), hinten unter die Gesässmuskeln(No. 29, 57, 74) und in die Kniekehle (No. 55). Bei demVerwundeten No. 100 war ein Stück des wagerechtenSchambeinastes in die Muskeln des Gesässes hineingetriebenund Veranlassung zur Bildung einer Eiterhöhle geworden.Ausstossung und En tfernung grösserer Knochen-splitter war ziemlich häufig; 2mal wurde nach 3 bezw.nach 7 Wochen der völlig vom Schenkelhals getrennte,abgestorbene Gelenkkopl herausgezogen (No. 70 und 70),')bei Bl. (No. 83) der in zwei Theile gespaltene Schenkel-kopf und ein Theil des Halses.
Neuer Aufbruch vernarbter Wunden fand beiB. (No. 82) statt. Derselbe war schon im Stande, zugehen, als sich Eiterung bildete, welche allmälig 5'/a Monatenach der Verwundung den Tod herbeiführte. Ob die Ein-heilung des im Gelenkkopfe steckenden Geschosses schonvollendet war, oder ob die neue Entzündung von demselbenausging, ist nicht ersichtlich. Ferner war D. (No. 25) nach3 Monaten so weit hergestellt, dass er mit Krücken ziem-lich gut gehen konnte, als wieder Eiterung eintrat.
Kapselartige Kallusbildung um die Bruchenden,welche sich bei starker Drehung verschoben, kam im Ver-laufe von 5 Monaten bei v. R. (No. 43) zu Stande; ebensowar bei B. (No. 48) nach etwa 10 Monaten der grosseRollhügel und der obere Theil des Schenkelschaftes voneiner Kalluskapsel umgeben.
Verrenkungen des Gelenkkopfes haben beiDeutschen 5 mal stattgefunden: 3mal nach vorn (No. 47,80, 82), 2mal nach hinten (No. 88 und 109); ausserdem1 mal ohne Angabe des Ortes in Folge von Zerschmetterung
') Siehe hierzu auch im Nachtrage zum V. Bande, S. 666 unterII. E. (Franzose.)
Sanitäts-Bericht tiber die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Spez. Theil.
des Oberschenkelknochens bei dem Franzosen H. 1 ) DieNeigung des verletzten Beines zur Beugung und Aussen-drehung begünstigt, wie v. Langenbeck (a. a. O., S. 24)bemerkt, das Zustandekommen der Verrenkung nachvorn, welches bei L. (No. 88) noch dadurch erleichtertwurde, dass die Kapsel an der vorderen Seite geöffnetwar. Die Entstehung des vollkommenen Halsbruches beiB. (No. 47) führt v. Langenbeck auf Lösung durchKnochenabblätterung zurück, nachdem der Schenkelkopfnach Vereiterung des Gelenkes in das eiförmige Lochverschoben war. Verrenkung nach hinten trat bei B.(No. 88) nach einem Bruch der Pfanne ein, währendes bei H. (No. 109) nicht ersichtlich ist, ob etwa einPfannenbruch den Austritt des Kopfes erleichterte. (Beieinem Amerikanischen Verwundeten, 2 ) der mit Verrenkungdes Gelenkkopfes geheilt wurde, war ebenfalls der Pfannen-rand abgesprengt.)
Wundkrankheiten waren nach Abzug derjenigen,welche unmittelbar zum Tode führten, 3 ) bei den in nach-stehender Kasuistik Aufgeführten selten. D. (No. 27) er-krankte an Rose, nach welcher die anfangs reichliche,aber gute Eiterung zu grossen Senkungen führte, denener erlag; B. (No. 48) überstand leichte Wunddiphtherie.151. (No. 83) war gezwungen, 5 bis G Monate zur Heilungeines Druckbrand-Geschwüres in Bauchlage zu verharren.
Welchen Schwankungen noch in späterer Zeit derZustand eines Invaliden nach einer Hüftgelenkverwundungunterworfen ist, zeigt recht deutlich die Krankengeschichtedes B. (No. 81). Nachdem derselbe bald nach der Heilungals grösstentheils erwerbsunfähig anerkannt war, wurde ernach 2 Jahren als gänzlich erwerbsunfähig und verstümmeltbezeichnet. Zu dem schlechten Allgemeinbefinden hatteallerdings ein Blasenkatarrh mitbeigetragen, der mit derA'erwundung nicht in Verbindung zu bringen ist. Im Jahredarauf bezeugten die schwieligen Handflächen und die guteErnährung des leidenden Beines, dass der Mann gegangenund Arbeit verrichtet hatte. Der Zustand wurde alsvorzügliches Heilergebniss einer Hüftgelenkverwundungangesehen und die Erwerbsfähigkeit nur als „grösstentheilsaufgehoben" anerkannt. Wenn auch der 6 Jahre spätereingelaufenen Anzeige, dass B. ziemlich schwere Arbeitverrichtete, nicht unbedingt Glauben beizumessen ist, soberechtigt sie doch zu der Annahme, dass der Zustand imLaufe dieser Jahre gut war. Da trat 1883, zugleich mit Ver-schlimmerung des Blasenkatarrhs, Knochenhautentzündung
!) Siehe im V. Bande dieses Berichtes, S. 151, No. 3.
2 ) Oirkular No. 7, S. 74.
3 ) Siehe unter V. B. dieses Abschnittes, S. 748.
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